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							               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                                    Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 25.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                               (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 34
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTZG0BP34B671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0BP34D671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA34B 671          PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA34D671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA34B671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA34D671           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 51744*11




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                                            HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : PDE; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FD; JC; VF;
                                                            FE; JM; MD; XG; YN; FS; GDH; LM; AE; EN; GK; GDH-HME; TM;
                                                            OSE; TG; JC-HME; CM; ELH; NF; FDH; OS; SM
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : FD; FDH
                                                            107 Nm   für   Typ : AE; ELH; EN; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF; YN
                                                            110 Nm   für   Typ : CM; GK; JC; JC-HME; JM; NF; SM; TG; XG
                                                            120 Nm   für   Typ : FE; PDE
                                                            127 Nm   für   Typ : OS; OSE; TM




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97      215/35R18 84      11A; 24C; 24M; 26B;       Stufenheck;
                                                                              26N; 27B; 27H; 5EA        Frontantrieb;
                                                            215/40R18 89      11A; 24C; 24M; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26N; 27B; 27H             12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                            225/35R18 87      11A; 24C; 244; 247;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F        74A; 74H; 74P
                                                            225/40R18 88      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F
                                                            235/35R18 90      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F
                                                            245/35R18 88      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27B; 27F; 570
                                                  97        215/40R18 85      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                              26N; 27B; 27H
                                                            235/35R18 86      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85           11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              77 - 123 215/40R18 85W          11A; 21B; 22B             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/40R18 88           11A; 21B; 22B; 24J        721; 725; 73C; 74A;
§22 51744*11




                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GRANDEUR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
               TG           e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/45R18     95W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R18     98                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/50R18     97  11A; 22I                    721; 725; 73C; 74A;
                                                          245/45R18     96                              74H; 74P
                                                          255/45R18     99  11A; 22I

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/60R18 103      11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 4CN
               SM            e11*98/14*0162*..    82 - 127 235/50R18 101      11A; 24K; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 100      11A; 24K; 54A             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           255/45R18 103      11A; 24K; 54A             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
               NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18    91W 11A; 22B; 24J; 24M          Limousine;
                                                           235/40R18    91W 11A; 22B; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                                           235/45R18    94  11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18    93W 11A; 22B; 22H; 24C;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            24M                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18      95    11A; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                                         235/45R18      94    11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                                         245/45R18      96    11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18      99    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AE           e4*2007/46*1157*..    25 - 100 205/40R18 86       11A; 24J; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                                              26B; 26J; 27F; 5EM        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R18 89      11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                              26B; 26J; 27F             71K; 721; 725; 73C;
§22 51744*11




                                                            225/40R18 88      11A; 24D; 241; 246;       74A; 74H; 74P
                                                                              26B; 26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     IX 55, VERACRUZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EN           e9*2001/116*0071*.. 176    245/60R18 105                                    Allradantrieb;
                                                       255/55R18 105          11A; 21P; 22I; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              245                       12A; 51A; 7BH; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     IX20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/40R18 86     11A; 21B; 22I; 24C;       Schrägheck 4-türig;
                             e4*2007/46*0223*..                               244; 247                  Frontantrieb;
               JC-HME        e13*2007/46*1605*..             205/45R18 86     11A; 21B; 22I; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              244; 247; 56G             12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                             215/40R18 89     11A; 21B; 22B; 24C;       71C; 71K; 721; 725;
                                                                              244; 247; 260; 270        73C; 74A; 74H; 74P
                                                             225/35R18 87     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              24D; 260; 270
                                                             225/40R18 88     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              24D; 260; 270
                                                             235/35R18 86     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              24D; 261; 270
                                                             235/40R18 91     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              24D; 261; 270
                                                             245/35R18 88     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              24D; 261; 271; 570

               Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95         11A; 24C; 244; 247;       auch Facelift 2013;
               LM           e11*2007/46*0128*..                               261; 270                  Allradantrieb;
                                                         225/55R18 98         11A; 24C; 244; 247;       Frontantrieb;
§22 51744*11




                                                                              261; 270                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/50R18 97     11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 573; 7AM;
                                                                              262; 271                  71C; 71K; 721; 725;
                                                             255/45R18 99     11A; 24C; 244; 247;       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                              262; 271                  4AY; 4DW; 4DX

