Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZG0BP34B601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0BP34D601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0GA34B 601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0GA34D601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0SA34B601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 TTZG0SA34D601 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 51744*14 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JT; AZ-2S; FR; AZ Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS7 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; JY-2S; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; LY-2S; LY Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : JY; LY; LY-2S 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ 103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 11A; 24J 2-türig; 4-türig; 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A; 255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 77E 255/50R18 102 11A; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 91 11A; 21P; 245; 248 Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 21P; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51744*14 245/40R18 93 11A; 21P; 241; 246; 12A; 51A; 573; 7AV; 248; 260 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72 225/40R18 88 11A; 26P Kombilimousine; U,M) 235/35R18 86 11A; 245; 26P Frontantrieb; 245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P ZE1HE(S)(E e6*2018/858*00057*.. 72 225/40R18 88 11A; 26P bis U,M) 235/35R18 86 11A; 245; 26P e6*2018/858*00057*03; 245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(S)-2 e6*2018/858*00057*.. 72 225/40R18 88 11A; 26P ab S 235/35R18 86 11A; 245; 26P e6*2018/858*00057*04; 245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NZ e4*2007/46*0155*.. 100 215/35R18 80 11A; 21P; 22B; 24C; Frontantrieb; 24M; 272 Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 215/35R18 80 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; §22 51744*14 26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 26B; 26N; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 215/35R18 80 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; Hybrid; 26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PT; 71C; 26B; 26N; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I bis 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00006*01; 27B; 27H Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26P; Frontantrieb; inkl. 27B; 27F Hybrid; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B 12A; 51A; 7PT; 71C; 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26N; 27B; 27F 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I ab 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00006*02; 27B; 27H Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26P; Frontantrieb; Hybrid; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PT; 71C; 26B; 26N; 27B 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P 26B; 26N; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I ab e4*2007/46*0779*04; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; inkl. 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26P; Hybrid; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 26B; 26N; 27B 71C; 71K; 721; 725; 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P 26B; 26N; 27B; 27F §22 51744*14 JY e4*2007/46*0779*.. 88 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26J; bis 27F e4*2007/46*0779*03; 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26J; Schräghecklimousine; 27F Allradantrieb; 225/40R18 88 11A; 24C; 248; 26J; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24C; 248; 26J; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 27F 71C; 71K; 721; 725; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P 26J; 27F 245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 26P; 27B 71C; 71K; 721; 725; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P 26B; 26N; 27B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I bis 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00005*01; 27I Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; inkl. 26P; 27B Hybrid; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B 12A; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I ab 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00005*02; 27I Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; Hybrid; 26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PT; 71C; 26B; 26N; 27B 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen §22 51744*14 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb z ur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. F ür die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerks änderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51744*14 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglic h sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, §22 51744*14 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. §22 51744*14 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es is t dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: AZ Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*.. Handelsbez.: SWIFT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 150 VA 26B x = 200 y = 200 VA 27I x = 150 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 200 8 VA 26J x = 200 y = 200 15 VA 27H x = 200 y = 300 8 HA 27F x = 200 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*.. Handelsbez.: VITARA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA §22 51744*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: ZE1HE(S)(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0485*.. Handelsbez.: SUZUKI SWACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 250 VA 26P x = 285 y = 300 VA 27I x = 280 y = 385 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51744*14 26J x = 285 y = 300 8 VA 26N x = 285 y = 300 28 VA 27F x = 280 y = 385 8 HA 27H x = 280 y = 385 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744 ANLAGE: 91 SUZUKI Radtyp: TTZG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51744*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.