Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 54 Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZG8BP30EB666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 TTZG8BP30EC666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 TTZG8BP30ED666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 TTZG8GA30EB 666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 TTZG8GA30E C666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 TTZG8GA30E D666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 §22 51744*15 TTZG8SA30EB666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 TTZG8SA30EC666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 TTZG8SA30ED666 PCD112 ET30 ohne 66,6 770 2364 12/17 TTZG8SA30ED666 PCD112 ET30 ohne 66,6 810 2251 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TTZF KBA: 51745 Lochkreis: 5x112 ET: 50 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCOV Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 K; 209; 203; 208; H0; 203 K; 202; 171; 203 CL; 170; 210; 129 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; (Baureihe W212) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 54 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R2ES; R2EW; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 222; 140; 140 C; F2A; 172; 207; 221; 215; 245; F2B; 204; 212; R1ECLS; R2CS; 231; 245G; 212K; R1EC; 245G AMG; R2CW; 204 X; 204 K; F2CLA; 230; 220; R2CGLC; 211; 211K Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 129; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; R2ES; §22 51744*15 R2EW; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 71C; 26N; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 74A; 76O; 77E; 4B8 26N; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 54 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 71C; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27B; 27F 74A; 76O; 77E; 4B8 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht §22 51744*15 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 71C; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 71K; 721; 725; 73C; 52J 74A; 76O; 77E; 4B8 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA 225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine; 235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; Limousine; 247; 26B; 26J; 27F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 54 Verkaufsbezeichnung: A-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 225 225/40R18 91 11A; 245; 26P AMG A35; 235/40R18 91 11A; 24J; 26N; 26P Kombilimousine; 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N; 27I Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 225/40R18 91 11A; 24M; 241; 246; Frontantrieb; inkl. 26B; 26J; 27B; 27F Hybrid; 225/45R18 91 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 71K; 721; 725; 73C; 247; 26B; 26J; 27B; 74A; 76O 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; §22 51744*15 225/40R18 91 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; inkl. 26B; 26J; 27B; 27H Hybrid; 225/45R18 91 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7OK; 71C; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27B; 27F 74A; 76O 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 225/45R18 M+S 11A; 26N; 26P AMG A45; AMG A45 S; 235/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N Allradantrieb; 235/45R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7OK; 71C; 26N; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A 24D 225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 54 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26N; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725; 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 73C; 74A; 76O; 77E; 26N; 27B; 27H 4B8 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht §22 51744*15 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 7BU; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 76O; 77E; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 4B8 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 7BU; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 71C; 71K; 721; 725; 52J 73C; 74A; 76O; 77E; 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 4B8 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 54 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA 225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine; 235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; Limousine; 247; 26B; 26J; 27F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 225/55R18 98 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE; 26B Allradantrieb; 225/60R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26B Hybrid; 235/50R18 97 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 7OK; 71C; 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C; §22 51744*15 26N 74A; 76O F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/45R18 95 11A; 241; 244; 246; B-Klasse; 247; 26B; 26J; 27B; Kombilimousine; 27F 235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; Verbundlenkerhinterach 26B; 26J; 27B; 27F se; Mehrlenkerhinterachse; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; GLB-KLASSE; 26N Allradantrieb; 245/55R18 103 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 7OK; 71C; 26J 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 206 225/40R18 11A; 21B; 21J; 631 10B; 11B; 11G; 11H; G363 255/35R18 11A; 22B; 22G; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 654; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A; FKA H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G363 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/45R18 97 11A; 24J; 248; 26N; All-Terrain; 26P Allradantrieb; 245/45R18 100 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht All-Terrain; 26N; 5HR nicht C 300 e; nicht 235/45R18 97 11A; 24J; 24M; 26B; C 300 de; nicht C 300 26J; 27I de 4MATIC; 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; §22 51744*15 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht C 300 e; nicht 26N; 5HR C 300 e 4MATIC; nicht 235/45R18 97 11A; 24J; 24M; 26B; C 400 e 4MATIC; nicht 26J; 27I C 300 de; nicht C 300 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; de 4MATIC; Limousine; 26B; 26J; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C 367; 68B; 68T 30 CDI AMG; 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb; 367; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A; 75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; FKA 367; 68B; 68T 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; 68T 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 68T 203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 367; 68B; 68T 721; 725; 73C; 74A 