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							               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                     Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.12.2022
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZ9K0BP40C671          PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2260    04/18
               TTZ9K0BP40D671          PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2260    04/18
               TTZ9K0GA40C671          PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2260    04/18
               TTZ9K0GA40D671          PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2260    04/18
               TTZ9K0GP40D671          PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2260    04/18
               TTZ9K0SA40C671          PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2260    04/18
               TTZ9K0SA40D671          PCD114 ET40            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2260    04/18
§22 52038*15




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE;
                                                            NC1; NC1E; SE
                                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                                            125 Nm für Typ : DR
                                                            126 Nm für Typ : DJ1
                                                            130 Nm für Typ : BP; BPE; KH01
                                                            135 Nm für Typ : DM
                                                            140 Nm für Typ : BL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                   Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 15.12.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CX-60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KH01         e13*2018/858*00255*. 141          235/55R19 101                               mit
                             .
                                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                                          (Flap) Serie;
                                                                                                          Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 765

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 225/45R19 92                                     Kombilimousine;
                                                         235/40R19 92             11A; 245                Allradantrieb;
                                                         235/45R19 95             11A; 245                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
§22 52038*15




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19       99      122                     inkl. Mj.2015; nur CX-
               KF           e13*2007/46*1803*..           235/45R19       95      122                     5; Allradantrieb;
                                                          235/50R19       99      11A; 122; 245           Frontantrieb;
                                                          235/55R19       101     11A; 12A; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R19       98      122                     51A; 573; 7AS; 71C;
                                                          255/45R19       100     11A; 12A; 245           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74H; 74P; 77E
               KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R19 99           122                     nur CX-5;
                                                              235/45R19   95      122                     Allradantrieb;
                                                              235/50R19   99      11A; 122; 245           Frontantrieb;
                                                              235/55R19   101     11A; 12A; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/45R19   98      122                     51A; 573; 7AS; 71C;
                                                              255/45R19   100     11A; 12A; 245           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19 101          11A; 22I; 24J; 24M      Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..            255/50R19 103          11A; 22B; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74H; 74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DR           e13*2007/46*2300*.. 81          225/45R19   92      11A; 248                Frontantrieb; Elektro;
                                                            235/45R19   95      11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R19   94      11A; 24J; 248           12A; 51A; 7PK; 71C;
                                                            245/45R19   98      11A; 24J; 248           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R19 85          11A; 22B; 24C; 24D;     MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..                                 54A                     "Roadster Coupe";
                                                                                                        Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/35R19 87W                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/35R19 89                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
§22 52038*15




