Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
							Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                                    Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                              Seite: 1 von 26

                Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
TTZG0BP34B671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
TTZG0BP34D671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
TTZG0GA34B 671          PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
TTZG0GA34D671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
TTZG0SA34B671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
TTZG0SA34D671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                             HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FD; JC; VF;
                                             FE; JM; MD; XG; YN; FS; GDH; LM; AE; EN; GK; GDH-HME; TM;
                                             OSE; TG; JC-HME; CM; ELH; NF; FDH; OS; SM
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : FD; FDH
                                             107 Nm   für   Typ : AE; ELH; EN; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF; YN
                                             110 Nm   für   Typ : CM; GK; JC; JC-HME; JM; NF; SM; TG; XG
                                             120 Nm   für   Typ : FE; PDE
                                             127 Nm   für   Typ : OS; OSE; TM




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 26
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97      215/35R18 84      11A; 24C; 24M; 26B;       Stufenheck;
                                                               26N; 27B; 27H; 5EA        Frontantrieb;
                                             215/40R18 89      11A; 24C; 24M; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26N; 27B; 27H             12A; 51A; 7BC; 71C;
                                             225/35R18 87      11A; 24C; 244; 247;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F        74A; 74H; 74P
                                             225/40R18 88      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F
                                             235/35R18 90      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F
                                             245/35R18 88      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27B; 27F; 570
                                   97        215/40R18 85      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                               26N; 27B; 27H
                                             235/35R18 86      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85           11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                               77 - 123 215/40R18 85W          11A; 21B; 22B             12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/40R18 88           11A; 21B; 22B; 24J        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GRANDEUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
TG           e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/45R18     95W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18     98                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/50R18     97  11A; 22I                    721; 725; 73C; 74A;
                                           245/45R18     96                              74H; 74P
                                           255/45R18     99  11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/60R18 103      11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 4CN
SM            e11*98/14*0162*..    82 - 127 235/50R18 101      11A; 24K; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/45R18 100      11A; 24K; 54A             12A; 51A; 71C; 71K;
                                            255/45R18 103      11A; 24K; 54A             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 26
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18    91W 11A; 22B; 24J; 24M          Limousine;
                                            235/40R18    91W 11A; 22B; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                            235/45R18    94  11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/40R18    93W 11A; 22B; 22H; 24C;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18      95    11A; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                          235/45R18      94    11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                          245/45R18      96    11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18      99    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..    25 - 100 205/40R18 86       11A; 24J; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                               26B; 26J; 27F; 5EM        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R18 89      11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                               26B; 26J; 27F             71K; 721; 725; 73C;
                                             225/40R18 88      11A; 24D; 241; 246;       74A; 74H; 74P
                                                               26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     IX 55, VERACRUZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
EN           e9*2001/116*0071*.. 176    245/60R18 105                                    Allradantrieb;
                                        255/55R18 105          11A; 21P; 22I; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               245                       12A; 51A; 7BH; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 26
Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/40R18 86     11A; 21B; 22I; 24C;       Schrägheck 4-türig;
              e4*2007/46*0223*..                               244; 247                  Frontantrieb;
JC-HME        e13*2007/46*1605*..             205/45R18 86     11A; 21B; 22I; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               244; 247; 56G             12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                              215/40R18 89     11A; 21B; 22B; 24C;       71C; 71K; 721; 725;
                                                               244; 247; 260; 270        73C; 74A; 74H; 74P
                                              225/35R18 87     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D; 260; 270
                                              225/40R18 88     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D; 260; 270
                                              235/35R18 86     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D; 261; 270
                                              235/40R18 91     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D; 261; 270
                                              245/35R18 88     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D; 261; 271; 570

Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95         11A; 24C; 244; 247;       auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..                               261; 270                  Allradantrieb;
                                          225/55R18 98         11A; 24C; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                               261; 270                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R18 97     11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 573; 7AM;
                                                               262; 271                  71C; 71K; 721; 725;
                                              255/45R18 99     11A; 24C; 244; 247;       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                               262; 271                  4AY; 4DW; 4DX

Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89  11A; 22M; 24J; 244;             Kombi; Schrägheck; 3-
              e11*2007/46*0338*..                        247; 26N; 26P                   türig; 5-türig;
GDH-HME       e13*2007/46*1604*.. 66 - 137 225/35R18 87  11A; 22M; 24J; 244;             Frontantrieb;
                                                         247; 26N; 26P; 27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/40R18 88  11A; 22M; 24J; 244;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         247; 26N; 26P; 27H              721; 725; 73C; 74A;
                                           235/35R18 86W 11A; 22L; 24C; 244;             74H; 74P; 4CT
                                                         247; 26B; 26N; 27H;
                                                         5EM
                                           235/40R18 91  11A; 22L; 24C; 244;
                                                         247; 26B; 26J; 27F
                                           245/35R18 88  11A; 22L; 24D; 27F;
                                                         57F; 570




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 5 von 26
Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86        11A; 21N; 22H; 24C;       i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                              24D; 5EM; 51J; 56G        Frontantrieb;
                                           205/45R18 90        11A; 21N; 22H; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 51J; 56G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R18 89     11A; 21N; 22H; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24D                       74H; 74P; 4BO
                                              225/40R18 88     11A; 21J; 22F; 24C;
                                                               24D
FD            e11*2001/116*0313*.. 66 - 105   205/45R18 86     11A; 21B; 22H; 22L;       Nicht i 30CW (Kombi);
FDH           e11*2001/116*0343*..                             24D; 24J; 5EM; 51J;       Frontantrieb;
                                                               56G
                                              215/40R18 89     11A; 21B; 22H; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R18 88     11A; 21B; 22F; 22L;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24C; 24D                  74H; 74P; 4BO
                                   77 - 105 215/40R18 85       11A; 21B; 22H; 22L;
                                                               24C; 24D; 5EG

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/40R18 86        11A; 24J; 24M; 26B;       i30 Fastback;
              e5*2007/46*1075*..                               26N; 27H                  Kombilimousine;
                                              215/40R18 89     11A; 241; 244; 246;       Schrägheck; 5-türig;
                                                               247; 26B; 26J; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 88     11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                               26B; 26J; 27F             71K; 721; 725; 73C;
                                              235/35R18 86     11A; 24C; 24D; 26B;       74A; 74H; 74P
                                                               26J; 27F
                                              245/35R18 88     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,   85 - 131 215/45R18 93       11A; 24M; 26P; 27H        Kombi; Limousine;
              e4*2007/46*0264*..            225/40R18 92       11A; 24J; 24M; 26B;       Frontantrieb;
                                                               26N; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 95     11A; 24J; 24M; 26B;       12A; 51A; 7AY; 71C;
                                                               26N; 27H                  71K; 721; 725; 73C;
                                              235/40R18 91     11A; 24J; 244; 247;       74A; 74H; 74P; 4CZ
                                                               26B; 26N; 27F; 67Q
                                              245/35R18 92     11A; 24D; 24J; 26B;
                                                               26J; 27F
                                              245/40R18 93     11A; 24D; 24J; 26B;
                                                               26J; 27F; 67O; 67P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 26
Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28      225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 26B;       KONA EV; Frontantrieb;
OSE          e4*2007/46*1522*..                                26N                       Höchste Dreißig-
                                             225/45R18 91      11A; 24J; 24M; 26B;       Minuten-Leistung;
                                                               26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                               26B; 26N; 27H             71K; 721; 725; 73C;
                                             235/45R18 94      11A; 24C; 244; 247;       74A; 74H; 74P
                                                               26B; 26N; 27H
                                             245/40R18 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27H
                                             245/45R18 96      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27H
OS            e4*2007/46*1259*..   77 - 146 225/40R18 88       11A; 24J; 24M; 26B;       KONA; nicht KONA EV;
                                                               26N                       Allradantrieb;
                                             225/45R18 91      11A; 24J; 24M; 26B;       Frontantrieb;
                                                               26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                               26B; 26N; 27H             71K; 721; 725; 73C;
                                             235/45R18 94      11A; 24C; 244; 247;       74A; 74H; 74P
                                                               26B; 26N; 27H
                                             245/40R18 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27H
                                             245/45R18 96      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27H

