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							               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 21 RENAULT                                                   Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.02.2023
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                               Fahrzeughersteller               RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 60
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TVAZLBP60D891           PCD130 ET60            ohne                        89,1                   1350      2312    07/17
               TVAZLSA60D891           PCD130 ET60            ohne                        89,1                   1350      2312    07/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 50951*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : RENAULT
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 155 Nm für Typ : D; FD; FDN; HD; JD; ND; NDN; UD
                                                             175 Nm für Typ : MA; MB; MF; ML; MM
                                                             180 Nm für Typ : MC
                Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FDN          K964               58 - 84  195/65R16C                 51G; 56G                 Pkw geschlossen; Lkw
                NDN          K963               58 - 107 205/75R16C                 51G                      geschl.Kasten (Serie);
                                                         215/65R16C 109             51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                         225/65R16C                 51G                      51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A
                FDN           K964                      58 - 107 205/75R16C         51G                      Pkw geschlossen; Lkw
                NDN           K963                               215/65R16C 109     51G                      geschl.Kasten (Serie);
                                                                 225/65R16C         51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                             51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 21 RENAULT                                               Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MASTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D            e2*2007/46*0015*.. 58 - 107 205/75R16C              51G                     Pkw geschlossen; Lkw
                                                        215/65R16C 109          51G                     geschl.Kasten (Serie);
                                                        225/65R16C              51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 54F; 7ME; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4B2
               MA            e2*2007/46*0016*..   74 - 120 215/65R16C           51G                     Frontantrieb;
                                                  74 - 125 225/65R16C           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                           235/65R16C           51G                     51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 4B2
               MA            e2*2007/46*0016*..   74 - 132 215/65 R16C          51G                     Frontantrieb;
               MB            e2*2007/46*0019*..            225/65R16C           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
               MF            e2*2007/46*0023*..            235/65R16C           51G                     51A; 7G5; 7G6; 7G8;
               ML            e2*2007/46*0022*..                                                         71C; 71K; 721; 725;
               MM            e2*2007/46*0029*..                                                         73C; 74A
               MB            e2*2007/46*0019*..   74 - 125 215/65R16            51G                     Frontantrieb;
                                                           225/65R16C           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                           235/65R16C           51G                     51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 4B2
               MC            e2*2007/46*0017*..   81 - 125 215/65 R16C                                  Frontantrieb;
                                                           225/65R16C           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
§22 50951*08




                                                           235/65R16C           51G                     51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4B2
               ML            e2*2007/46*0022*..   74 - 125 215/65 R16C          51G                     Frontantrieb;
                                                           225/65R16C           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                           235/65R16C           51G                     51A; 7ME; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 4B2

               Verkaufsbezeichnung:     MASTER / MASTER-KOMBI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FD           H912              58 - 84  195/65R16C               51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
               JD           e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C               51G                     geschl.Kasten (Serie);
                            e2*98/14*0129*..           215/65R16C 109           51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                       225/65R16C               51G                     51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A
               FD            H912                 58 - 107 205/75R16C           51G                     Pkw geschlossen; Lkw
               HD            K149                          215/65R16C 109       51G                     geschl.Kasten (Serie);
               JD            e2*93/81*0129*..,             225/65R16C           51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                             e2*98/14*0129*..                                                           51A; 54F; 71K; 721;
               ND            K309                                                                       725; 73C; 74A
               UD            H913


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 21 RENAULT                                                Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2023
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                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 50951*08




                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 21 RENAULT                                               Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               7G5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R ( nur e2*2007/46*0016*..,e2*2007/46*0019*..,e2*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
                    original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
                    Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7G6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R ( nur e2*2007/46*0016*..,e2*2007/46*0019*..,e2*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
                    original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
                    Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7G8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e2*2007/46*0023*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
§22 50951*08




                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.