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                            Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N11
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
                            ANLAGE: 9.2                                                            Radtyp: TTZ9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 12.04.2022
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                                            Fahrzeughersteller               Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 30
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                            TTZ9K8BP30EC66         TTZ9K ET30              ohne                          66,6                     810      2260    04/18
                            6
                            TTZ9K8BP30ED66         TTZ9K ET30              ohne                          66,6                    810      2260     04/18
                            6
                            TTZ9K8GA30E C66        TTZ9K ET30              ohne                          66,6                    810      2260     04/18
R124 E1*124R00/03*1406*11




                            6
                            TTZ9K8GA30E D66        TTZ9K ET30              ohne                          66,6                    810      2260     04/18
                            6
                            TTZ9K8GP30E D66        TTZ9K ET30              ohne                          66,6                    810      2260     04/18
                            6
                            TTZ9K8SA30EC66         TTZ9K ET30              ohne                          66,6                    810      2260     04/18
                            6
                            TTZ9K8SA30ED66         TTZ9K ET30              ohne                          66,6                    810      2260     04/18
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                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                            Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 245/40R19                 12K; 51G                   nicht 530e/530e
                                                                                                                            xDrive;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V
                             G5L           e1*2007/46*1688*..        100 - 390 245/40R19         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N11
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: TTZ9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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                            Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                            G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S 12K; 51G; 52J                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                      74C; 76V; 77E; DEM


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
R124 E1*124R00/03*1406*11




                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                   konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N11
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: TTZ9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
                                 der Vorderachse nicht zulässig.
R124 E1*124R00/03*1406*11




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.