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							Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                    Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.02.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
TTZG0BP34B671          PCD114,3 ET34           Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810      2251    12/17
TTZG0BP34D671          PCD114,3 ET34           Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810      2251    12/17
TTZG0GA34B671          PCD114,3 ET34           Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810      2251    12/17
TTZG0GA34D671          PCD114,3 ET34           Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810      2251    12/17
TTZG0SA34B671          PCD114,3 ET34           Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810      2251    12/17
TTZG0SA34D671          PCD114,3 ET34           Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810      2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF;
                                             LW; LWD; SE
                                             120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ; LW
                                             125 Nm für Typ : DR
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 225/50R18 95           11A; 241; 246; 248;      Kombilimousine;
                                                                 26P                      Allradantrieb;
                                              235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P       Frontantrieb; inkl.
                                              235/50R18 97       11A; 24C; 244; 26B       Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98          11A; 24J; 248            inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18 100         11A; 24J; 248            5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100         11A; 24J; 24M; 26P;      Frontantrieb;
                                                                 27I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R18 103      11A; 24J; 24M; 26P;      12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                 27I                      71C; 71K; 721; 725;
                                              245/50R18 100      11A; 24M; 241; 246;      73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                 26P; 27I                 77E
                                              255/50R18 102      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 27B
                                              255/55R18 105      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 27B

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103        11A; 22I; 24C; 24M       Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90        245/40R18-93       11A; 24D; 24J            nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                                                             e1*98/14*0118*01;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
LW             e1*98/14*0118*..     100       235/45R18 94       Dieselmotor; 11A; 22I;   nur ab
                                                                 24J; 24M; 51S            e1*98/14*0118*02;
                                    100 - 104 235/40R18 95       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 97       11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DR           e13*2007/46*2300*.. 81           225/50R18 95       11A; 24J; 244; 26P       Frontantrieb; Elektro;
                                              235/50R18 97       11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26P                      12A; 51A; 7PK; 71C;
                                              245/45R18 96       11A; 24J; 244; 26P       71K; 721; 725; 73C;
                                              255/45R18 99       11A; 24C; 244; 247;      74A; 74P
                                                                 26P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/40R18 93         11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91  235/50R18 101                                       Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         255/45R18 103              11A; 24K                 Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.. 145 235/60R18 103                                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..     255/55R18 105                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89            11A; 24J; 248            Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89          11A; 24J; 248; 26B;      ab Mj.2013; ab
                                                                 26J; 27B                 e11*2001/116*0262*10;
                                              225/40R18 88       11A; 242; 244; 245;      (Typ BM/BN);
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      Limousine; Schrägheck;
                                                                 27H
                                              225/45R18 91       11A; 242; 244; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 27H
                                              235/40R18 91       11A; 24C; 244; 247;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H       74A; 74P; 77E
                                              245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 21
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W         11A; 21B; 21N; 22B;       bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                 22F; 242; 245; 248; 51J   Stufenheck;
                                           225/40R18 92          11A; 21B; 21J; 22B;       Schrägheck;
                                                                 22F; 24C; 244             Frontantrieb;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22F; 24C; 244; 247        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
BJ           e1*98/14*0094*..  96             215/35R18 84       11A; 21B; 22B; 22F;       Schrägheck;
BJD          e1*98/14*0181*..                                    24D; 24J; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W    11A; 21P; 22B; 22F;            Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                           24C; 24D; 5ET                  Schrägheck;
                                           225/40R18 88W    11A; 21P; 22B; 22F;            Allradantrieb;
                                                            24C; 24D                       Frontantrieb;
                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 68T                       12A; 51A; 573; 71C;
                                    122       215/45R18     11A; 22B; 22H; 24J;            71K; 721; 725; 73C;
                                                            24M; 51G                       74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W 11A; 26P; 27I                     ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95  11A; 24J; 248; 26B;               Mj.2015; Kombi;
                                                         26N; 27B; 27H                     Stufenheck;
                                           235/45R18 94  11A; 245; 26P; 27I                Allradantrieb;
                                           235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26B;               Frontantrieb; nur
                                                         26N; 27B; 27H                     Mazda 6;
                                           245/45R18 96  11A; 24J; 248; 26B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26N; 27B; 27H                     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                           255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;               71K; 721; 725; 73C;
                                                         26N; 27B; 27H                     74A; 74P; 76O; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91       11A; 21B; 21N; 22B;          ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                             22H; 22L; 24C; 244;          e13*2007/46*1075*02;
                                                             247
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 21J; 22B;          ab
                                                             22H; 22L; 24C; 244;          e1*2001/116*0448*06;
                                                             247
                                     88 - 132 215/45R18 93   11A; 21B; 21N; 22B;          bis Mj.2012;
                                                             22L; 241; 246; 248; 51J      Stufenheck;
                                               225/40R18 92  11A; 21B; 21N; 22B;          Schrägheck;
                                                             22H; 22L; 24C; 244;          Frontantrieb; nur
                                                             247
                                               225/45R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B;          Mazda 6;
                                                             22H; 22L; 24C; 244;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             247
