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							Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                                    Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 25.08.2020
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                Fahrzeughersteller               RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 60
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TVAZLBP60D891          PCD130 ET60             ohne                        89,1                   1350     2312    07/17
TVAZLSA60D891          PCD130 ET60             ohne                        89,1                   1350     2312    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : RENAULT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL2


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 155 Nm für Typ : D; FD; FDN; HD; JD; ND; NDN; UD
                                              175 Nm für Typ : MA; MB; MF; ML; MM
                                              180 Nm für Typ : MC
Verkaufsbezeichnung:    INTERSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
FDN          K964             58 - 84 195/65R16C                     51G; 56G                  Pkw geschlossen; Lkw
NDN          K963             58 - 107 205/75R16C                    51G                       geschl.Kasten (Serie);
                                       215/65R16C 109                51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                       225/65R16C                    51G                       51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A
FDN            K964                      58 - 107 205/75R16C     51G                           Pkw geschlossen; Lkw
NDN            K963                               215/65R16C 109 51G                           geschl.Kasten (Serie);
                                                  225/65R16C     51G                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MASTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
D            e2*2007/46*0015*.. 58 - 107 205/75R16C              51G                      Pkw geschlossen; Lkw
                                         215/65R16C 109          51G                      geschl.Kasten (Serie);
                                         225/65R16C              51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 54F; 7ME; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          4B2
MA             e2*2007/46*0016*..   74 - 120 215/65R16C          51G                      Frontantrieb;
                                    74 - 125 225/65R16C          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                             235/65R16C          51G                      51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 4B2
MA             e2*2007/46*0016*..   74 - 132 215/65 R16C         51G                      Frontantrieb;
MB             e2*2007/46*0019*..            225/65R16C          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
MF             e2*2007/46*0023*..            235/65R16C          51G                      51A; 71C; 71K; 721;
ML             e2*2007/46*0022*..                                                         725; 73C; 74A; 74C
MM             e2*2007/46*0029*..
MB             e2*2007/46*0019*..   74 - 125 215/65R16           51G                      Frontantrieb;
                                             225/65R16C          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                             235/65R16C          51G                      51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 4B2
MC             e2*2007/46*0017*..   81 - 125 215/65 R16C                                  Frontantrieb;
                                             225/65R16C          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                             235/65R16C          51G                      51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          4B2
ML             e2*2007/46*0022*..   74 - 125 215/65 R16C         51G                      Frontantrieb;
                                             225/65R16C          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                             235/65R16C          51G                      51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 4B2

Verkaufsbezeichnung:     MASTER / MASTER-KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           H912              58 - 84 195/65R16C                51G; 56G                 Pkw geschlossen; Lkw
JD           e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C               51G                      geschl.Kasten (Serie);
             e2*98/14*0129*..           215/65R16C 109           51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                        225/65R16C               51G                      51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
FD             H912                 58 - 107 205/75R16C     51G                           Pkw geschlossen; Lkw
HD             K149                          215/65R16C 109 51G                           geschl.Kasten (Serie);
JD             e2*93/81*0129*..,             225/65R16C     51G                           10B; 11G; 11H; 12A;
               e2*98/14*0129*..                                                           51A; 54F; 71K; 721;
ND             K309                                                                       725; 73C; 74A
UD             H913


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2020
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      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.