               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89  11A; 22M; 24J; 244;             Kombi; Schrägheck; 3-
                             e11*2007/46*0338*..                        247; 26N; 26P                   türig; 5-türig;
               GDH-HME       e13*2007/46*1604*.. 66 - 137 225/35R18 87  11A; 22M; 24J; 244;             Frontantrieb;
                                                                        247; 26N; 26P; 27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/40R18 88  11A; 22M; 24J; 244;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        247; 26N; 26P; 27H              721; 725; 73C; 74A;
                                                          235/35R18 86W 11A; 22L; 24C; 244;             74H; 74P; FKA; 4CT
                                                                        247; 26B; 26N; 27H;
                                                                        5EM
                                                          235/40R18 91  11A; 22L; 24C; 244;
                                                                        247; 26B; 26J; 27F
                                                          245/35R18 88  11A; 22L; 24D; 27F;
                                                                        57F; 570




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 5 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86        11A; 21N; 22H; 24C;       i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..                              24D; 5EM; 51J; 56G        Frontantrieb;
                                                          205/45R18 90        11A; 21N; 22H; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D; 51J; 56G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/40R18 89     11A; 21N; 22H; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24D                       74H; 74P; 4BO
                                                             225/40R18 88     11A; 21J; 22F; 24C;
                                                                              24D
               FD            e11*2001/116*0313*.. 66 - 105   205/45R18 86     11A; 21B; 22H; 22L;       Nicht i 30CW (Kombi);
               FDH           e11*2001/116*0343*..                             24D; 24J; 5EM; 51J;       Frontantrieb;
                                                                              56G
                                                             215/40R18 89     11A; 21B; 22H; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/40R18 88     11A; 21B; 22F; 22L;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24C; 24D                  74H; 74P; 4BO
                                                  77 - 105 215/40R18 85       11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                              24C; 24D; 5EG

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/40R18 86        11A; 24J; 24M; 26B;       i30 Fastback;
                             e5*2007/46*1075*..                               26N; 27H                  Kombilimousine;
§22 51744*11




                                                             215/40R18 89     11A; 241; 244; 246;       Schrägheck; 5-türig;
                                                                              247; 26B; 26J; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/40R18 88     11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26B; 26J; 27F             71K; 721; 725; 73C;
                                                             235/35R18 86     11A; 24C; 24D; 26B;       74A; 74H; 74P
                                                                              26J; 27F
                                                             245/35R18 88     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     i40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               VF           e4*2007/46*0263*..,   85 - 131 215/45R18 93       11A; 24M; 26P; 27H        Kombi; Limousine;
                             e4*2007/46*0264*..            225/40R18 92       11A; 24J; 24M; 26B;       Frontantrieb;
                                                                              26N; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R18 95     11A; 24J; 24M; 26B;       12A; 51A; 7AY; 71C;
                                                                              26N; 27H                  71K; 721; 725; 73C;
                                                             235/40R18 91     11A; 24J; 244; 247;       74A; 74H; 74P; 4CZ
                                                                              26B; 26N; 27F; 67Q
                                                             245/35R18 92     11A; 24D; 24J; 26B;
                                                                              26J; 27F
                                                             245/40R18 93     11A; 24D; 24J; 26B;
                                                                              26J; 27F; 67O; 67P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28      225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 26B;       KONA EV; Frontantrieb;
                                                                              26N                       Höchste Dreißig-
                                                            225/45R18 91      11A; 24J; 24M; 26B;       Minuten-Leistung;
                                                                              26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26B; 26N; 27H             71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/45R18 94      11A; 24C; 244; 247;       74A; 74H; 74P
                                                                              26B; 26N; 27H
                                                            245/40R18 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28  225/40R18 88          11A; 24J; 24M; 26B;       KONA EV; Frontantrieb;
                                                                              26N                       Höchste Dreißig-
                                                            225/45R18 91      11A; 24J; 24M; 26B;       Minuten-Leistung;
                                                                              26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26B; 26N; 27H             71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/45R18 94      11A; 24C; 244; 247;       74A; 74H; 74P
§22 51744*11




