Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZG8BP30CED66 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2254 04/18 6 TTZG8GA30CE D66 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2254 04/18 6 TTZG8GP30CE D66 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2254 04/18 6 TTZG8SA30CED66 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2254 04/18 6 §22 52095*09 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 52J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; MJ2015; Nicht A4 24M; 5GG; 51J Allroad Quattro; AUDI 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; S4 bis MJ2016; Kombi; 24M; 51J; 54F Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 96 140 Nm; Nur A4 255/45R18 99 Allroad Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J erhöhtes Anzugsmoment §22 52095*09 235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A5 235/45R18 94 51J; 54F Sportback bis MJ2016; 100 - 200 245/40R18 93 4-türig; 105 - 200 245/40R18 93 52J Allradantrieb; 245 245/40R18 97 52J Frontantrieb; M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I 140 Nm; Nicht A4 235/45R18 94 11A; 26P; 27I Allroad Quattro; AUDI 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; A4 (B9) ab MJ2016; 27B AUDI S4 (B9) ab 260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J MJ2016; Kombi; 225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine; 235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AG0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; MJ2015; Kombi; 24M; 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 100 - 195 225/45R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 52J 740; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI; 12O erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 95 YAS; YBH; 12O 140 Nm; A5 Coupé (B9) 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; §22 52095*09 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AG0 B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/50R18 95 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 140 Nm; A4 Allroad 245/45R18 96 Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 95 51J 140 Nm; AUDI A5 235/45R18 94 51J; 54F Cabrio (8T) bis 105 - 200 245/40R18 93 52J MJ2016; Allradantrieb; 245/40R18 93 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 96 140 Nm; Nur A4 255/45R18 99 Allroad Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 52J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; MJ2015; Nicht A4 24M; 5GG; 51J Allroad Quattro; AUDI 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; S4 bis MJ2016; Kombi; 24M; 51J; 54F Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 51J Anzugsmoment §22 52095*09 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; MJ2015; AUDI S4 bis 24M; 51J; 54F MJ2016; Limousine; 100 - 245 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71C; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A5 235/45R18 94 51J; 54F Sportback bis MJ2016; 100 - 200 245/40R18 93 4-türig; 105 - 200 245/40R18 93 52J Allradantrieb; 245 245/40R18 97 52J Frontantrieb; M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 12A; 51J; 54F 140 Nm; AUDI S5 Coupé 125 - 200 245/40R18 93 12A (8T) bis MJ2016; AUDI 125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J A5 Coupe (8T) bis 245/40R18 12A; 51G; 52J MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI; 12O erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 95 YAS; YBH; 12O 140 Nm; A5 Coupé (B9) 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; §22 52095*09 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 12A; 51J 140 Nm; AUDI A5 Coupe 235/45R18 94 12A; 51J; 54F (8T) bis MJ2016; 245/40R18 93 12T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; MJ2015; Kombi; 24M; 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 100 - 195 225/45R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 52J 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 51G; 52J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; MJ2015; Limousine; 24M; 51J Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 245/40R18 51G 140 Nm; AUDI A5 Coupe (8T) bis MJ2016; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76Z; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I 140 Nm; Nicht A4 §22 52095*09 235/45R18 94 11A; 26P; 27I Allroad Quattro; AUDI 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; A4 (B9) ab MJ2016; 27B AUDI S4 (B9) ab 260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J MJ2016; Kombi; 225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine; 235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/50R18 95 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 140 Nm; A4 Allroad 245/45R18 96 Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 51G 180 Nm; kurzer 245/50R18 100 11A; 21P Radstand; langer 255/50R18 102 11A; 21P Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AFY; 4B3 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; PDI §22 52095*09 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; PDI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 12O; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 12A 140 Nm; A7 Sportback; 245/45R18 96 12A Coupe; 4-türig; 255/45R18 99 12A Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AFY 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 11A; 27I 140 Nm; Nur A6 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; allroad quattro; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71C; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 27B 74A; 740; 76O; 77E; AFY 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J erhöhtes Anzugsmoment 100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270 140 Nm; A6; nicht A6 §22 52095*09 235/45R18 98 52J allroad quattro; 235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Kombi; Stufenheck; 270 Allradantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 270 Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270; 68H 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AFY Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 12O; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 12A 140 Nm; A7 Sportback; 245/45R18 96 12A Coupe; 4-türig; 255/45R18 99 12A Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AFY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 11A; 27I 140 Nm; Nur A6 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; allroad quattro; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71C; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 27B 74A; 740; 76O; 77E; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J erhöhtes Anzugsmoment 100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270 140 Nm; A6; nicht A6 235/45R18 98 52J allroad quattro; 235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Kombi; Stufenheck; 270 Allradantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 270 Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270; 68H 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; AFY §22 52095*09 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R18 101 11A; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 11A; 248; 26P 140 Nm; A6 ALLROAD 235/60R18 103 11A; 248; 26P QUATTRO; 245/50R18 100 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R18 103 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 7BN; 71C; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 255/45R18 99 11A; 248; 26P 74A; 740; 76O; 77E 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 255/55R18 105 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/55R18 100 12T erhöhtes Anzugsmoment 245/50R18 100 11A; 12A; 26P 180 Nm; 245/55R18 103 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R18 102 11A; 12A; 26P 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/55R18 100 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R18 100 11A; 26P 180 Nm; 245/55R18 103 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R18 102 11A; 26P 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26N 180 Nm; Q5; Q5 245/60R18 105 11A; 24J; 248; 26N Sportback; 255/55R18 105 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J Frontantrieb; inkl. 275/50R18 107 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E §22 52095*09 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; PDI Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich §22 52095*09 Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebs anleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des K otflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es m öglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter §22 52095*09 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbr eiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StV ZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen §22 52095*09 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so §22 52095*09 konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle §22 52095*09 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremss cheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 §22 52095*09 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein. YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 52095*09 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52095*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52095*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52095*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 52095*09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA §22 52095*09 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52095 ANLAGE: 2 AUDI Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52095*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.