Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 46 Fahrzeughersteller TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZG0BP34B601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0BP34D601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0GA34B 601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0GA34D601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0SA34B601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0SA34D601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 51744*14 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XG1TJ(JP,M)-TGRE; AZ1-TMG; XW6(M); XG1TJ(JP,M); AZ1; (Flachbund lose) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XU7(EU,M); R1; E15UTN(a); S16; S19(a); ZA1(EU,M); XA5P(EU,M); XA5(EU,M)-TMG; HXU3(a); XG1TJ(JP,M)-TGRE; A2; E15UT(a)MS1; ZA1(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M); AR2; T25; XG1TJ(JP,M); V3; XA3(a); XA4(EU,M)-TMG; XA5(EU,M); XC1(EU,M); XPB1F(M); XU3(a); XW3(a); E15J(a); XA4(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; XPA1G(EU,M); XU7(EU,M)-TGRE; M2; R3; XE2(a); XA3(a)-TMG; ZE1HE(EU,M)-TMG; XW3(a)-TMG; XZ1L(EU,M); XV7(EU,M); XA5P(EU,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; T27; XW4(a); E15UT(a); ZE1HE(EU,M) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EBM1(M); EBM1(M) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 46 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ2(M)-TGRE; AZ2(M); (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a); XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XU7(EU,M); XU7(EU,M)-TGRE; XV7(EU,M); XW6(M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment 120 Nm für Typ : XPA1G(EU,M) §22 51744*14 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5P(EU,M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; AZ2(M); AZ2(M)-TGRE; XC1(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment; AZ1-TMG erhöhtes Anzugsmoment; EAM1(M) erhöhtes Anzugsmoment; EAM1(M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 11A; 21S; 22I; 24J; erhöhtes E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24M Anzugsmoment 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/40R18 88 11A; 21P; 21S; 22I; e11*2001/116*0305*13; 1 e11*2007/46*0019*.. 24J; 24M 2-türig; 4-türig; E15UTN(a) 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 46 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24J; erhöhtes E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24M Anzugsmoment 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 21T; 24D; e11*2001/116*0305*13; 1 24J; 54A 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; bis e11*2001/116*0305*13; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 51744*14 74P; 740; 4A0 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid; 235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 245; 26B; 27I 12A; 51A; 7PZ; 71C; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 27I 74A; 74P XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid; 235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C; 255/45R18 99 11A; 24J; 26B 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 46 Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid; -TGRE . 235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C; 255/45R18 99 11A; 24J; 26B 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid; -TGRE . 235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 245; 26B; 27I 12A; 51A; 7PZ; 71C; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 27I 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; M) 235/45R18 94 12A; 51A; 7OR; 71C; 245/40R18 93 11A; 21P 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 11A; 21P 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430 §22 51744*14 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment e11*98/14*0078*.. 245/40R18 93W 11A; 24J 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 95 135 Nm; bis 183 - 208 245/40R18 93 e6*2001/116*0103*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0; 4BA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 46 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 92 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91W 51J 135 Nm; bis e11*2001/116*0206*09; Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0; 4BA Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX200T, LEXUS NX300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ1-TMG e13*2007/46*1536*.. 114 - 175 225/60R18 100 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 51G 160 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 §22 51744*14 Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX300H, LEXUS NX200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ1 e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 51G 160 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ2(M) e6*2018/858*00081*.. 136 - 140 235/60R18 103 121 mit 245/55R18 103 12A Radhausverbreiterung 255/55R18 105 11A; 12A; 245; 26P; (Flap) Serie; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 46 Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ2(M)- e13*2018/858*00222*. 136 - 140 235/60R18 103 121 mit . TGRE 245/55R18 103 12A Radhausverbreiterung 255/55R18 105 11A; 12A; 245; 26P; (Flap) Serie; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 765 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/45R18 94 11A; 246; 26B; 27F erhöhtes Anzugsmoment M) 140 Nm; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O §22 51744*14 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XC1(EU, e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/45R18 94 11A; 246; 26B; 27F erhöhtes Anzugsmoment M) 140 Nm; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 4A0 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/45R18 96 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4BA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 46 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 400h Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HXU3(a) e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/45R18 96 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4BA Verkaufsbezeichnung: LEXUS RZ450E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 255/55R18 105 YCB; 57F erhöhtes Anzugsmoment 275/50R18 107 YGF; YGH; 57F 160 Nm; Allradantrieb; 285/50R18 109 YGW; 57F Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 765; FKA EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 235/60R18 103 YCB; YGF; 57E erhöhtes Anzugsmoment 245/60R18 105 YGW; 57E 160 Nm; Allradantrieb; §22 51744*14 Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76A; 765; FKA Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/50R18 95 11A; 245; 248; 26B; UX250H; M) 27I 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 7FX; 7GQ; M)-TMG 27I 71C; 71K; 721; 725; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 27B; 27H 245/45R18 96 11A; 245; 248; 26B; 27I 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 27B; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 46 Verkaufsbezeichnung: PRIUS PHEV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW6(M) e6*2018/858*00260*.. 