Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 25
Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTZ9K8BP35C571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 810 2260 04/18
TTZ9K8BP35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 810 2260 04/18
TTZ9K8GA35C571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 810 2260 04/18
TTZ9K8GA35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 810 2260 04/18
TTZ9K8SA35C571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 810 2260 04/18
TTZ9K8SA35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 800 2284 04/18
TTZ9K8SA35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 810 2260 04/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 52038*17
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; FZ; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB;
8V
140 Nm für Typ : F3; GA; GY; 8U; 8U1
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
24C; 24D; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 5FE 721; 725; 73C; 74A;
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74P; 77E
22L; 24C; 24D; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 25
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24D; 5FE S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; türig;
22Q; 24C; 24D; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C;
24C; 24D; 5FE 71K; 721; 725; 73C;
66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74A; 74P; 77E
22Q; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine;
24M; 367; 53S Frontantrieb;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 5FE 12A; 32I; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Frontantrieb;
24M; 367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 367; 5FE 721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 52038*17
B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine;
24M; 367; 53S Allradantrieb;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio;
24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7EB;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 225/30R19 84 5EA ab
225/35R19 84 5EA e1*2001/116*0151*10;
235/35R19 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine;
367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
367 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4AU
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 25
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 11A; 24J; 24M AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E; 4AU
8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 5GG AUDI S4; ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E; 4AU
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 225/30R19 84 5EA nur bis
e1*98/14*0151*.. 225/35R19 88 5FE e1*2001/116*0151*09;
235/35R19 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine;
367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
367 71K; 721; 725; 73C;
§22 52038*17
74A; 74P; 77E; 4AU
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.. 169 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht
24C; 24D; 367; 53S für gepanzerte Fz;
AUDI A6 2.7 Biturbo;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; nicht Allroad; nicht
22F; 24C; 24D; 367; für gepanzerte Fz;
53S
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; Kombi; Limousine;
22F; 24C; 24D; 367 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 25
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21P; 51G Nur Allroad Quattro;
245/40R19 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
155 - 257 245/35R19 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BF
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG; Limousine u. Kombi;
6C3; 68X Front- u.
89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 22H; 24J; Allradantrieb; Nicht
24M; 5HA; 68R Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 265 245/40R19 98 YDN; 11A; 22B; 24M nicht für gepanzerte
110 - 309 245/40R19 98 YDN; 11A; 22B; 24M Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§22 52038*17
74A; 74P
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 98 YDN nicht für gepanzerte
Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765; 4AT
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 11A; 22M; 22P; 24J; bis
24M; 52J e1*2001/116*0369*16;
245/35R19 89 11A; 22H; 22L; 22P; Cabrio; Coupe;
24J; 24M; 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76T; 76Z;
77E
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 11A; 22M; 22P; 24J; bis
e1*2001/116*0374*.. 24M e1*2001/116*0369*16;
245/35R19 93 11A; 22H; 22L; 22P; Cabrio; Coupe;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
184 235/35R19 87 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 7FD; 71C;
24M; 52J 71K; 721; 725; 73C;
245/35R19 89 11A; 22H; 22L; 22P; 74A; 74P; 76T; 77E
24J; 24M; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 25
Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 245; 26P Cabrio; Limousine;
235/35R19 87Y 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
77 - 228 245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27H 74P; 77E
206 - 228 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P
235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26P;
27H
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27F inkl. S3; 2-türig;
77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27F Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27F 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 228 225/35R19 88 11A; 245; 26J; 27H; A3 Sportback; A3
§22 52038*17
5FE Limousine; S3
235/35R19 91 11A; 24J; 26J; 26N; Limousine; S3
27H Sportback; A3 TFSI e
245/35R19 93 11A; 24J; 26J; 26N; Sportback; A3 g-tron
27F Sportback; nicht A3
allstreet;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E; 84W
Verkaufsbezeichnung: A4, S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine;
24M; 367; 53S Frontantrieb;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 5FE 12A; 32I; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Frontantrieb;
24M; 367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 367; 5FE 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 25
Verkaufsbezeichnung: A4, S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine;
24M; 367; 53S Allradantrieb;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 24M; 53S für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF6; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24D; ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 24J; 53S Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
§22 52038*17
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF5; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24D; nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 24J; 53S für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF5; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 24M; 53S Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF6; 4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 25
Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*98/14*0051*.. 169 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht
24C; 24D; 367; 53S für gepanzerte Fz;
nur bis
e1*98/14*0051*16;
AUDI A6 2.7 Biturbo;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; nicht Allroad; nicht
22F; 24C; 24D; 367; für gepanzerte Fz;
53S
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; nur bis
22F; 24C; 24D; 367 e1*98/14*0051*16;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 52038*17
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21P; 51G Nur Allroad Quattro;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/40R19 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
155 - 257 245/35R19 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BF
4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG; Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 6C3; 68X Front- u.
