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							Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                        Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 24.05.2018
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZG8BP30CED6 PCD112 ET30                      ohne                          66,6                    810     2254    04/18
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TTZG8GA30CED6 PCD112 ET30                      ohne                          66,6                   810     2254 04/18
66
TTZG8SA30CED6 PCD112 ET30                      ohne                          66,6                   810     2254 04/18
66
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; F8; 4G; 4G1
                                              180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                              200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                              Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18                 51G; 52J                   AUDI A5 Coupe (8T)
                                           245/40R18                 51G                        bis MJ2016;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 76Z;
                                                                                                77E
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                     24M; 51J                   AUDI S4 bis MJ2016;
                                                 235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        Limousine;
                                                                     24M; 51J; 54F              Allradantrieb;
                                         100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24M; 51G; 52J              12A; 51A; 573; 71C;
                                                 245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        71K; 721; 725; 73C;
                                                                     24J; 24M                   74A; 76O; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18              11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                 24M; 51G; 52J            Limousine;
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                 24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M; 51J; 54F            721; 725; 73C; 74A;
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;      76O; 77E
                                                                 24J; 24M
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95      51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                               235/40R18 95      51J                      bis MJ2016;
                                               235/45R18 94      51J; 54F                 Allradantrieb;
                                     105 - 200 245/40R18 93                               Frontantrieb;
                                     105 - 245 245/40R18         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                 Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/45R18 94  11A; 26P; 27I                 ab MJ2016; AUDI S4
                                     90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                            27B                           Limousine;
                                     260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Allradantrieb;
                                              225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Frontantrieb;
                                              235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76O; 77E; AG0
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                               24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                 24M; 5GG; 51J            MJ2016; Kombi;
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                 24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 24J; 24M                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 95  YBF; YBI; 12O                A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 95  YAS; YBH; 12O                MJ2016; A5 Sportback
                                     100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I                (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                          Sportback (B9) ab
                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                          77E; AG0



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18              11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                                 24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                          235/40R18 91           11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M; 51J; 54F            76O; 77E
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                 24J; 24M
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/50R18 95                               A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 94                               MJ2016;
                                               245/45R18 96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91      12A; 51J                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                               235/45R18 94      12A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                     125 - 200 245/40R18 93      12A                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                     125 - 260 225/45R18         12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                               245/40R18         12A; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76O; 77E; AG0
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18         12T; 51G; 52J            AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/40R18 91      12A; 51J                 bis MJ2016;
                                               235/45R18 94      12A; 51J; 54F            Frontantrieb;
                                               245/40R18 93      12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                          77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/45R18 91      51J; 52J                 AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91      51J                      MJ2016; 4-türig;
                                               235/45R18 94      51J; 54F                 Allradantrieb;
                                     100 - 200 245/40R18         51G; 52J                 Frontantrieb;
                                               245/40R18 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     245       245/40R18 97      51G; 52J                 12A; 51A; 573; 71C;
                                               M+S
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94      51J                      Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                               Quattro bis MJ2015;
                                               255/45R18 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 76O; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97          11A; 27I                  Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100         11A; 27I                  quattro;
                                           245/50R18 100         11A; 24J; 248; 26P; 27I   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                               255/45R18 99  11A; 27I                      71K; 721; 725; 73C;
                                               255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;           74A; 76O; 77E; AFY
                                                             27B
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                      Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                      allroad quattro;
                                     100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                      Kombi; Stufenheck;
                                               235/45R18 98  57E; 67G                      Allradantrieb;
                                               235/45R18 98  52J                           Frontantrieb;
                                               235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             270                           12A; 51A; 573; 71C;
                                               245/45R18 96Y 11A; 270                      71K; 721; 725; 73C;
                                               255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;           74A; 76O; 77E; AFY
                                                             270; 68H
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94  12O; 52J                      Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97  12A                           Coupe; 4-türig;
                                               245/45R18 96  12A                           Allradantrieb;
                                               255/45R18 99  12A                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76O; 77E; AFY

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                     erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..            255/55R18 105 11A; 24N; 24O                  200 Nm;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                           73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                           77E; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                     erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              255/55R18 105 11A; 24N; 24O                  200 Nm;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                           73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                           77E; PDI




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 200 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                          77E; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/55R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18 100         11A; 26P                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                           245/55R18 103         11A; 26P                 71K; 721; 725; 73C;
                                           255/50R18 102         11A; 26P                 74A; 76O
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/55R18 100         12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18 100         11A; 12A; 26P            51A; 7BN; 71C; 71K;
                                           245/55R18 103         11A; 12A; 26P            721; 725; 73C; 74A;
                                           255/50R18 102         11A; 12A; 26P            76O

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101                                  erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/55R18     51G                           180 Nm; kurzer
                                              245/50R18 100 11A; 21P                      Radstand; langer
                                              255/50R18 102 11A; 21P                      Radstand;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 740; 76O; 77E;
                                                                                          AFY; 4B3

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/55R18 103      11A; 24J; 248; 26N      200 Nm; Q5;
                                              245/60R18 105      11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                              255/55R18 105      11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/55R18 108      11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                 26J; 26P; 27I           71K; 721; 725; 73C;
                                              275/50R18 107      11A; 24C; 244; 247;     74A; 740; 76O; 77E
                                                                 26J; 26P; 27I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



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zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
     der Vorderrachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
      wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 18
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 18


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                    VA
             26P                      x = 400             y = 220                    VA
             27B                      x = 325             y = 390                    HA
             27I                      x = 275             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270              7                VA
             27H                   x = 325       y = 390              8                HA
             27F                   x = 325       y = 390             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 350                    HA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             27I                      x = 250             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                    VA
             26P                      x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             27I                      x = 200             y = 200                    HA
             27B                      x = 250             y = 250                    HA
             26P                      x = 200             y = 200                    VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0065-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52095
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTZG-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.05.2018
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                                                                                                    Seite: 18 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.