111 235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26J; mit 27B; 27H Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 11A; 21B nur bis 225/35R18 87W 11A; 21B e11*2001/116*0196*04; 225/40R18 88W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A; 74P; FKA T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 11A; 21P ab 225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J; e11*2001/116*0196*05; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; §22 51744*14 245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 74P; FKA 68T T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 248 135 Nm; Limousine; 91 - 130 225/40R18 92 11A; 245 Frontantrieb; 225/45R18 91W 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 22M; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J; 74P; 740; 4A0 248 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91 11A; 245 135 Nm; Kombi; 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 248 Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 22M; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 248 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 46 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/60R18 103 12I erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 11A; 12A; 24J 160 Nm; Allradantrieb; 245/60R18 105 11A; 12A; 24J Frontantrieb; Elektro; 255/55R18 105 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 275/50R18 107 11A; 12A; 24C; 24M; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/60R18 103 12I erhöhtes . Anzugsmoment TGRE 245/55R18 103 11A; 12A; 24J 160 Nm; Allradantrieb; 245/60R18 105 11A; 12A; 24J Frontantrieb; Elektro; 255/55R18 105 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 275/50R18 107 11A; 12A; 24C; 24M; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91W 11A; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A; §22 51744*14 24M 74P 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; nur Hybrid; M) 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7NO; 71C; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74P 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/50R18 95 11A; 24M; 241; 246; erhöhtes M) e6*2007/46*0338*.. 26B; 26J; 27B; 27H Anzugsmoment 140 Nm; Allradantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; M)-TMG 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7NO; 71C; 26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 11A; 24M; 241; 246; 74A; 74P; 740 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 46 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 225/40R18 88 11A; 26P Kombilimousine; ) ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 235/35R18 86 11A; 245; 26P Schräghecklimousine; )-TMG 245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OQ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 89 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 91 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: Toyota GR Yaris Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPA1G(EU, e6*2007/46*0454*.. 192 225/40R18 88 11A; 26B; 26N; 27F Allradantrieb; M) 235/35R18 86 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51744*14 27F 12A; 51A; 7PZ; 71C; 235/40R18 91 11A; 248; 26B; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 27F 74A; 74P 245/35R18 88 11A; 246; 248; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HIGHLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XU7(EU, e6*2018/858*00001*.. 140 235/65R18 106 12R Allradantrieb; Hybrid; M) 245/60R18 105 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; XU7(EU, e13*2018/858*00028*. 51A; 7HL; 7HM; 71C; . M)-TGRE 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 24C 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 46 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e6*2007/46*0347*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7GP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus TMG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a)- e13*2007/46*1956*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment TMG 235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 51744*14 XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97 11A; 367 2-türig; 4-türig; e6*98/14*0070*.. 245/45R18 96 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BA XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98 11A; 27I erhöhtes Anzugsmoment XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 225/60R18 100 11A; 27I 135 Nm; ab TMG 235/50R18 97 11A; 24J; 27I e6*2001/116*0105*09; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 235/55R18 100 11A; 24J; 27I Allradantrieb; M) 245/50R18 100 11A; 24J; 27B Frontantrieb; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0; 4N5 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 46 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 11A; 24K bis 235/55R18 99 11A; 24K e6*2001/116*0105*08; 245/50R18 100 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24K 12A; 51A; 71C; 71K; 255/50R18 102 11A; 24K 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4A0; 4BA XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 136 225/60R18 100 erhöhtes Anzugsmoment M) 135 Nm; Allradantrieb; XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. Frontantrieb; inkl. M)-TMG Hybrid; XA5P(EU, e6*2007/46*0429*.. 10B; 11B; 11G; 11H; M) 12A; 51A; 7NO; 71C; XA5P(EU, e13*2007/46*2356*.. 71K; 721; 725; 73C; M)-TGRE 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 95 135 Nm; Frontantrieb; 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51744*14 235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 246 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; MAO; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; Hybrid; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24C; 248; 26P; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 225/45R18 95 11A; 24J; 24M; 26P Allradantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/45R18 94 11A; 242; 244; 245; Hybrid; 247; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 26B; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 46 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 51744*14 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußensei te über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 46 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzus tellen. Die §22 51744*14 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 46 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die §22 51744*14 