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							               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                   Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZG0BP40B661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0BP40D661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA40B 661          PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0GA40D661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA40B661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZG0SA40D661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51744*16




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : T33; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : T32; (Serie Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : J10; T30; T31; C13; P12; V10; V37; F15; Z50; ZE1; Z51
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J11; J12; NFK
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 22.02.2024
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 108 Nm   für   Typ : P12; T30; T31; T32; T33; ZE1
                                                        110 Nm   für   Typ : NFK; V10; Z50; Z51
                                                        113 Nm   für   Typ : C13; J10; J11; J12
                                                        118 Nm   für   Typ : F15
                                                        120 Nm   für   Typ : V37
                                                        130 Nm   für   Typ : F15
               Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen    Auflagen
               V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18        95      11A; 27H              INFINITI Q50;
                                                          225/60R18        100     11A; 27H; 54A         Limousine;
                                                          235/45R18        98      11A; 27H              Allradantrieb;
                                                          235/50R18        97      11A; 248; 26P; 27H    Heckantrieb;
                                                          235/55R18        100     11A; 248; 26P; 27H    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R18        100     11A; 27H              12A; 51A; 7AZ; 7MR;
                                                          245/50R18        100     11A; 245; 248; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                   27F                   73C; 74A; 74P; 76O;
                                                            255/45R18 99           11A; 248; 26P; 27H    82U
                                                            255/50R18 102          11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                   27F

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
               V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/40R18 88                22I; 22M; 24J         10B; 11A; 11B; 11G;
§22 51744*16




                                                                                                         11H; 12A; 367; 51A;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 225/40R18        88      11A; 270              Schrägheck; 4-türig;
                            e5*2007/46*1031*..            225/45R18        91      11A; 270              Frontantrieb;
                                                          235/40R18        91      11A; 24J; 270         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 81 - 160 235/45R18        94      11A; 24J; 270         12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
               F15           e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 215/45R18 89                                 Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1031*..             225/40R18 88           11A; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18 91           11A; 26P              12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                            235/45R18 94           11A; 26P              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
               ZE1          e9*2007/46*6537*..  90          205/40R18      86      11A; 26P; 5EM         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R18      89      11A; 26P              12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                            215/45R18      89      11A; 26P              71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/40R18      88      11A; 26N; 26P; 27I    74A; 74P
                                                            225/45R18      91      11A; 26N; 26P; 27I
                                                            235/35R18      90      11A; 26B; 26N; 27I
                                                            235/40R18      91      11A; 26B; 26N; 27I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z50          e1*2001/116*0298*.. 172  225/65R18                  51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     235/60R18 103                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     255/55R18 105              11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               Z51           e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103        11A;   245;   248       Allradantrieb;
                                                            235/65R18 106       11A;   245;   248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/55R18 105       11A;   24J;   244       12A; 51A; 7BK; 7MB;
                                                            255/60R18 108       11A;   24J;   244       7MJ; 7MR; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88                                     Kombi; Stufenheck;
                                                       235/40R18 91                                     Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4AS

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51744*16




               J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 235/45R18 94                                  Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1029*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94                                  Nissan Qashqai kurz;
                                                          235/50R18 97          11A; 24J; 24M           Nissan Qashqai +2
                                                          245/45R18 96                                  (lang); Allradantrieb;
                                                          255/45R18 99          11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 235/45R18        94                              Allradantrieb;
                                                       235/50R18        97      11A; 22I; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/45R18        96      11A; 22I; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       255/45R18        99      11A; 22I; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94                                  Allradantrieb;
                                                          245/45R18 96                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                110 - 127 225/55R18             51G                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               T32           e13*2007/46*1456*.. 96 - 130   225/60R18 100                               Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18       86                              Frontantrieb;
                                                        215/40R18       85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R18       89                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/40R18       88      11A; 246; 26P           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51744*16




               J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 225/55R18    98      11A; 27H                Allradantrieb;
                                                           235/50R18    97      11A; 26P; 27H           Frontantrieb; Hybrid;
                                                           235/55R18    100     11A; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/50R18    100     11A; 245; 26N; 26P;     12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                27F                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00024*.. 96         215/45R18 93                                bis
                                                            225/40R18 91                                e2*2018/858*00024*03;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E
               NFK           e2*2018/858*00024*.. 96        215/45R18 93        5HA                     ab
                                                            225/40R18 92        11A; 24M; 5GM           e2*2018/858*00024*04;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 74U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00025*.. 51 - 96      215/45R18 93        5HA                     ab
                                                 96           225/40R18 92        11A; 24M; 5GM           e2*2018/858*00025*05;
                                                                                                          Frontantrieb; inkl.
                                                                                                          Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 74U; 77E
               NFK           e2*2018/858*00025*.. 51 - 96     215/45R18 93                                bis
                                                    96        225/40R18 92        5GM                     e2*2018/858*00025*04;
                                                                                                          Frontantrieb; inkl.
                                                                                                          Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T33          e13*2018/858*00293*. 116 - 120 235/60R18 103                                  Allradantrieb;
                             .
                                                                                                          Frontantrieb; Hybrid;
§22 51744*16




                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76O


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
§22 51744*16




               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
§22 51744*16




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
§22 51744*16




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 JY00B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gem äß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51744*16




               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     C13
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3086*..
                      Handelsbez.:     PULSAR

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            27B                        x = 300              y = 320               HA
                            27I                        x = 250              y = 270               HA
                            26B                        x = 300              y = 380               VA
                            26P                        x = 250              y = 330               VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51744*16




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                   x = 300        y = 320             8                HA
                            27H                   x = 300        y = 320             8                HA
                            26J                   x = 300        y = 380             8                VA
                            26N                   x = 300        y = 380             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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                                                                                                                  Seite: 11 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     ZE1
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
                      Handelsbez.:     Nissan Leaf

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51744*16




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 310                  VA
                            26P                     x = 370              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA
§22 51744*16




                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA
                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA
                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0132*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
§22 51744*16




                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1031*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
§22 51744*16




                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 105 NISSAN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     J12
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11042*..
                      Handelsbez.:     Qashqai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 275                  VA
                            26P                     x = 260              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 315        y = 290             8                HA
§22 51744*16




                            27F                  x = 315        y = 290            30                HA
                            26N                  x = 310        y = 275             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 275            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.