Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406 ANLAGE: 9.11 Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller DAIMLER (D) Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ9K8BP34MEA6 TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 66 TTZ9K8BP34MEC6 TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 66 TTZ9K8BP34MED6 TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 R124 E1*124R00/03*1406*12 66 TTZ9K8GA34MEA 6 TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 66 TTZ9K8GA34ME C TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 666 TTZ9K8GA34ME D TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 666 TTZ9K8SA34MEA6 TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 66 TTZ9K8SA34MEC6 TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 66 TTZ9K8SA34MED6 TTZ9K ET34 ohne 66,6 810 2260 04/21 66 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 YCU; 12K; 51G; 57F EQC-Klasse; 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7PH; 711; 714; 721; 73C; 74D; 75I; 76V; 78B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406 ANLAGE: 9.11 Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 235/55R19 12K; 51G EQC-Klasse; 10B; 11H; 11N; 4B8; 51A; 7AC; 7PH; 711; 714; 721; 73C; 74D; 75I; 76V Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. R124 E1*124R00/03*1406*12 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406 ANLAGE: 9.11 Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades zu berücksichtigen. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet R124 E1*124R00/03*1406*12 werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.