Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 19 NISSAN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 60 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TVAZLBP60D891 PCD130 ET60 ohne 89,1 1350 2312 07/17 TVAZLSA60D891 PCD130 ET60 ohne 89,1 1350 2312 07/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 50951*09 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 155 Nm für Typ : F3; J3; N3 175 Nm für Typ : M1; M2; M6; M9; NDA; NDB Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 L223 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw J3 e2*2001/116*0273*.. 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); N3 L226 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 225/65R16C 51G 51A; 54F; 71K; 721; 725; 73C; 74D F3 L223 58 - 107 205/75R16C 51G Pkw geschlossen; Lkw J3 e2*2001/116*0273*.. 215/65R16C 109 51G geschl.Kasten (Serie); N3 L226 225/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 54F; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 19 NISSAN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR, INTERSTAR-e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NDA e2*2018/858*00079*.. 77 - 125 205/75R16C 110 Van; Frontantrieb; 215/75R16C 113 10B; 11B; 11G; 11H; 225/65R16C 112 12A; 51A; 7TS; 71C; 235/65R16C 115 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76U NDA e2*2018/858*00079*.. 55 205/75R16C 110 Van; Frontantrieb; 215/75R16C 113 Elektro; 225/65R16C 112 10B; 11B; 11G; 11H; 235/65R16C 115 12A; 51A; 7TS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76U NDB e2*2018/858*00080*.. 55 205/75R16C 110 Lkw geschl.Kasten 215/75R16C 113 (Serie); Frontantrieb; 225/65R16C 112 Elektro; 235/65R16C 115 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7TS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76U NDB e2*2018/858*00080*.. 96 - 125 205/75R16C 110 Lkw geschl.Kasten 215/75R16C 113 (Serie); Frontantrieb; 225/65R16C 112 10B; 11B; 11G; 11H; §22 50951*09 235/65R16C 115 12A; 51A; 7TS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76U Verkaufsbezeichnung: NISSAN NV400 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M6 e2*2007/46*0138*.. 74 - 120 215/65R16C 51G Frontantrieb; 74 - 125 225/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 235/65R16C 51G 51A; 7MC; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: NISSAN NV400, INTERSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M1 e2*2007/46*0137*.. 74 - 120 215/65R16C 51G Frontantrieb; M2 e2*2007/46*0140*.. 74 - 125 225/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; M9 e2*2007/46*0142*.. 235/65R16C 51G 51A; 7MC; 71K; 721; 725; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 19 NISSAN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). §22 50951*09 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstä ndigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bes cheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 19 NISSAN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubvent ilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7MC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 44 22 334 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7TS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 50951*09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.