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							               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                     Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZG0BP34B641           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0BP34D641           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA34B 641          PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA34D641           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA34B641           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA34D641           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51744*11




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                                            FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                                            110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                                            EV1; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91            11A; 21P; 24J; 24M        Kombi; Frontantrieb;
                CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91            11A; 21P; 22I; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                235/45R18 94       11A; 21B; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   24C; 24M                  74P; 4DT
                                                                245/40R18 93       11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                   24C; 24D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88         11A; 26B; 26N             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91         11A; 245; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26J; 27I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            245/35R18 88      11A; 24J; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              26J; 27H; 27I             74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/45R18 86           11A; 21B; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/40R18 85           11A; 21B; 22I; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/40R18 88           11A; 21B; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24M                       74P; SC4

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89    11A; 24J; 26B; 26N;           ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..                          27H; 27I                      e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W   11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                                          26J; 27B; 27H; 5ET            e11*2001/116*0256*07;
                                                            225/40R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                                          26J; 27B; 27H                 e11*2001/116*0257*06;
                                                            235/35R18 90  11A; 24C; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
§22 51744*11




                                                                          26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                            235/40R18 91  11A; 24C; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                                          26J; 27B; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 88W 11A; 24C; 248; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          26J; 27B; 27F                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/60R18 103     11A; 24J                  Allradantrieb;
                                                            245/55R18 103     11A; 24C; 24M; 26N;       Frontantrieb;
                                                                              27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/55R18 105     11A; 24C; 24M; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              27I                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     205/40R18 82      11A; 21B; 22I; 24J        2-türig; Frontantrieb;
                                                            215/35R18 80      11A; 21B; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              248; 260                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R18 85      11A; 21B; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              248; 260                  74P
                                                            225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 241;
                                                                              246; 248; 260




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91        11A; 21P; 24J; 24M        Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24C;       Frontantrieb;
                                                                              24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94      11A; 21B; 21S; 22I;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24C; 24D                  721; 725; 73C; 74A;
                                                            245/40R18 93      11A; 21B; 21S; 22I;       74P; 4DT
                                                                              24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 118 215/35R18 84      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2          e11*98/14*0174*..                                 24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4          e11*98/14*0188*..               215/40R18 85      11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
               EU5          e11*98/14*0158*..                                 24M                       74P
               EU6          e11*98/14*0159*..               225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 22H;
               EU7          e11*98/14*0160*..                                 24C; 24M
               EU8          e11*98/14*0161*..               225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 22H;
               EU9          e11*98/14*0189*..                                 24C; 24M; 54F
               EV1          e11*2001/116*0198*..
               EP3          e11*98/14*0175*..      147      215/35R18 84      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/35R18 83      11A; 21B; 21J; 22B;       721; 725; 73C; 74A;
§22 51744*11




                                                                              22F; 24C; 24D             74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110           225/50R18 95      11A; 22B; 22H; 24C;       ab e11*98/14*0190*02;
                                                                              24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R18 97      11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24D                       74P
                                                            245/45R18 96      11A; 22B; 22H; 24C;
                                                                              24D
                                                            255/45R18 99      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                              24D
               RD8           e11*98/14*0190*..     110      225/45R18   95    11A; 22B; 24C; 24M        nur bis
                                                            235/45R18   94    11A; 22B; 24C; 24D        e11*98/14*0190*01;
                                                            245/40R18   93    11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18   96    11A; 22B; 22F; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24D                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       225/50R18 95      11A;   22B; 22H; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/45R18 94      11A;   22B; 24C; 24D      721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/50R18 97      11A;   22B; 22F; 24C;     74P
                                                                              24D
                                                            245/45R18 96      11A;   22B; 22H; 24C;
                                                                              24D
                                                            255/45R18 99      11A;   22B; 22F; 24C;
                                                                              24D



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                  Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18   100   11A; 22I; 24J; 24M        bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18   97    11A; 22I; 24C; 24M        e11*2001/116*0301*05;
               RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18   100   11A; 22I; 24C; 24M        bis
                                                             245/50R18   100   11A; 22B; 24C; 24D        e11*2001/116*0302*05;
                                                             255/45R18   99    11A; 22I; 24C; 24M        Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76O; 77E
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   225/60R18 100     11A;   24C; 24M; 26P;     ab
               RE6           e11*2001/116*0302*..                              27B                       e11*2001/116*0301*06;
                                                             235/50R18 97      11A;   24C; 24M; 27I      ab
                                                             235/55R18 100     11A;   24C; 24M; 26P;     e11*2001/116*0302*06;
                                                                               27B                       Allradantrieb;
                                                             245/50R18 100     11A;   24C; 24M; 26P;     Frontantrieb;
                                                                               27B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/45R18 99      11A;   24C; 24M; 27I      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 51744*11




               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      11A; 24J; 24M; 5EG        10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                               24M; 5FE                  74P
                                                             225/40R18 92      11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                               24M


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                  Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 51744*11




               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                  Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzus tand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 51744*11




                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                  Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 51744*11




               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                  Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                                                                                                                   Seite: 8 von 13
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 51744*11




               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51744*11




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                   Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RE5
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:     HONDA CR-V

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            27B                         x = 330              y = 450              HA
                            27I                         x = 280              y = 420              HA
                            26B                         x = 260              y = 270              VA
                            26P                         x = 210              y = 220              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            27F                   x = 330        y = 450             15                HA
§22 51744*11




                            27H                   x = 330        y = 450              8                HA
                            26J                   x = 260        y = 270             15                VA
                            26N                   x = 260        y = 270              8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 13

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 13

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
                      Handelsbez.:     CR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 300         y300               8                VA
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 96 HONDA                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 13

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.