Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZG0BP34B671 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0BP34D671 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0GA34B671 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0GA34D671 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0SA34B671 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0SA34D671 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SK3; DE; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PSEV; AM; FG; JE; SL; UM; JF; LD; QL; XM FL; TF; MQ4; PS; JES; XM; CK; GE; DE; SLS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : FG; SK3; SL; SLS; XM FL 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF; UM 110 Nm für Typ : GE; JE; JES; JF; LD; MQ4 120 Nm für Typ : DE; QL; XM 127 Nm für Typ : CK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 22L; 22P; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 21P; 22H; 22L; 74P 22P; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 138 215/45R18 89 11A; 24J nur bis 225/40R18 92 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0100*06; 225/45R18 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 106 - 138 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 98 KA3; 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96W KA3; 11A; 21P; 22I; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/50R18 95 11A; 24D; 24O Allradantrieb; JES e4*2001/116*0120*.. 235/45R18 94 11A; 24K Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 24D; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24D; 24O 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 11A; 24D; 24O 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Niro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/45R18 89 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 7MX; 71C; 26N; 27F 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P 26B; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: Niro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 215/45R18 89 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 7MX; 71C; 26N; 27F 71K; 721; 725; 73C; 225/45R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 74A; 74P 26N; 27F 235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27F 235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26B; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/45R18 91 11A; 24M; 241; 246; Kombi; Limousine; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 99 - 180 225/45R18 91W 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27H 12A; 51A; 7MX; 71C; 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27H 74A; 74P 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/45R18 96 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26P Limousine; Stufenheck; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 7AK; 71C; 235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 26P; 27I 74A; 74P; 4CQ 245/40R18 93 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27H; 27I; 67O Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MQ4 e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 235/60R18 103 11A; 24C; 24M; 26B; Inkl.Hybrid; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R18 103 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26N; 27B 721; 725; 73C; 74A; 245/60R18 105 11A; 24C; 244; 247; 74P; 76O 26B; 26N; 27B 255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 204 225/60R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 225/65R18 103 11A; 24J; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4CT XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 235/55R18 100 11A; 245; 248 MPV; Allradantrieb; e11*2007/46*0141*.. 235/60R18 103 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CQ XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/55R18 100 11A; 241; 246; 248; 27I Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R18 103 11A; 241; 246; 248; 27I 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 255/55R18 105 11A; 241; 244; 246; 74A; 74P; 76O; 4CT 247; 26P; 27B Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 215/45R18 89 11A; 248; 26N; 26P; nur mit Radabdeckung 27H Serie; Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 244; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 11A; 244; 245; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 4B9 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27F 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27F 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27F PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 215/45R18 89 11A; 241; 244; 246; Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 247; 26N; 26P; 27H Radhausverbreiter. 225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; Serie; Frontantrieb; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26N; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 74P; 4B9 26B; 26N; 27F 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/45R18 96 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 22H; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247 721; 725; 73C; 74A; 225/45R18 11A; 22H; 24C; 244; 74P; 4CQ 247; 51G 235/40R18 91 11A; 22H; 24C; 244; 247 245/35R18 88 11A; 22F; 24C; 244; 247 245/40R18 93 11A; 21P; 22F; 24C; 244; 247 SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7MX; 71C; 247; 26B; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P 26B; 26N; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27H; 27I Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7OT; 71C; 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27B; 27H 74A; 74P 245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24C; 24D; 26N; 26P; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J; 56G Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 22I; 245; 51J Frontantrieb; 225/55R18 98 11A; 22I; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 573; 7AM; 235/55R18 11A; 22I; 24J; 51G 71C; 71K; 721; 725; 255/45R18 99 11A; 22I; 24J 73C; 74A; 74P; 4AY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J; 56G Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 22I; 245; 51J Frontantrieb; 225/55R18 98 11A; 22I; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 573; 7AM; 235/55R18 11A; 22I; 24J; 51G 71C; 71K; 721; 725; 255/45R18 99 11A; 22I; 24J 73C; 74A; 74P; 4AY Verkaufsbezeichnung: STINGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e11*2007/46*4002*.., 147 - 188 225/45R18 95 124 10B; 11B; 11G; 11H; e5*2007/46*1079*.. 12A; 51A; 7GM; 7GN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 J5000 ( nur e11*2007/46*4002*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933J5000 ( nur e5*2007/46*1079*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.: ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 220 VA 26B x = 250 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: MQ4 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1530*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 260 y = 235 HA 27B x = 310 y = 285 HA 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 20 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SK3 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1365*.. Handelsbez.: SOUL Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 255 HA 26B x = 300 y = 280 VA 26P x = 250 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 280 20 VA 26N x = 300 y = 280 8 VA 27F x = 300 y = 255 20 HA 27H x = 300 y = 255 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: QL Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*.. Handelsbez.: Sportage Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 28 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: XM FL Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 165 y = 180 VA 26B x = 215 y = 230 VA 27I x = 315 y = 325 HA 27B x = 365 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 365 y = 375 6 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UM Genehm.Nr.: e4*2007/46*0894*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 325 HA 27I x = 250 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA 26N x = 300 y = 300 5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: TF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0255*.. Handelsbez.: OPTIMA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 270 VA 26P x = 230 y = 220 VA 27B x = 300 y = 380 HA 27I x = 250 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 270 21 VA 26N x = 280 y = 270 8 VA 27F x = 300 y = 380 26 HA 27H x = 300 y = 380 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 118 KIA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.