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							               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, Hyundai
                                                               Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI
                                                               MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZG0BP40B671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0BP40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA40B 671          PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA40B671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    12/17
§22 51744*11




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, Hyundai Motor
                                                            Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                                            HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : PDE; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DM; SM; FD;
                                                            JC; VF; FE; MD; JM; XG; YN; BC3; GDH; FS; TLE; LM; AE; TL; TM;
                                                            GDH-HME; GK; OSE; JC-HME; CM; PDE; ELH; NF; FDH; TLE-HME;
                                                            NX4e; OS
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME
                                                            107 Nm   für Typ : AE; DM; ELH; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF;
                                                            YN
                                                            110 Nm   für Typ : CM; GK; JC; JC-HME; JM; NF; NX4e; SM; XG
                                                            120 Nm   für Typ : BC3; FE; PDE
                                                            127 Nm   für Typ : OS; OSE; PDE; TM



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97      215/35R18 84      11A; 24J; 248; 26P;       Stufenheck;
                                                                              27H; 27I; 5EA             Frontantrieb;
                                                            215/40R18 89      11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H; 27I                  12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                            225/35R18 87      11A; 24M; 241; 246;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26N; 26P; 27B; 27H        74A; 74H; 74P
                                                            225/40R18 88      11A; 24M; 241; 246;
                                                                              26N; 26P; 27B; 27H
                                                            235/35R18 90      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                              26N; 27B; 27F
                                                            245/35R18 88      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F;
                                                                              570
                                                  97        215/40R18 85      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                              27H; 27I
                                                            235/35R18 86      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                              26N; 27B; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              77 - 123 215/40R18 85W                                    12A; 51A; 71C; 71K;
§22 51744*11




                                                       225/40R18 88  11A; 21P; 22I                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/60R18          51G                       Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 4CN
               SM            e11*98/14*0162*..    82 - 107 235/50R18    97    HAV; 11A; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18    96    HAV; 11A; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           255/45R18    99    HAV; 11A; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                  82 - 127 235/55R18    100   HAW                       74H; 74P
                                                           235/60R18    103   HAW; 11A; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/60R18 103 11A; 24J; 248                   Santa Fe; Grand Santa
                                                                                                        Fe; Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76O; 4CT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
               NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18    91W 11A; 22I                    Limousine;
                                                           235/40R18    91W 11A; 22I; 24J               Frontantrieb;
                                                           235/45R18    94  11A; 22I; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18    93W 11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95         11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                         235/45R18 94         11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                         245/45R18 96         11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AE           e4*2007/46*1157*..     25 - 100 205/40R18 86      11A; 245; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                              26J; 27F; 5EM             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R18 89     11A; 24M; 245; 26B;       12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                              26J; 27F                  71K; 721; 725; 73C;
§22 51744*11




                                                             225/40R18 88     11A; 24J; 244; 247;       74A; 74H; 74P
                                                                              26B; 26J; 27F
                                                             235/35R18 90     11A; 241; 244; 246;
                                                                              247; 26B; 26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     IX20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/40R18 86     11A; 21P; 24J; 248        Schrägheck 4-türig;
                             e4*2007/46*0223*..              205/45R18 86     11A; 21P; 24J; 248;       Frontantrieb;
               JC-HME        e13*2007/46*1605*..                              56G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R18 89     11A; 21B; 22I; 24J;       12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                              24M                       71C; 71K; 721; 725;
                                                             225/35R18 87     11A; 21B; 22I; 24C;       73C; 74A; 74H; 74P
                                                                              244; 247; 260
                                                             225/40R18 88     11A; 21B; 22I; 24C;
                                                                              244; 247; 260
                                                             235/35R18 86     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              244; 247; 260; 270
                                                             235/40R18 91     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                              244; 247; 260; 270




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95         11A; 24J; 248; 260; 270 auch Facelift 2013;
               LM           e11*2007/46*0128*..                                                       Allradantrieb;
                                                         225/55R18 98         11A; 24J; 248; 260; 270 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/50R18 97      11A; 21J; 22H; 24M;     12A; 51A; 573; 7AM;
                                                                              242; 245                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      4AY; 4DW; 4DX

               Verkaufsbezeichnung:     i20, i20N, Bayon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BC3          e5*2007/46*0121*..   150     215/40R18 85         11A; 24J; 244; 247;       i20N; Frontantrieb;
                                                                              26N; 26P; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/35R18 87      11A; 242; 244; 245;       12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                              247; 26B; 26N; 27F        71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/40R18 88      11A; 242; 244; 245;       74A; 74H; 74P
                                                                              247; 26B; 26N; 27F
                                                            235/35R18 86      11A; 24D; 242; 245;
                                                                              26B; 26J; 27F
                                                            245/35R18 88      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27F
§22 51744*11