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 46 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den §22 51744*14 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 46 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R18 Hinterachse: 235/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 §22 51744*14 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmut ter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 46 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 51744*14 Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2007/46*0347*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-48020 ( nur e13*2018/858*00028*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2018/858*00001*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsyst ems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 46 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. §22 51744*14 MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. YCB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/60R18 Hinterachse: 255/55R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YGF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/60R18 Hinterachse: 275/50R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YGH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/55R18 Hinterachse: 275/50R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 46 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YGW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/60R18 Hinterachse: 285/50R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: EAM1(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00144*.. Handelsbez.: TOYOTA BZ4X Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 275 VA 26P x = 230 y = 225 VA 27B x = 255 y = 390 HA 27I x = 205 y = 340 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AZ2(M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00222*.. Handelsbez.: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 230 VA 26B x = 330 y = 280 VA 27I x = 190 y = 230 HA 27B x = 190 y = 280 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*2012*.. Handelsbez.: TOYOTA COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 250 VA 26P x = 285 y = 300 VA 27I x = 280 y = 385 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*14 26J x = 285 y = 300 8 VA 26N x = 285 y = 300 28 VA 27F x = 280 y = 385 8 HA 27H x = 280 y = 385 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*.. Handelsbez.: COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 250 VA 26P x = 265 y = 200 VA 27B x = 310 y = 280 HA 27I x = 260 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 250 15 VA 26N x = 315 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 280 25 HA 27H x = 310 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XPB1F(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00013*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 290 VA 26P x = 255 y = 240 VA 27I y=0 y = 300 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW6(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00260*.. Handelsbez.: PRIUS PHEV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 240 HA 27B x = 280 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 295 y = 240 8 VA §22 51744*14 26J x = 295 y = 240 30 VA 27F x = 280 y = 290 15 HA 27H x = 280 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XPB1F(EU,M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00156*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 290 VA 26P x = 255 y = 240 VA 27I y=0 y = 300 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*.. Handelsbez.: COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 250 VA 26P x = 265 y = 200 VA 27B x = 310 y = 280 HA 27I x = 260 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 250 15 VA 26N x = 315 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 280 25 HA 27H x = 310 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27B x = 250 y = 215 HA 27I x = 300 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: EAM1(M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00303*.. Handelsbez.: TOYOTA BZ4X Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 275 VA 26P x = 230 y = 225 VA 27B x = 255 y = 390 HA 27I x = 205 y = 340 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AZ2(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00081*.. Handelsbez.: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 230 VA 26B x = 330 y = 280 VA 27I x = 190 y = 230 HA 27B x = 190 y = 280 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27B x = 250 y = 215 HA 27I x = 300 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XC1(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*2883*.. Handelsbez.: LEXUS RC200T, Lexus RC300H Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 280 4 VA §22 51744*14 26N x = 290 y = 280 4 VA 27F x = 280 y = 400 30 HA 27H x = 180 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW4(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0157*.. Handelsbez.: TOYOTA Prius Plus Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 240 VA 26B x = 310 y = 290 VA 27I x = 240 y = 330 HA 27B x = 290 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 290 8 VA 26J x = 310 y = 290 13 VA 27H x = 290 y = 380 8 HA 27F x = 290 y = 380 9 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XV7(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*.. Handelsbez.: TOYOTA CAMRY Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 265 VA 26P x = 180 y = 215 VA 27B x = 285 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*14 26J x = 230 y = 265 20 VA 26N x = 230 y = 265 8 VA 27F x = 285 y = 275 20 HA 27H x = 285 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0318*.. Handelsbez.: TOYOTA COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 250 VA 26P x = 285 y = 300 VA 27I x = 280 y = 385 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*14 26J x = 285 y = 300 8 VA 26N x = 285 y = 300 28 VA 27F x = 280 y = 385 8 HA 27H x = 280 y = 385 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a) Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XC1(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0336*.. Handelsbez.: LEXUS RC300H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 280 4 VA §22 51744*14 26N x = 290 y = 280 4 VA 27F x = 280 y = 400 30 HA 27H x = 180 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 90 TOYOTA Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XPA1G(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0454*.. Handelsbez.: Toyota GR Yaris Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 255 VA 26P x = 290 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 205 30 VA §22 51744*14 26N x = 290 y = 205 8 VA 27F x = 330 y = 300 30 HA 27H x = 330 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.