                                               235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B;          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             22H; 22L; 24C; 244;          71K; 721; 725; 73C;
                                                             247
                                               235/45R18 94  11A; 21B; 21J; 22B;          74A; 74P; 77E
                                                             22H; 22L; 24C; 244;
                                                             247
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 143 225/55R18 98  11A; 24J; 248                inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               225/60R18 100 11A; 24J; 248                5; Allradantrieb;
                                               235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 26P;          Frontantrieb;
                                                             27I                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/60R18 103 11A; 24J; 24M; 26P;          12A; 51A; 573; 7AS;
                                                             27I                          71C; 71K; 721; 725;
                                               245/50R18 100 11A; 24M; 241; 246;          73C; 74A; 74P; 76O;
                                                             26P; 27I                     77E
                                               255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                             26B; 27B
                                               255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247;
                                                             26B; 27B
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22B; 24C;           bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                           24D; 5FM; 51J                Frontantrieb; nur
                                     83 - 136 215/45R18 93   11A; 21T; 22B; 24C;          Mazda 6;
                                                             24D; 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 91  11A; 21P; 21T; 22B;          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             24C; 24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                               225/45R18 91  11A; 21P; 21T; 22B;          74A; 74P; 77E
                                                             24C; 24D
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 21T; 22B;
                                                             24C; 24D
                                               235/45R18 94  11A; 21P; 21T; 22B;
                                                             24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 21
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W     11A; 21P; 22B; 22M;           nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                            24C; 24D; 5FM; 51J            e13*2007/46*1075*01;
                                          225/40R18 91      11A; 21P; 22B; 22L;           nur bis
                                                            24C; 24D                      e1*2001/116*0448*05;
                                              225/45R18 91  11A; 21B; 22B; 22L;           Schrägheck;
                                                            24C; 24D                      Frontantrieb; nur
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 22L;           Mazda 6;
                                                            24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    88 - 136 215/45R18 93   11A; 21P; 22B; 22M;           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            24C; 24D; 51J                 71K; 721; 725; 73C;
                                              225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22L;           74A; 74P; 77E
                                                            24C; 24D
                                              225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                            24C; 24D
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                            24C; 24D
                                              235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                            24C; 24D
GJ             e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/45R18 91  11A; 26P; 27I                 Kombi; Stufenheck;
                                              225/50R18 95  11A; 24J; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                            26N; 27B; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94  11A; 245; 26P; 27I            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26B;           71K; 721; 725; 73C;
                                                            26N; 27B; 27H                 74A; 74P; 76O; 77E
                                              245/45R18 96  11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27B; 27H
                                              255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 215/45R18 89           11A; 24J; 248; 26B;      Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..                                 26J                      Schräghecklimousine;
                                          225/40R18 91           11A; 24J; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                 26J; 27H                 Frontantrieb; inkl.
                                              225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      Hybrid;
                                                                 26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 24C; 24M; 26B;      12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                 26J; 27H                 71C; 71K; 721; 725;
                                              245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A; 74P
                                                                 26B; 26J; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                  Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 11.02.2021
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BPE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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                                                                                                    Seite: 13 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BP
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    DR
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2300*..
       Handelsbez.:    MAZDA MX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 270            y = 295                     VA
             26P                      x = 220            y = 245                     VA
             27B                      x = 330            y = 360                     HA
             27I                      x = 280            y = 310                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:    MAZDA CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 300                     VA
             26P                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 300              8                VA
             26N                   x = 320       y = 300             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    KF
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1803*..
       Handelsbez.:    MAZDA CX-5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 345            y = 400                     VA
             27I                      x = 290            y = 360                     HA
             27B                      x = 340            y = 410                     HA
             26P                      x = 295            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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                                                                                                    Seite: 18 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    KE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1247*..
       Handelsbez.:    MAZDA CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 345            y = 400                     VA
             27I                      x = 290            y = 360                     HA
             27B                      x = 340            y = 410                     HA
             26P                      x = 295            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 370            y = 400                     VA
             27I                      x = 300            y = 370                     HA
             27B                      x = 350            y = 400                     HA
             26P                      x = 320            y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 117 MAZDA                                                 Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2021
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 345            y = 400                     VA
             27I                      x = 290            y = 360                     HA
             27B                      x = 340            y = 410                     HA
             26P                      x = 295            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.