               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89    11A; 248                      Kombi; Schrägheck; 3-
                            e11*2007/46*0338*.. 66 - 137 225/35R18 87     11A; 22M; 24J; 244;           türig; 5-türig;
               GDH-HME      e13*2007/46*1604*..                           247; 26P                      Frontantrieb;
                                                          225/40R18 88    11A; 22M; 24J; 244;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          247; 26P                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/35R18 86W 11A; 22M; 24J; 244;           721; 725; 73C; 74A;
                                                                          247; 26N; 26P; 27H;           74H; 74P; FKA; 4CT
                                                                          5EM
                                                            235/40R18 91  11A; 22M; 24J; 244;
                                                                          247; 26N; 26P; 27H
                                                            245/35R18 88  11A; 22L; 244; 247;
                                                                          27H; 57F; 570

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86        11A; 24J; 24M; 5EM;       i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..                              51J; 56G                  Frontantrieb;
                                                          205/45R18 90        11A; 24J; 24M; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              56G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R18 89      11A; 24D; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/40R18 88      11A; 21N; 22H; 24C;       74H; 74P; 4BO
                                                                              24D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86        11A; 21P; 22M; 24J;       Nicht i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..                              24M; 5EM; 51J; 56G        Frontantrieb;
                                                          215/40R18 89        11A; 21P; 22L; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/40R18 88      11A; 21B; 22H; 22L;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24C; 24D                  74H; 74P; 4BO
                                                  77 - 105 215/40R18 85       11A; 21P; 22L; 24D;
                                                                              24J; 5EG

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 184        225/40R18 91  11A; 24J; 248; 26B;           i30N; i30N Fastback;
                             e5*2007/46*1075*..                           26J; 27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R18 90  11A; 24J; 24M; 26B;           12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                          26J; 27H                      71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/40R18 91  11A; 24J; 24M; 26B;           74A; 74H; 74P; 76O
                                                                          26J; 27H
                                                            245/35R18 92  11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 26J; 27F
                                                            245/40R18 93  11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 26J; 27F
                                                  184 - 206 225/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
§22 51744*11




                                                                          26J; 27H; 52J
               PDE           e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/40R18 86   11A; 24J; 248; 26P            i30 Fastback;
                             e5*2007/46*1075*..             215/40R18 89  11A; 24J; 248; 26N;           Kombilimousine;
                                                                          26P; 27H                      Schrägheck; 5-türig;
                                                            225/40R18 88  11A; 24J; 24M; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          26J; 27H                      12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                            235/35R18 86  11A; 24C; 244; 247;           71K; 721; 725; 73C;
                                                                          26B; 26J; 27F                 74A; 74H; 74P
                                                            245/35R18 88  11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     i40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               VF           e4*2007/46*0263*..,   85 - 131 215/45R18    93    11A; 26P                  Kombi; Limousine;
                             e4*2007/46*0264*..            225/40R18    92    11A; 248; 26P; 27H        Frontantrieb;
                                                           225/45R18    95    11A; 248; 26P; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18    91    11A; 24J; 24M; 26P;       12A; 51A; 7AY; 71C;
                                                                              27H; 67Q                  71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/35R18 92      11A; 24J; 24M; 26B;       74A; 74H; 74P; 4CZ
                                                                              26N; 27H
                                                            245/40R18 93      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N; 27H; 67O; 67P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28      225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26P        KONA EV; Frontantrieb;
                                                            225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26P        Höchste Dreißig-
                                                            235/40R18 91      11A; 24J; 24M; 26N;       Minuten-Leistung;
                                                                              26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 24M; 26N;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26P                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/40R18 93      11A; 24J; 24M; 26B;       74A; 74H; 74P
                                                                              26N; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28  225/40R18 88          11A; 24J; 248; 26P        KONA EV; Frontantrieb;
                                                        225/45R18 91          11A; 24J; 248; 26P        Höchste Dreißig-
                                                        235/40R18 91          11A; 24J; 24M; 26N;       Minuten-Leistung;
                                                                              26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 24M; 26N;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26P                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/40R18 93      11A; 24J; 24M; 26B;       74A; 74H; 74P
                                                                              26N; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24J; 24M; 26B;
§22 51744*11




                                                                              26N; 27H
               OS            e4*2007/46*1259*..   206       225/45R18 95      11A; 24M; 245; 26P;       Kona N; Frontantrieb;
                                                                              27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 95      11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26B; 27I                  71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 244; 247;       74A; 74H; 74P; 76O
                                                                              26B; 27I
                                                            245/40R18 93      11A; 24J; 244; 247;
                                                                              26B; 27B; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24J; 244; 247;
                                                                              26B; 27B; 27H
               OS            e4*2007/46*1259*..   77 - 146 225/40R18 88       11A; 24J; 248; 26P        KONA; nicht KONA EV;
                                                           225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26P        Allradantrieb;
                                                           235/40R18 91       11A; 24J; 24M; 26N;       Frontantrieb;
                                                                              26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 24M; 26N;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                              26P                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/40R18 93      11A; 24J; 24M; 26B;       74A; 74H; 74P
                                                                              26N; 27H
                                                            245/45R18 96      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 30
               Verkaufsbezeichnung:     NEXO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW      Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FE           e9*2007/46*6592*..      32      225/55R18 98      11A; 245; 26P             Wasserstoffbetrieb;
                                                            235/50R18 97      11A; 24J; 26B             Frontantrieb;
                                                            255/45R18 99      11A; 24J; 26B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 235/60R18 103        11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R18 105        11A; 241; 244; 246;       12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                              247; 26B; 26N; 27I        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, ix35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NX4e         e5*2018/858*00001*.. 85 - 132 225/55R18 98        11A; 24J; 248; 26P        Allradantrieb;
                                                          225/60R18 100       11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 51744*11