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 68T 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 30 CDI AMG; Nur 367; 68B; 68T bis e1*98/14*0159*18; 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51744*15 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nicht C 30 CDI AMG; 367; 68B; 68T Nur bis 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; e1*98/14*0159*18; 68T Heckantrieb; 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 57F; 721; 725; 73C; 74A; 68T FKA 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb; 367; 5FE; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 5FE; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A; 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; FKA 57E; 68B; 68T 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 367 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 5FE; 57F; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C 367; 5FE 30 CDI AMG; 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 5FE; Heckantrieb; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 170 - 260 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 367 721; 725; 73C; 74A; FKA 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 GAX; GA2; 11A; 21P; Nur Baureihe 204; Nur 22I; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 7AC; 7BU; 245/35R18 GA2; 11A; 22B; 24D; 7PH; 71C; 71K; 721; 51G; 57F; KCOV 725; 73C; 74A; 77E; FKA; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 67O Cabrio; 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe; 26J; 27I; 6B2 Limousine; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Allradantrieb; 26B; 26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nicht §22 51744*15 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 6B4; 688 12A; 51A; 7AC; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 GA2; 11A; 24C; 248; Coupe; Heckantrieb; 26B; 26J; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 68B 235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26J; 27B; 27H 7PH; 71C; 71K; 721; 235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; 725; 73C; 74A; 77E; 26J; 27B; 27H FKA; 4B8 245/35R18 92 GA2; 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; KCOV 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y YBG; 11A; 24J; 248; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 5HR Cabrio; 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe; 26J; 27I; 5HR; 6B2; Limousine; 67B 235/45R18 98 YAR; 11A; 24C; 244; Allradantrieb; 26B; 26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nur 245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 5IM; 6B4 12A; 51A; 7AC; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; 24M; 68B; 68T Limousine; 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 68T; KCOV 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E; FKA; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2; 11A; 21P; Nur 4-MATIC; bis 22I; 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 95V 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22B; 22H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 22L; 24D; 5GM; 57F; 71C; 71K; 721; 725; KCOV 73C; 74A; 77E; FKA; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 7AC; 7PH; §22 51744*15 24D; 57F; 68T; 71C; 71K; 721; 725; KCOV 73C; 74A; 77E; FKA; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 225/40R18 92 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl. 247; 26B; 26J; 27B; Hybrid; 27H 225/45R18 95 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7OK; 71C; 27H 235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27B; 27F 74C; 76O 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 225/45R18 M+S 11A; 26P; 52J AMG CLA 45; AMG CLA 235/45R18 M+S 11A; 246; 26N; 26P; 45S; Kombi; Limousine; 27I; 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 54 Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P Ab e1*98/14*0159*19; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 55 AMG; Cabrio; Coupe; 245/35R18 92 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe; 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 7AB; 71C; §22 51744*15 225/40R18 92 71K; 721; 725; 73C; 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A; FKA 245/35R18 92 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 721; 725; 73C; 74A 22H; 22L; 24J; 24M 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 255/45R18 99 12A; 51A; 7OM; 71C; M+S 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 26B; 26N Coupé; Cabrio; 245/45R18 96W GA9; 11A; 245; 26B; Allradantrieb; 26N; 27P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 225/55R18 102 12T nicht E 300 e; nicht E 300 de; nicht E 350 e; nicht All-Terrain; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 225/55R18 98 12T nicht E 300 e; nicht 235/50R18 101 11A; 12A; 26P E 300 e 4MATIC; nicht 255/45R18 99 11A; 12A; 26P E 300 de; nicht E 300 de 4MATIC; nicht E 350 e; nicht E 350 e 4MATIC; nicht E 400 e §22 51744*15 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PI; 7UE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb; 68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 721; 725; 73C; 74A; 200kW; nicht FKA E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 22B; 57F; 654; 68B; 68L 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 11A; 24J nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 95Y 689 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B Heckantrieb; 83 - 205 235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H; 205 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 97 52J Nur E 55 AMG; Nur E e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7EC; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AA; 7EC; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Z 211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 7AA; 7EC; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A §22 51744*15 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 7AA; 7EC; 75 - 200 225/45R18 91Y 7NX; 71C; 71K; 721; 235/40R18 91Y 725; 73C; 74A 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 4DI 211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 52J Nur E 55 AMG; Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 4DI 211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 4DI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 4DI 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 95 51J Heckantrieb; 100 - 285 245/40R18 97 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 4DI 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Z; 4DI 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51744*15 12A; 51A; 573; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Baureihe W213; nicht 