Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 22 FORD Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 60 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 160/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TVAZRBP60D651 PCD160 ET60 ohne 65,1 1350 2312 07/17 TVAZRSA60D651 PCD160 ET60 ohne 65,1 1350 2312 07/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 50951*09 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EDL; ESS; EAS; EAL; EUS; EDS; ESL; EBS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FDD; FAD; FCD; FED Zubehör : OE-Mutter ww. ZJL1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x2, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FAEY; FCCY; FDE6; FDFY; FDF6; FSE6; FSGY; FAF6; FBEY; FDG6; FSBY; FSCY; FSEY; FAB6; FAE6; FDAY; FDBY; FDCY; FAA6; FAAY; FADY; FBE6; FDEY; FZEY; FAC6; FSC6; FACY; FAG6; FSF6; FDB6; FSAY; FAFY; FDA6; FSFY; FAGY; FABY; FZE6; FDGY; FSB6; FSA6; FSG6; FDC6 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : EAL; EAS; EBS; EDL; EDS; ESL; ESS; EUS 200 Nm für Typ : FAAY; FAA6; FABY; FAB6; FACY; FAC6; FAD; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 22 FORD Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 FADY; FAEY; FAE6; FAFY; FAF6; FAGY; FAG6; FBEY; FBE6; FCCY; FCD; FDAY; FDA6; FDBY; FDB6; FDCY; FDC6; FDD; FDEY; FDE6; FDFY; FDF6; FDGY; FDG6; FED; FSAY; FSA6; FSBY; FSB6; FSCY; FSC6; FSEY; FSE6; FSFY; FSF6; FSGY; FSG6; FZEY; FZE6 Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAL F808, H278 50 - 85 205/65R16C 107 5NK; 51J Pkw geschlossen; Lkw EAS F756, G248 215/65R16C 5PM geschl.Kasten (Serie); 109/107 EBS e11*93/81*0040*.., Heckantrieb; F792 10B; 11B; 11G; 11H; EDL e11*93/81*0041*.., 12A; 51A; 54F; 71K; F811 721; 725; 73C; 74A; EDS e11*93/81*0038*.., 74H; 744; 76Y; FGN F778, G261 ESL e11*93/81*0042*.., H378 ESS e11*93/81*0039*.., F812 EUS G408 FAAY K708 55 - 107 195/65R16C 5MA; 51J; 56G Pkw geschlossen; Lkw 104/102 FABY K585 geschl.Kasten (Serie); FACY K586 Heckantrieb; §22 50951*09 FADY K709 10B; 11B; 11G; 11H; FCCY K713 12K; 51A; 54F; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 744; 76W; FGO FAEY K710 55 - 92 195/65R16C 56G Pkw geschlossen; Lkw 104/102 FAFY K711 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie); FAGY K712 205/65R16C 103 5LK Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 744; 76W Verkaufsbezeichnung: TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAD e11*2007/46*0801*.. 74 - 136 225/65R16C 12A; 5RI; 51J ab 112/110 e1*2007/46*1096*01; FCD e1*2007/46*1100*.. Geschl. Kasten FED e1*2007/46*1096*.. (Serie); nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7NE; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76W; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 22 FORD Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAD e11*2007/46*0801*.. 74 - 125 225/70R16 107 Frontantrieb; 5NK ab e1*2007/46*1096*01; FCD e1*2007/46*1100*.. 235/60R16 104 5MA nicht Fzg. mit FDD e1*2007/46*1098*.. Zwillingsbereifung FED e1*2007/46*1096*.. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NE; 7OC; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E Verkaufsbezeichnung: TRANSIT-EUROLINE/ NUGGET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZEY e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C 56G Pkw geschlossen; Lkw 104/102 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie); 205/65R16C 103 5LK Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 744; 76W Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO §22 50951*09 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAA6 L740 74 - 107 205/75R16C 113 Pkw geschlossen; Lkw FAB6 L741 215/75R16C 113 geschl.Kasten (Serie); FAC6 L742 Heckantrieb; FDA6 e11*2001/116*0276*.. 10B; 11G; 11H; 12A; FDB6 e11*2001/116*0277*.. 51A; 71K; 721; 725; FDC6 e11*2001/116*0278*.. 73C; 74A; 74D; 74H; FSA6 e11*2001/116*0279*.. 744; 76W FSB6 e11*2001/116*0280*.. FSC6 e11*2001/116*0281*.. FAE6 L744 63 - 96 205/65R16C 103 5LK Pkw geschlossen; Lkw FBE6 e11*2001/116*0282*.. 205/65R16C 107 5NK geschl.Kasten (Serie); FDE6 e11*2001/116*0283*.. Frontantrieb; FSE6 e11*2001/116*0286*.. 10B; 11G; 11H; 12A; FZE6 e11*2001/116*0289*.. 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 74H; 744; 76W FAF6 L745 63 - 96 205/65R16C 107 5NK Pkw geschlossen; Lkw FDF6 e11*2001/116*0284*.. geschl.Kasten (Serie); FSF6 e11*2001/116*0287*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 74H; 744; 76W Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 22 FORD Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAG6 L746 63 - 96 205/65R16C 107 5NK Pkw geschlossen; Lkw FDG6 e11*2001/116*0285*.. geschl.Kasten (Serie); FSG6 e11*2001/116*0288*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 74H; 744; 76W FBEY e11*98/14*0151*.. 55 - 92 195/65R16C 56G Pkw geschlossen; Lkw 104/102 FDEY e11*98/14*0152*.. 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie); FDFY e11*98/14*0153*.. 205/65R16C 103 5LK Frontantrieb; FDGY e11*98/14*0154*.. 10B; 11G; 11H; 12A; FSEY e11*98/14*0155*.. 51A; 71C; 71K; 721; FSFY e11*98/14*0156*.. 725; 73C; 74A; 74H; FSGY e11*98/14*0157*.. 744; 76W FDAY e11*98/14*0149*.. 55 - 107 195/65R16C 5MA; 51J; 56G Pkw geschlossen; Lkw 104/102 FDBY e11*98/14*0124*.. geschl.Kasten (Serie); FDCY e11*98/14*0125*.. Heckantrieb; FSAY e11*98/14*0150*.. 10B; 11B; 11G; 11H; FSBY e11*98/14*0126*.. 12K; 51A; 54F; 71C; FSCY e11*98/14*0127*.. 71K; 721; 725; 73C; §22 50951*09 74A; 74H; 744; 76W; FGO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 22 FORD Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, §22 50951*09 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen z u lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2240kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 22 FORD Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC. §22 50951*09 76Y) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen, die serienmäßig mit 14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7NE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BB5T-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FGN) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Radgröße 6 J x 15 ET70 bzw. mit der Radgröße 5½ J x 15 ET116 ausgerüstet sind. FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.