Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ9K8BP44EA57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8BP44EC57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8BP44ED57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 R124 E1*124R00/03*1406*16 1 TTZ9K8GA44EA 57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8GA44E C57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8GA44E D57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8GP44E D57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8SA44EA57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8SA44EC57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 TTZ9K8SA44ED57 TTZ9K ET44 ohne 57,1 810 2260 04/18 1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3T 140 Nm für Typ : NZ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NZ e8*2018/858*00106*.. 110 - 195 235/40R19 12K; 51G inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7BN; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E 3T e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 235/40R19 12K; 51G inkl. Superb Scout; ab e11*2001/116*0326*32; 10B; 11H; 11N; 51A; 7BN; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E 3T e8*2007/46*0317*.. 88 - 206 235/40R19 12K; 51G inkl. Superb Scout; 10B; 11H; 11N; 51A; 7BN; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN R124 E1*124R00/03*1406*16 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3C 140 Nm für Typ : A1; CJ Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CJ e1*2018/858*00366*.. 90 - 195 235/40R19 12K; 51G inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7UJ; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E 3C e1*2001/116*0307*.. 220 235/35R19 12K; 51G nur bis e1*2001/116*0307*23; 10B; 11H; 11N; 4BB; 4CA; 51A; 7BN; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E 3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 235/40R19 12K; 51G ab e1*2001/116*0307*37; nicht Passat Alltrack; 10B; 11H; 11N; 4BB; 4CA; 51A; 7BN; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 221 235/40R19 12K; 51G R-Modell; Allradantrieb; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. R124 E1*124R00/03*1406*16 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruc k Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0165-18-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001406 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehi nweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7UJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. R124 E1*124R00/03*1406*16 Nr.: 3WA 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.