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                            Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N13
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
                            ANLAGE: 9.11                                                         Radtyp: TTZ9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.02.2023
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                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                            Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                            Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTZ9K8BP34MEA6 TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                     810      2260    04/21
                            66
                            TTZ9K8BP34MEC6 TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                    810      2260     04/21
                            66
                            TTZ9K8BP34MED6 TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                    810      2260     04/21
R124 E1*124R00/03*1406*13




                            66
                            TTZ9K8GA34MEA 6 TTZ9K ET34                     ohne                        66,6                    810      2260     04/21
                            66
                            TTZ9K8GA34ME C TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                    810      2260     04/21
                            666
                            TTZ9K8GA34ME D TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                    810      2260     04/21
                            666
                            TTZ9K8SA34MEA6 TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                    810      2260     04/21
                            66
                            TTZ9K8SA34MEC6 TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                    810      2260     04/21
                            66
                            TTZ9K8SA34MED6 TTZ9K ET34                      ohne                        66,6                    810      2260     04/21
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                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 145   255/50R19    YCU; 12K; 51G; 57F                       EQC-Klasse;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                          51A; 7AC; 7PH; 711;
                                                                                                                          714; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                          75I; 76V; 78B



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N13
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
                            ANLAGE: 9.11                                                     Radtyp: TTZ9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
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                            Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                            204 X        e1*2001/116*0480*.. 145   235/55R19    12K; 51G                             EQC-Klasse;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                     51A; 7AC; 7PH; 711;
                                                                                                                     714; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                     75I; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
R124 E1*124R00/03*1406*13




                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                                 Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                                 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                                 montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N13
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
                            ANLAGE: 9.11                                                      Radtyp: TTZ9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
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                                   Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
R124 E1*124R00/03*1406*13




                                 werden.
                            7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                               Vorderachse:                        235/55R19
                                               Hinterachse:                        255/50R19
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.