89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 22H; 24J; Allradantrieb; Nicht
24M; 5HA; 68R Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4BF
Verkaufsbezeichnung: A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 265 245/40R19 98 YDN; 11A; 22B; 24M nicht für gepanzerte
110 - 309 245/40R19 98 YDN; 11A; 22B; 24M Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 25
Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 221 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P SQ2;
245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
27I 74P; 77E
GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/40R19 89 11A; 241; 244 Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 241; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 241; 244; 246 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 241; 244; 246 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 225/45R19 92 51J Kombilimousine;
8U1 e13*2007/46*1163*.. 235/40R19 92 Allradantrieb;
245/40R19 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
§22 52038*17
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/50R19 99 11A; 24J; 248 Q3 Sportback;
245/45R19 98 11A; 245 Allradantrieb;
245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; inkl.
27I Hybrid;
255/45R19 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95 Q3; Allradantrieb;
235/50R19 99 11A; 24J; 248 Frontantrieb; inkl.
245/45R19 98 Hybrid;
245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 7BN; 71C;
255/45R19 100 11A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12I; 57F Q4 35 e-tron; Q4 35
265/50R19 106 YBK; 11A; 12A; 24M; Sportback e-tron;
57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 77E; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 25
Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/50R19 103 YBJ; 12I; 57F Q4 40 e-tron; Q4 40
265/50R19 106 YBK; 11A; 12A; 24M; Sportback e-tron; Q4
57F 50 e-tron; Q4 50
Sportback e-tron; Q4
45 e-tron; Q4 45
Sportback e-tron; Q4
55 e-tron; Q4 55
Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76B; 77E; FKA
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 235/55R19 101 YBJ; 11A; 245; 57E Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
245/55R19 103 YBK; 11A; 24J; 57E tron; Q4 35 Sportback
e-tron; Q4 40
Sportback e-tron; Q4
50 e-tron; Q4 50
Sportback e-tron; Q4
45 e-tron; Q4 45
Sportback e-tron; Q4
§22 52038*17
55 e-tron; Q4 55
Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76A; 77E; FKA
Verkaufsbezeichnung: RS Q3, RS Q3 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*2038*.. 294 225/50R19 M+S 12Q; 52J RS Q3; RS Q3
235/45R19 M+S 12Q; 52J Sportback;
235/50R19 M+S 12A; 52J Allradantrieb;
245/45R19 M+S 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 M+S 12A; 52J 51A; 7BN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; PDH
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89 11A; 26P ab
235/35R19 91Y 11A; 248; 26P e1*2001/116*0369*17;
235/40R19 92Y 11A; 248; 26B; 26N; Allradantrieb;
27U Frontantrieb; TT; TTS;
245/35R19 89 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27U 12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 25
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 52038*17
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 25
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 52038*17
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Di e
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 25
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), i m oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 52038*17
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Di e
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 25
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 52038*17
Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 25
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
§22 52038*17
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 25
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es s ind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 52038*17
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 25
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
nicht zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
§22 52038*17
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 25
YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 245/40R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52038*17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 310 VA
26P x = 280 y = 260 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52038*17
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 310 15 VA
26N x = 330 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 310 15 HA
27H x = 280 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52038*17
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*..
Handelsbez.: Q2, SQ2
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 210 y = 230 VA
26P x = 260 y = 280 VA
27B x = 230 y = 210 HA
27I x = 280 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52038*17
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 260 20 HA
27H x = 280 y = 260 8 HA
26J x = 260 y = 280 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*..
Handelsbez.: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 305 30 VA
§22 52038*17
26N x = 300 y = 305 8 VA
27F x = 300 y = 275 30 HA
27H x = 300 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52038*17
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*..
Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 305 30 VA
§22 52038*17
26N x = 300 y = 305 8 VA
27F x = 300 y = 275 30 HA
27H x = 300 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
§22 52038*17
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
ANLAGE: 9 AUDI Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
§22 52038*17
26J x = 400 y = 400 20 VA
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.