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89            11A; 24J; 248           Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 191         235/35R19 87        11A; 22B; 24C; 24M      Mazda 3 MPS;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               BK            e1*2001/116*0234*.. 62 - 110   225/35R19 84        11A; 21B; 22B; 24J;     Stufenheck;
                                                                                24M                     Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W         11A; 21B; 21N; 22B;     bis Mj.2013;
               BLE          e13*2007/46*1071*..                                 22H; 242; 245; 248;     Stufenheck;
                                                                                5FE
                                                  76 - 136 235/35R19 91         11A; 21B; 21J; 22B;     Schrägheck;
                                                                                22F; 24C; 248           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191        225/35R19 88Y      11A; 21B;   21N; 22B;   bis Mj.2013;
                                                                                22H; 242;   245; 248;   Schrägheck;
                                                                                5FE
                                                             235/35R19 91       11A; 21B;   21J; 22B;   Frontantrieb;
                                                                                22F; 24C;   248         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   225/35R19 88       11A; 24J; 248;   26B;   ab Mj.2013; ab
                                                                                26J; 27B                e11*2001/116*0262*10;
                                                             235/35R19 87       11A; 24J; 248;   26B;   (Typ BM/BN);
                                                                                26J; 27B                Limousine; Schrägheck;
                                                             245/35R19 89       11A; 242; 244;   245;   10B; 11B; 11G; 11H;
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                                                                                247; 26B; 26J;   27B;   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                27H
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R19 88W         11A; 22B; 22F; 24J;     Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                                24M; 54A                Schrägheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P
               GG1           e11*2001/116*0203*.. 191        235/35R19 91       11A; 22B; 24C; 24D      Nur Mazda MPS;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R19     99      122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                          235/45R19     95      122                       5; Allradantrieb;
                                                          235/50R19     99      11A; 122; 245             Frontantrieb;
                                                          235/55R19     101     11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R19     98      122                       51A; 573; 7AS; 71C;
                                                          255/45R19     100     11A; 12A; 245             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74H; 74P; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136   225/40R19 93        11A;   21T; 22B; 24C;     bis Mj.2012; Kombi;
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                24D                       Frontantrieb; nur
                                                            235/35R19 91        11A;   21T; 22B; 24C;     Mazda 6;
                                                                                24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 93        11A;   21P; 21T; 22B;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                24C;   24D                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74H; 74P; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   235/35R19 91        11A;   21B;   22B; 22L;   nur bis
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                24C;   24D                e13*2007/46*1075*01;
                                                  88 - 136 225/40R19 93         11A;   21B;   22B; 22L;   nur bis
                                                                                24C;   24D                e1*2001/116*0448*05;
                                                            235/35R19 91W       11A;   21B;   22B; 22L;   Schrägheck;
                                                                                24C;   24D                Frontantrieb; nur
                                                            245/35R19 93        11A;   21B;   22B; 22L;   Mazda 6;
                                                                                24C;   24D                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52038*15




                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74H; 74P; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/40R19 92Y                                  ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            225/45R19 92                                   Mj.2015; Kombi;
                                                            235/40R19   92      11A;   26P;   27I         Stufenheck;
                                                            235/45R19   95      11A;   26P;   27I         Allradantrieb;
                                                            245/35R19   93      11A;   26P;   27I         Frontantrieb; nur
                                                            245/40R19   94      11A;   26P;   27I         Mazda 6;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74H; 74P; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   235/35R19 91        11A; 21B; 21N; 22B;       ab
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                22L; 24C; 244; 247        e13*2007/46*1075*02;
                                                  88 - 132 225/40R19 93         11A; 21B; 21N; 22B;       ab
                                                                                22L; 241; 246; 248        e1*2001/116*0448*06;
                                                            235/35R19 91W       11A; 21B; 21N; 22B;       bis Mj.2012;
                                                                                22L; 24C; 244; 247        Stufenheck;
                                                            245/35R19 93        11A; 21B; 21J; 22B;       Schrägheck;
                                                                                22H; 22L; 24C; 244;       Frontantrieb; nur
                                                                                247
                                                                                                          Mazda 6;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74H; 74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GJ           e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/40R19      89W                             Kombi; Stufenheck;
                                                         225/45R19      92                              Frontantrieb;
                                                         235/40R19      92      11A;   26P;   27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R19      95      11A;   26P;   27I       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                         245/35R19      89W     11A;   26P;   27I       71K; 721; 725; 73C;
                                                         245/40R19      94      11A;   26P;   27I       74A; 74H; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 225/35R19 88           11A; 24J; 248; 26B;     Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..                                 26N; 5FE                Schräghecklimousine;
                                                         235/35R19 91           11A; 24J; 248; 26B;     Allradantrieb;
                                                                                26J; 27H                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 52038*15




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständi gen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorl iegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert z u beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                  Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.12.2022
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§22 52038*15




                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                  Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.12.2022
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw. )
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 52038*15




                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustell en.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                  Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.12.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 15
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 52038*15




               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrz eug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                  Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.12.2022
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               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 52038*15




               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52038*15




                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52038*15




                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52038*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52038*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-18-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038
               ANLAGE: 70 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.12.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52038*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.