Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ9K0BP50C641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 810 2260 04/18 TTZ9K0BP50D641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 810 2260 04/18 TTZ9K0GA50C641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 810 2260 04/18 TTZ9K0GA50D641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 810 2260 04/18 TTZ9K0GP50D641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 810 2260 04/18 TTZ9K0SA50C641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 810 2260 04/18 TTZ9K0SA50D641 PCD114 ET50 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 810 2260 04/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 52038*17 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RSA; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RV; CM2; RE7; CL7; CN2; FK3; FN3; CU3; CW1; CN1; FK; RU; CL9; CW2; FC; RE6; FN2; FK1; CW3; FE; FN1; CU1; FK2; RE5; CU2; CM1 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU 120 Nm für Typ : RV 127 Nm für Typ : RSA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 12A; 51A; 71C; 71K; CN1 e6*2001/116*0096*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 12A; 51A; 71C; 71K; CN2 e6*2001/116*0097*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93 Kombi; Frontantrieb; CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/35R19 91 10B; 11B; 11G; 11H; CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/40R19 92 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 93 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DT Verkaufsbezeichnung: CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 235/35R19 87 mit 245/30R19 89 Radhausverbreiterung 245/35R19 89 (Flap) Serie; §22 52038*17 Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 225/35R19 88 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W 5EG; 51J nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R19 88 e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. nur bis e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 26P; 5EG ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 26P e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. ab e11*2001/116*0256*07; ab e11*2001/116*0257*06; CIVIC TOURER; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: e:Ny1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RSA e6*2018/858*00269*.. 60 225/45R19 92 124 mit 235/40R19 92 12A Radhausverbreiterung 245/40R19 94 11A; 12A; 24J (Flap) Serie; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; §22 52038*17 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93 Stufenheck; CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/35R19 91 Frontantrieb; CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DT Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/35R19 85W 11A; 24M; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 225/35R19 88 11A; 21P; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/35R19 85W 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R19 88 11A; 21P; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95 bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 245/45R19 98 e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. bis e11*2001/116*0302*05; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 225/40R19 89 11A; 26P Frontantrieb; 235/35R19 87 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 26P 74P; 77E RV e6*2018/858*00063*.. 79 225/45R19 92 Frontantrieb; Hybrid; 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E §22 52038*17 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch §22 52038*17 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des Ventilherstellers zu beachten. §22 52038*17 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52038*17 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-18-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52038 ANLAGE: 63 HONDA Radtyp: TTZ9K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbe reich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 52038*17 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.