Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TVAZ9BP51D651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1350 2312 07/17
TVAZ9SA51D651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1350 2312 07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der B efestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 50951*09
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPV
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : SYN2E; SZN2E
180 Nm für Typ : ST; 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM;
7HMA; 7J0
200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN1E; SZN2E
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 12T; 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 12A; 51J Radhausverbreiterung
235/75R16 108 12A; 51J ab Werk;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7BN; 7OJ;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74E; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 51J Ohne
235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BN;
7OJ; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74E; 76U;
77E
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 225/60R16 102 nicht mit ab
Höherlegung; nicht e1*2007/46*0130*16;
mit Tieferlegung; 5LA ab
e1*2001/116*0289*25;
225/60R16C nicht mit T6; ab
105/103 Höherlegung; nicht e1*2001/116*0220*36;
mit Tieferlegung; 5MK Lkw geschl.Kasten
235/60R16 104 nicht mit (Serie);
Höherlegung; nicht Allradantrieb;
§22 50951*09
mit Tieferlegung; 5MA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OJ; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74E; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 225/60R16 102 nicht mit ab
Höherlegung; nicht e1*2007/46*0130*16;
mit Tieferlegung; 5LA ab
e1*2001/116*0289*25;
225/60R16C nicht mit T6; ab
105/103 Höherlegung; nicht e1*2001/116*0220*36;
mit Tieferlegung; 5MK Lkw geschl.Kasten
235/60R16 104 nicht mit (Serie);
Höherlegung; nicht Allradantrieb;
mit Tieferlegung; 5MA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OJ; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74E; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CRAFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/65R16C 115 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BN; 7OJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74E; 76U
SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/65R16C 115 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BN; 7OJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74E; 76U
SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 235/65R16C 115 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7UJ; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74E; 76U
SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 205/75R16C 12T; 51G Allradantrieb;
215/75R16C 113 12A Frontantrieb;
235/65R16C 115 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7UJ; 71C; 71K;
§22 50951*09
721; 725; 73C; 74C;
74E; 76U
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/75R16C 113 12A 51A; 7BN; 7OJ; 7UJ;
235/65R16C 115 12A 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74E; 76U;
77E
SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
SYN2E e1*2007/46*1614*.. 215/75R16C 113 12A 51A; 7BN; 7H4; 7OJ;
SZN1E e1*2007/46*1619*.. 235/65R16C 115 12A 71C; 71K; 721; 725;
SZN2E e1*2007/46*1620*.. 73C; 74C; 74E; 76U;
77E
SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/65R16C 115 12A Frontantrieb;
SZN2E e1*2007/46*1620*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BN; 7H5; 7OJ;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74E; 76U;
77E
SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/65R16C 115 12O 10B; 11G; 11H; 51A;
SZN2E e1*2007/46*1620*.. 7BN; 7H5; 7OJ; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74E; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
FLEX;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 128 225/60R16 102 12A; 5LA T5 ab MJ 2003; T5 ab
235/60R16 104 12A MJ 2003; Nur bis
e1*2001/116*0289*10;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
76W; 77E
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 225/60R16 102 nicht mit ab
Höherlegung; nicht e1*2007/46*0130*16;
mit Tieferlegung; 5LA ab
e1*2001/116*0289*25;
225/60R16C nicht mit T6; ab
105/103 Höherlegung; nicht e1*2001/116*0220*36;
mit Tieferlegung; 5MK Lkw geschl.Kasten
235/60R16 104 nicht mit (Serie);
Höherlegung; nicht Allradantrieb;
§22 50951*09
mit Tieferlegung; 5MA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
76U; 77E
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 225/60R16 102 12A; 5LA bis
225/60R16C 12A; 5MK e1*2007/46*0130*15;
105/103
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74E; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 225/60R16 102 12A; 5LA Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 225/60R16C 12A; 5MK e1*2001/116*0289*11;
105/103
Ab
e1*2001/116*0220*20;
bis
e1*2001/116*0289*24;
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OJ; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
77E
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 128 225/60R16 102 12A; 5LA T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 235/60R16 104 12A MJ 2003; Nur bis
7HK L148 e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7GU; 71C; 71K;
§22 50951*09
721; 725; 73C; 74C;
76U; 76W; 77E
Verkaufsbezeichnung: T7 MULTIVAN, CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ST e1*2018/858*00018*.. 100 - 110 195/75R16 100V 12I; 51J Frontantrieb; inkl.
215/65R16 102 122 Hybrid;
225/60R16 102 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12I 51A; 71C; 71K; 721;
235/60R16 100 12I 725; 73C; 74C; 76U;
77E
ST e1*2018/858*00018*.. 100 - 110 195/75R16 100V 12I; 51J Frontantrieb; inkl.
215/65R16 102 122 Hybrid;
225/60R16 102 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12I 51A; 71C; 71K; 721;
235/60R16 100 124 725; 73C; 74C; 76U;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 50951*09
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanlei tung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 50951*09
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7GU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 2N0 907 275 A ( nur e1*2001/116*0220*..,e1*2001/116*0289*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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7H4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3WA 907 255 ( nur e1*2007/46*1613*..,e1*2007/46*1619*..,e1*2007/ 46*1620*..) (nur wenn auch
original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7H5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3WA 907 255 ( nur e1*2007/46*1620*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 2N0 907 275 A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3WA 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 50951*09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.