Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                                                                                  Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.4                                                          Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 3


                Fahrzeughersteller                DAIMLER (D), DB




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTZ9K8BP43ED66         TTZ9K ET43              ohne                        66,6                     810      2260    04/18
6
TTZ9K8GA43E D66        TTZ9K ET43              ohne                        66,6                    810      2260     04/18
6
TTZ9K8GP43E D66        TTZ9K ET43              ohne                        66,6                    810      2260     04/18
6
TTZ9K8SA43ED66         TTZ9K ET43              ohne                        66,6                    810      2260     04/18
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19                12K; 51G                  nicht All Terrain;
                                                                                              nicht E300de; nicht
                                                                                              E300e/E350e;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              7MT; 711; 714; 721;
                                                                                              73C; 74D; 76V




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.4                                                      Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19            12K; 51G                  Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         7MT; 711; 714; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76V
212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19          12K; 51G                  ab
                                                                                         e1*2001/116*0501*24;
                                                                                         Baureihe W213;
                                                                                         nicht E300e/E350e;
                                                                                         nicht E300de;
                                                                                         10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                         51A; 7AC; 7MT; 711;
                                                                                         714; 721; 73C; 74D;
                                                                                         76V


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406
ANLAGE: 9.4                                                      Radtyp: TTZ9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 3
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienm äßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.