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							               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                                   Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZG0BP34B661           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0BP34D661           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA34B 661          PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA34D661           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA34B661           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA34D661           PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51744*11




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : T32; (Serie Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : S14; P12; C13; J10; T30; F15; V10; Z50; ZE1; V37; Z51;
                                                            A33; T31
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J12; F16
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm   für   Typ : S14
                                                        108 Nm   für   Typ : P12; T30; T31; T32; ZE1
                                                        110 Nm   für   Typ : A33; V10; Z50; Z51
                                                        113 Nm   für   Typ : C13; F16; J10; J11; J12
                                                        130 Nm   für   Typ : F15
                                                        140 Nm   für   Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
               V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95          11A; 245; 248; 26P;      erhöhtes
                                                                                27F                      Anzugsmoment
                                                                                                         140 Nm; INFINITI Q50;
                                                            225/60R18 100       11A; 245; 248; 26P;      Limousine;
                                                                                27F; 54A                 Allradantrieb;
                                                            235/45R18 98        11A; 248; 26P; 27H       Heckantrieb;
                                                            235/50R18 97        11A; 24J; 24M; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27F                      12A; 51A; 7AZ; 7MR;
                                                            235/55R18 100       11A; 24J; 24M; 26P;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27F                      73C; 74A; 74P; 740;
                                                            245/45R18 100       11A; 245; 248; 26P;      76O; 82U
                                                                                27F
                                                            245/50R18 100       11A; 24J; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27F
                                                            255/45R18 99        11A; 24J; 24M; 26P;
§22 51744*11




                                                                                27F
                                                            255/50R18 102       11A; 241; 244; 246;
                                                                                247; 26B; 26N; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
               V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/40R18 88             11A; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Verkaufsbezeichnung:     Nissan Juke
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
               F16          e9*2007/46*6697*..  84 - 86     225/45R18 91                                 Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F15          e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 215/45R18    89    11A; 26P                  Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1031*..             225/40R18    88    11A; 24J; 248; 26B        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R18    91    11A; 24J; 248; 26B        12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                           235/40R18    91    11A; 24J; 248; 26B        71C; 71K; 721; 725;
                                                           235/45R18    94    11A; 24J; 248; 26B        73C; 74A; 74P
                                                           245/40R18    93    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                              26N; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                              26N; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZE1          e9*2007/46*6537*..  90          205/40R18   86    11A; 26P; 27I; 5EM        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R18   89    11A; 26B; 26N; 27I        12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                            215/45R18   89    11A; 26B; 26N; 27I        71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/40R18   88    11A; 24J; 26B; 26N;       74A; 74P
                                                                              27B
                                                            225/45R18 91      11A; 24J; 26B; 26N;
                                                                              27B
                                                            235/35R18 90      11A; 24J; 26B; 26J;
                                                                              27B; 27H
§22 51744*11




                                                            235/40R18 91      11A; 24J; 26B; 26J;
                                                                              27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               A33          e1*98/14*0136*..  103 - 147 225/40R18 88W 11A; 22L                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/45R18 95  11A; 22L; 367                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/40R18 91  11A; 22L; 24J; 367                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               Z50          e1*2001/116*0298*.. 172  225/65R18 103            11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     235/60R18 103            11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     255/55R18 105            11A; 24C; 24D             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               Z51           e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103      11A;   24J; 244           Allradantrieb;
                                                            235/65R18 106     11A;   24J; 244           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/55R18 105     11A;   241; 244; 246;     12A; 51A; 7BK; 7MB;
                                                                              247                       7MJ; 7MR; 71C; 71K;
                                                            255/60R18 108     11A;   241; 244; 246;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                              247                       74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
               P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88                                       Kombi; Stufenheck;
                                                       235/40R18 91           11A; 24J; 24M               Schrägheck;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 4AS

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
               J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 235/45R18 94        11A; 248                    Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1029*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76O; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94 11A; 24J; 24M                      Nissan Qashqai kurz;
                                                          235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M                 Nissan Qashqai +2
                                                          245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M                 (lang); Allradantrieb;
                                                          255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M                 Frontantrieb;
§22 51744*11




                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
               T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 235/45R18        94    11A; 22I; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                                       235/50R18        97    11A; 22B; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/45R18        96    11A; 22B; 24D; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       255/45R18        99    11A; 22B; 24D; 24J          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
               T31           e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94                                   Allradantrieb;
                                                            235/50R18 97      11A;   22I;   24J;   24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 96      11A;   22I;   24J;   24M    12A; 51A; 573; 71C;
                                                            255/45R18 99      11A;   22I;   24J;   24M    71K; 721; 725; 73C;
                                                  110 - 127 225/55R18         11A;   22I;   24J;   24M;   74A; 74P
                                                                              51G
               T32           e13*2007/46*1456*.. 96 - 130   225/60R18 100     11A;   24J; 248; 27I        Allradantrieb;
                                                            235/55R18 100     11A;   24J; 24M; 27I        Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 4AI




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S14          e1*93/81*0012*..  147            225/40R18-88      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18        86    11A; 246; 26P             Frontantrieb;
                                                        215/40R18        85    11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R18        89    11A; 24J; 248; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/40R18        88    11A; 24J; 248; 26B        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 225/55R18 98        11A; 26N; 26P; 27H        Allradantrieb;
                                                           235/50R18 97        11A; 24J; 26B; 26N;       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                               27F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R18 100     11A; 24J; 26B; 26N;       12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                               27F                       71K; 721; 725; 73C;
                                                             245/50R18 100     11A; 24J; 248; 26B;       74A; 74P; 76O
                                                                               26J; 27F
§22 51744*11




                                                             255/50R18 102     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26J; 27F


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§22 51744*11




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
§22 51744*11




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 17
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System mus s gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 51744*11




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweis e des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mi t der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 51744*11




               7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 JY00B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 17


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 310                  VA
                            26P                     x = 370              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA
§22 51744*11




                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA
                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 12 von 17

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     ZE1
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
                      Handelsbez.:     Nissan Leaf

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1031*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
§22 51744*11




                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     J12
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11042*..
                      Handelsbez.:     Qashqai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 275                  VA
                            26P                     x = 260              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 275             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 275            30                VA
                            27H                  x = 315        y = 290             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 315        y = 290            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     T32
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1456*..
                      Handelsbez.:     NISSAN X-TRAIL

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 300              y = 270                 HA
                            27B                      x = 350              y = 320                 HA
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     C13
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3086*..
                      Handelsbez.:     PULSAR

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26B                        x = 300              y = 380               VA
                            26P                        x = 250              y = 330               VA
                            27B                        x = 300              y = 320               HA
                            27I                        x = 250              y = 270               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 380             8                VA
§22 51744*11




                            26N                   x = 300        y = 380             8                VA
                            27F                   x = 300        y = 320             8                HA
                            27H                   x = 300        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 103 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 17

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0132*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
§22 51744*11




                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.