                                                                              26B; 26N; 27H
                                                            245/40R18 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H
               OS            e4*2007/46*1259*..   77 - 146 225/40R18 88       11A; 24J; 24M; 26B;       KONA; nicht KONA EV;
                                                                              26N                       Allradantrieb;
                                                            225/45R18 91      11A; 24J; 24M; 26B;       Frontantrieb;
                                                                              26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26B; 26N; 27H             71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/45R18 94      11A; 24C; 244; 247;       74A; 74H; 74P
                                                                              26B; 26N; 27H
                                                            245/40R18 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     NEXO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FE           e9*2007/46*6592*..    32        225/55R18 98      11A; 24J; 247; 26B;       Wasserstoffbetrieb;
                                                                              26N                       Frontantrieb;
                                                            235/50R18 97      11A; 24M; 241; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26B; 26N                  12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                            245/50R18 100     11A; 24C; 24M; 26B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26J; 27I                  74A; 74H; 74P; 76O
                                                            255/45R18 99      11A; 24M; 241; 246;
                                                                              26B; 26N
                                                            255/50R18 102     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 235/60R18 103        11A; 24M; 241; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26B; 26N; 27I             12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84         11A; 24J; 248; 26P;       Schrägheck;
                                                                              27F                       Frontantrieb;
§22 51744*11




                                                            215/40R18 85      11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27F                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/35R18 87      11A; 242; 244; 245;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              247; 26N; 26P; 27F        74H; 74P; 4C0
                                                            225/40R18 88      11A; 242; 244; 245;
                                                                              247; 26N; 26P; 27F
                                                            235/35R18 86      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26N; 27F
                                                            245/35R18 88      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27F; 570

               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     215/40R18 89      11A; 21P; 22I; 24C;       Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..                               244; 247; 270             Frontantrieb;
                                                            225/40R18 88      11A; 21P; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D; 270                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/35R18 90      11A; 21P; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24D; 260; 271             74H; 74P; 4CQ; 4CT
                                                            235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                              24D; 260; 271
                                                            245/35R18 88      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              24D; 260; 272




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J                ab e11*98/14*0109*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§22 51744*11




                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseit e über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51744*11




               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 51744*11




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 51744*11




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 27
               4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2B000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 51744*11




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 27
               570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        215/40R18
                                   Hinterachse:                        245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 51744*11




                    Achslast von 1060kg.
               67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           215/45R18



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Hinterachse:                          235/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 51744*11




                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 27
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               7BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51744*11




               FKA) Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit
                    ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen
                    bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 27


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
                      Handelsbez.:     NEXO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 355              y = 295                  VA
                            26P                     x = 305              y = 245                  VA
                            27B                     x = 315              y = 295                  HA
                            27I                     x = 265              y = 245                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51744*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 355        y = 295            20                VA
                            26N                  x = 355        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 315        y = 295            10                HA
                            27H                  x = 315        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OS
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     AE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                      Handelsbez.:     Ioniq

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     TM
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
                      Handelsbez.:     Santa Fe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
§22 51744*11




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     MD
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
                      Handelsbez.:     ELANTRA

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 295              y = 360                  HA
                            27I                     x = 245              y = 310                  HA
                            26P                     x = 210              y = 265                  VA
                            26B                     x = 260              y = 315                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 295        y = 360             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 295        y = 360            24                HA
                            26N                  x = 260        y = 315             8                VA
                            26J                  x = 260        y = 315            21                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
§22 51744*11




                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 22 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     GDH
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0337*..
                      Handelsbez.:     i30

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 350                  VA
                            26P                     x = 220              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 275        y = 280            24                HA
                            27H                  x = 275        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 270        y = 350            16                VA
§22 51744*11




                            26N                  x = 270        y = 350             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     VF
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0263*..
                      Handelsbez.:     i40

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 350                  VA
                            26P                     x = 260              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 440             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 440            30                HA
                            26N                  x = 310        y = 350             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 310        y = 350            23                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
§22 51744*11




                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     FS
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0194*..
                      Handelsbez.:     VELOSTER

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 320                  VA
                            26P                     x = 240              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 310            28                HA
                            26N                  x = 290        y = 320             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 290        y = 320            15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 27

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     VF
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0264*..
                      Handelsbez.:     i40

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 350                  VA
                            26P                     x = 260              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 440             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 440            30                HA
                            26N                  x = 310        y = 350             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 310        y = 350            23                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 114 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OSE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.