Verkaufsbezeichnung:     NEXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FE           e9*2007/46*6592*..    32        225/55R18 98      11A; 24J; 247; 26B;       Wasserstoffbetrieb;
                                                               26N                       Frontantrieb;
                                             235/50R18 97      11A; 24M; 241; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26N                  12A; 51A; 7MI; 71C;
                                             245/50R18 100     11A; 24C; 24M; 26B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               26J; 27I                  74A; 74H; 74P
                                             255/45R18 99      11A; 24M; 241; 246;
                                                               26B; 26N
                                             255/50R18 102     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27I

Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 235/60R18 103        11A; 24M; 241; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26N; 27I             12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 76O




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 26
Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84         11A; 24J; 248; 26P;       Schrägheck;
                                                               27F                       Frontantrieb;
                                             215/40R18 85      11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27F                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/35R18 87      11A; 242; 244; 245;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               247; 26N; 26P; 27F        74H; 74P; 4C0
                                             225/40R18 88      11A; 242; 244; 245;
                                                               247; 26N; 26P; 27F
                                             235/35R18 86      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26N; 27F
                                             245/35R18 88      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27F; 570

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     215/40R18 89      11A; 21P; 22I; 24C;       Schrägheck;
              e4*2007/46*0131*..                               244; 247; 270             Frontantrieb;
                                             225/40R18 88      11A; 21P; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 270                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/35R18 90      11A; 21P; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24D; 260; 271             74H; 74P; 4CQ; 4CT
                                             235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                               24D; 260; 271
                                             245/35R18 88      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D; 260; 272

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J               ab e11*98/14*0109*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 26
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseit e über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 26
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 26
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 26
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2B000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 26
4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 26
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist . Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 14 von 26
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst kontrollsystem verwendet
     werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 15 von 26


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     OS
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
       Handelsbez.:     Kona, Kauai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        x = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 16 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     TM
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
       Handelsbez.:     Santa Fe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             26P                     x = 260              y = 255                  VA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            10                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 17 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
       Handelsbez.:     NEXO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 355              y = 295                  VA
             26P                     x = 305              y = 245                  VA
             27B                     x = 315              y = 295                  HA
             27I                     x = 265              y = 245                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 355        y = 295            20                VA
             26N                  x = 355        y = 295             8                VA
             27F                  x = 315        y = 295            10                HA
             27H                  x = 315        y = 295             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 18 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     AE
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:     Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
             27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 19 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     MD
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:     ELANTRA

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 260              y = 315                  VA
             26P                     x = 210              y = 265                  VA
             27B                     x = 295              y = 360                  HA
             27I                     x = 245              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 260        y = 315             8                VA
             26J                  x = 260        y = 315            21                VA
             27H                  x = 295        y = 360             8                HA
             27F                  x = 295        y = 360            24                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 20 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     PDE
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
       Handelsbez.:     i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 220              y = 200                  VA
             26B                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 21 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     OSE
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
       Handelsbez.:     Kona, Kauai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        x = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 22 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     GDH
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:     i30

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 270              y = 350                  VA
             26P                     x = 220              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 350            16                VA
             26N                  x = 270        y = 350             8                VA
             27F                  x = 275        y = 280            24                HA
             27H                  x = 275        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 23 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     VF
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:     i40

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 310              y = 350                  VA
             26P                     x = 260              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 310        y = 350             8                VA
             26J                  x = 310        y = 350            23                VA
             27H                  x = 270        y = 440             8                HA
             27F                  x = 270        y = 440            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 24 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     VF
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:     i40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 310              y = 350                  VA
             26P                     x = 260              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 310        y = 350             8                VA
             26J                  x = 310        y = 350            23                VA
             27H                  x = 270        y = 440             8                HA
             27F                  x = 270        y = 440            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 25 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     FS
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:     VELOSTER

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 320                  VA
             26P                     x = 240              y = 270                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 290        y = 320             8                VA
             26J                  x = 290        y = 320            15                VA
             27H                  x = 250        y = 310             8                HA
             27F                  x = 250        y = 310            28                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 26 von 26

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     PDE
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
       Handelsbez.:     i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 220              y = 200                  VA
             26B                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.