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                            Prüfbericht 366-0427-17-WIRD/N10
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001348
                            ANLAGE: 9.6                                                          Radtyp: TTZG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.05.2022
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                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                            Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                            Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTZG8BP38EB666 TTZG ET38                       ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8BP38EC666 TTZG ET38                       ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8BP38ED666 TTZG ET38                       ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8GA38EB 666 TTZG ET38                      ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8GA38E C666 TTZG ET38                      ohne                        66,6                     809      2254    01/18
R124 E1*124R00/03*1348*10




                            TTZG8GA38E D666 TTZG ET38                      ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8GP38EB 666 TTZG ET38                      ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8GP38E D666 TTZG ET38                      ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8SA38EB666 TTZG ET38                       ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8SA38EC666 TTZG ET38                       ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            TTZG8SA38ED666 TTZG ET38                       ohne                        66,6                     809      2254    01/18
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/60R18 12K; 51G                                GLC-Klasse; GLC
                                                                                                                          Coupé;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                          51A; 7AC; 7PH; 711;
                                                                                                                          714; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                          76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0427-17-WIRD/N10
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001348
                            ANLAGE: 9.6                                                      Radtyp: TTZG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.05.2022
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                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
R124 E1*124R00/03*1348*10




                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienm äßig verwendet
                                 wird.
                            7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.