Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 26 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZG8BP30CED6 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2254 04/18 66 TTZG8GA30CED6 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2254 04/18 66 TTZG8SA30CED6 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2254 04/18 66 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 71C; 26N; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 74A; 76O; 77E; 4B8 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 71C; 26N; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 74A; 76O; 77E; 4B8 26N; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H; 52J Kombilimousine; 225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27F; 52J Allradantrieb; 235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 71C; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A 24D 225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 26 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 7BU; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 76O; 77E; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 4B8 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26N; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725; 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 73C; 74A; 76O; 77E; 26N; 27B; 27H 4B8 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA 225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine; 235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; Limousine; 247; 26B; 26J; 27F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 26 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 7BU; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 4B8 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; 24M Limousine; 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 68T 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26J; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725; 235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; 73C; 74A; 77E; 4B8 26J; 27B; 27H 245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; 575 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 67O neue C-Klasse; Cabrio; 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe; 26J; 27I; 6B2 Limousine; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Allradantrieb; 26B; 26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nicht 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 6B4; 688 12A; 51A; 7AC; 7FG; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 26 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J neue C-Klasse; 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; 26J; 27I Limousine; 235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Heckantrieb; nur 26J; 27I; 5HI Hybrid; 245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 7AC; 7FG; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur 24M 4-MATIC; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 7AC; 7BU; 245/35R18 11A; 22B; 24D; 51G; 71C; 71K; 721; 725; 57F; 575 73C; 74A; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 7AC; 71C; 24D; 51G; 57F; 575 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 7AC; 71C; 24D; 57F; 68T 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 11A; 26B; 26N Coupé; Cabrio; 245/45R18 96W GA9; 11A; 245; 26B; Allradantrieb; 26N; 27P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 235/45R18 97W YAR; 11A; 26B; 26N; Baureihe W213; nicht 5IM All Terrain; 235/45R18 98W YAR; 11A; 26B; 26N Allradantrieb; 245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; Heckantrieb; 26N; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 26 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Baureihe W213; 245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; Allradantrieb; 26N; 27P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Coupe; Heckantrieb; 24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AC; 71C; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C; 125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I; 248; 74A; 4B8 5GM; 51J 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 248; 5HA 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Cabrio; Heckantrieb; 24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AC; 71C; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 4B8 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 24J; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 26 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 12I GLC; Kombilimousine; 245/55R18 103 11A; 12A; 24J Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG; 4B8 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100 124 GLC Coupé; 235/60R18 103 124 Allradantrieb; 245/55R18 103 12A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG; 4B8 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 21P; 22I; 24C; GLK; Allradantrieb; 24D Heckantrieb; 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 7AC; 71C; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 71K; 721; 725; 73C; 24D 74A; 76O; 4B8 255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 11A; 24J 221); Allradantrieb; 100W 150 - 380 255/45R18 99Y 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 7AA; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83G; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 26 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 11A; 24J; 26P; 51G; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport- 255/50R18 102 XFP; 11A; 22M; 241; Paket; Limousine; 246; 26N; 26P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7AA; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83G; 4B8 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 246; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 246; 26B; 260 12A; 51A; 7AC; 71C; 245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 71K; 721; 725; 73C; 575 74A; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 26 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 26 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 26 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 26 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 26 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 26 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 26 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 26 Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 30 VA 27F x = 280 y = 400 30 HA 27H x = 280 y = 400 8 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 150 y = 380 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52095 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 26 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.