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Prüfbericht 366-0427-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001348
ANLAGE: 9.5                                                          Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.07.2018
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
TTZG8BP34EB571         TTZG ET34               ohne                         57,1                    810     2251    12/17
TTZG8BP34ED571         TTZG ET34               ohne                         57,1                    810     2251    12/17
TTZG8GA34EB571         TTZG ET34               ohne                         57,1                    810     2251    12/17
TTZG8GA34ED571         TTZG ET34               ohne                         57,1                    810     2251    12/17
TTZG8SA34EB571         TTZG ET34               ohne                         57,1                    810     2251    12/17
TTZG8SA34ED571         TTZG ET34               ohne                         57,1                    810     2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                     : OE ww. ZJV9
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/50R18                  12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74C; 76V; 77E
8U1            e13*2007/46*1163*..       88 - 162 235/50R18         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74C; 76V; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                     : OE ww. ZJV9
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0427-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001348
ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     RS Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
8U           e1*2007/46*0590*.. 228 - 270 225/50R18 M+S 12K; 51G; 52J                     ab
                                          235/50R18     51G                               e1*2007/46*0590*01;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74C; 76V; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0427-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001348
ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.07.2018
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      serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
      zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.