                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 225/50R18 95        11A; 24J; 24M; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e5*2007/46*1084*..                               54A                       12A; 51A; 7MI; 71C;
               TLE           e11*2007/46*2724*..,                                                       71K; 721; 725; 73C;
                             e5*2007/46*1076*..                                                         74A; 74H; 74P
               TLE-HME       e13*2007/46*1612*..

               Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84         11A; 246; 248; 27H        Schrägheck;
                                                         215/40R18 85         11A; 246; 248; 27H        Frontantrieb;
                                                         225/35R18 87         11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27F                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26P;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              27F                       74H; 74P; 4C0
                                                            235/35R18 86      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                              27F
                                                            245/35R18 88      11A; 242; 244; 245;
                                                                              247; 26B; 26N; 27F;
                                                                              570




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 30
               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      215/40R18 89      11A; 22I; 24J; 24M        Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..              225/40R18 88      11A; 22I; 241; 244;       Frontantrieb;
                                                                               246; 247; 270             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/35R18 90      11A; 21P; 22I; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               244; 247; 270             721; 725; 73C; 74A;
                                                             235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24C;       74H; 74P; 4CQ; 4CT
                                                                               244; 247; 270
                                                             245/35R18 88      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                               24D; 271

               Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 11A; 22M                          ab e11*98/14*0109*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 51744*11




                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 51744*11




                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbrei te
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 51744*11




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 51744*11




                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               4CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2B000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51744*11




               4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 30
                                   Vorderachse:                        215/40R18
                                   Hinterachse:                        245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
§22 51744*11




               67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang k leiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        215/45R18
                                   Hinterachse:                        235/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 51744*11




                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befest igungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52940 BV100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FKA) Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit
                    ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen
§22 51744*11




                    bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
                    Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
                    eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
               HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
                    Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
                    eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OS
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 240              y = 240                  VA
                            26P                     x = 190              y = 190                  VA
                            27B                     x = 285              y = 315                  HA
                            27I                     x = 235              y = 265                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51744*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 240        y = 240            15                VA
                            26N                  x = 240        y = 240             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 315            20                HA
                            27H                  x = 285        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 30

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
                      Handelsbez.:     NEXO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 355              y = 295                  VA
                            26P                     x = 305              y = 245                  VA
                            27B                     x = 315              y = 295                  HA
                            27I                     x = 265              y = 245                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 355        y = 295            20                VA
§22 51744*11




                            26N                  x = 355        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 315        y = 295            10                HA
                            27H                  x = 315        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 30

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     TM
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
                      Handelsbez.:     Santa Fe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 255                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
§22 51744*11




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     AE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                      Handelsbez.:     Ioniq

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            30                HA
§22 51744*11




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OS
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 51744*11




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 51744*11




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 23 von 30

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     GDH
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0337*..
                      Handelsbez.:     i30

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 350                  VA
                            26P                     x = 220              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 275        y = 280            24                HA
                            27H                  x = 275        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 270        y = 350            16                VA
§22 51744*11




                            26N                  x = 270        y = 350             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OSE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     NX4e
                      Genehm.Nr.:      e5*2018/858*00001*..
                      Handelsbez.:     TUCSON, ix35

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 225              y = 250                  VA
                            27I                     x = 230              y = 250                  HA
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     VF
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0264*..
                      Handelsbez.:     i40

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 350                  VA
                            26P                     x = 260              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 350            23                VA
                            27H                  x = 270        y = 440             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 270        y = 440            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     BC3
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0121*..
                      Handelsbez.:     i20, i20N, Bayon

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 220                  VA
                            26B                     x = 270              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 270        y = 270             8                VA
                            26J                  x = 270        y = 270            25                VA
                            27H                  x = 260        y = 240             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 260        y = 240            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 30

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     VF
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0263*..
                      Handelsbez.:     i40

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 350                  VA
                            26P                     x = 260              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 350            23                VA
                            27H                  x = 270        y = 440             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 270        y = 440            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 29 von 30

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     FS
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0194*..
                      Handelsbez.:     VELOSTER

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 320                  VA
                            26P                     x = 240              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 290        y = 320            15                VA
                            27H                  x = 250        y = 310             8                HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 250        y = 310            28                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 125 HYUNDAI                                              Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     MD
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
                      Handelsbez.:     ELANTRA

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 260              y = 315                  VA
                            26P                     x = 210              y = 265                  VA
                            27B                     x = 295              y = 360                  HA
                            27I                     x = 245              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 260        y = 315             8                VA
§22 51744*11




                            26J                  x = 260        y = 315            21                VA
                            27H                  x = 295        y = 360             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 360            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.