245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; E300e/E350e; nicht 26N; 27P E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; Coupe; Heckantrieb; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I; 248; 12A; 51A; 7AC; 71C; 5GM; 51J 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 4B8 24J; 248; 5HA 225 235/40R18 95 GCO; 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 95 GCO; 11A; 21N; 21P; Cabrio; Heckantrieb; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AC; 71C; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 4B8 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; §22 51744*15 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 4B8 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 235/60R18 103 124 nicht GLC 300 e 245/55R18 103 12A 4MATIC; nicht GLC 300 245/60R18 105 12A de 4MATIC; nicht GLC 255/55R18 105 12A 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 54 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/55R18 100 124 GLC Coupé; 235/60R18 103 124 Allradantrieb; 245/55R18 103 12A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 4B8 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/60R18 103 12I GLC-Klasse; 245/55R18 103 11A; 12A; 24J Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 4B8 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 21P; 22I; 24C; GLK-Klasse; 24D Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 24D 71C; 71K; 721; 725; §22 51744*15 255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C; 73C; 74A; 76O; 4B8 24D 255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A; 100 - 255 255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; FKA 631; 654; 68B 205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24C; 24M 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 129 F142 142 - 290 245/40R18 631 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 54 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A 24J; 631 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A 24J; 631 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. §22 51744*15 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 104 GCT; 11A; 24J; 26P ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 255/50R18 102 XFP; 11A; 22M; 241; 222); nicht AMG Sport- 246; 26N; 26P Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 54 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 100W 11A; 24J 221); Allradantrieb; 150 - 380 255/45R18 99Y GCU; 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 4B8 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24N 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 11A; 22I; 24M; 57F; 721; 725; 73C; 74A; 68T FKA 145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22I; 24C; 24N 245/35R18 88W 11A; 22I; 24M; 57F; 68T 170 e1*95/54*0039*.. 260 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 24C; Nur SLK 32 AMG; §22 51744*15 57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FKA; 4DM Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 246; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 246; 26B; 260 12A; 51A; 7AC; 71C; 245/35R18 88 GA2; 11A; 22M; 270; 71K; 721; 725; 73C; 57F 74A; FKA; 4B8 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7EE; 7ES; 7FR; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 76T; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 54 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit §22 51744*15 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 54 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 51744*15 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 54 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten B ereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des §22 51744*15 Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 54 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 51744*15 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 54 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gem äß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 51744*15 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 54 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. §22 51744*15 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 54 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 51744*15 Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 54 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. §22 51744*15 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 54 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. §22 51744*15 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 54 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 51744*15 Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 54 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. §22 51744*15 GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 54 Hinterachse: 255/35R18 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCT) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/45R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. KCOV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: §22 51744*15 Vorderachse TTZF KBA: 51745 Lochkreis 5x112 ET: 50 XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 54 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 51744*15 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*15 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 325 y = 310 VA 26P x = 275 y = 260 VA 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 325 y = 310 20 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 280 20 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 230 VA 26B x = 340 y = 280 VA 27I x = 250 y = 240 HA 27B x = 300 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 280 8 VA 26J x = 340 y = 280 30 VA 27H x = 300 y = 290 8 HA 27F x = 300 y = 290 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*15 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*15 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*15 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*15 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Mercedes Fahrzeugtyp: 245G AMG Genehm.Nr.: e1*2007/46*1207*.. Handelsbez.: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*15 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*15 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2EW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51744*15 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 63 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 285 VA 26P x = 220 y = 235 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*15 26J x = 270 y = 285 30 VA 26N x = 270 y = 285 8 VA 27F x = 285 y = 325 25 HA 27H x = 285 y = 325 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.