Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                                   Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 31.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

                Fahrzeughersteller               RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 60
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TVAZLBP60D891           PCD130 ET60            ohne                        89,1                   1350      2312    07/17
TVAZLSA60D891           PCD130 ET60            ohne                        89,1                   1350      2312    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : RENAULT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL2


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 155 Nm für Typ : D; FD; FDN; HD; JD; ND; NDN; UD
                                              175 Nm für Typ : MA; MB; MF; ML; MM
                                              180 Nm für Typ : MC
 Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
 FDN          K964               58 - 84  195/65R16C     51G; 56G                             Pkw geschlossen; Lkw
 NDN          K963               58 - 107 205/75R16C     51G                                  geschl.Kasten (Serie);
                                          215/65R16C 109 51G                                  10B; 11G; 11H; 12A;
                                          225/65R16C     51G                                  51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A
 FDN           K964                      58 - 107 205/75R16C     51G                          Pkw geschlossen; Lkw
 NDN           K963                               215/65R16C 109 51G                          geschl.Kasten (Serie);
                                                  225/65R16C     51G                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                               Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     MASTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
D            e2*2007/46*0015*.. 58 - 107 205/75R16C     51G                              Pkw geschlossen; Lkw
                                         215/65R16C 109 51G                              geschl.Kasten (Serie);
                                         225/65R16C     51G                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 54F; 7ME; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         4B2
MA            e2*2007/46*0016*..   74 - 120 215/65R16C         51G                       Frontantrieb;
                                   74 - 125 225/65R16C         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                            235/65R16C         51G                       51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 4B2
MA            e2*2007/46*0016*..   74 - 132 215/65 R16C        51G                       Frontantrieb;
MB            e2*2007/46*0019*..            225/65R16C         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
MF            e2*2007/46*0023*..            235/65R16C         51G                       51A; 7G5; 7G6; 7G8;
ML            e2*2007/46*0022*..                                                         71C; 71K; 721; 725;
MM            e2*2007/46*0029*..                                                         73C; 74A
MB            e2*2007/46*0019*..   74 - 125 215/65R16          51G                       Frontantrieb;
                                            225/65R16C         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                            235/65R16C         51G                       51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 4B2
MC            e2*2007/46*0017*..   81 - 125 215/65 R16C                                  Frontantrieb;
                                            225/65R16C         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                            235/65R16C         51G                       51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         4B2
ML            e2*2007/46*0022*..   74 - 125 215/65 R16C        51G                       Frontantrieb;
                                            225/65R16C         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                            235/65R16C         51G                       51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 4B2

Verkaufsbezeichnung:     MASTER / MASTER-KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
FD           H912              58 - 84  195/65R16C     51G; 56G                          Pkw geschlossen; Lkw
JD           e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C     51G                               geschl.Kasten (Serie);
             e2*98/14*0129*..           215/65R16C 109 51G                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                        225/65R16C     51G                               51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
FD            H912                 58 - 107 205/75R16C     51G                           Pkw geschlossen; Lkw
HD            K149                          215/65R16C 109 51G                           geschl.Kasten (Serie);
JD            e2*93/81*0129*..,             225/65R16C     51G                           10B; 11G; 11H; 12A;
              e2*98/14*0129*..                                                           51A; 54F; 71K; 721;
ND            K309                                                                       725; 73C; 74A
UD            H913


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 4
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 21 RENAULT                                               Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 4
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
7G5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R ( nur e2*2007/46*0016*..,e2*2007/46*0019*..,e2*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
     original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7G6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R ( nur e2*2007/46*0016*..,e2*2007/46*0019*..,e2*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
     original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7G8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e2*2007/46*0023*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.