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							Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 24 DAIMLER, DB, MERCEDES                                     Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.12.2018
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 62
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
TVAZZBP62D841           PCD130 ET62            ohne                        84,1                  1350     2312    07/17
TVAZZSA62D841           PCD130 ET62            ohne                        84,1                  1350     2312    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : OE-Schrauben ww. ZJPM
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35; 906
                                             KA 35/4x4; 906AC35G; 906BA35; 906BB35
                                             180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                             KL3A4; KL3A5
Verkaufsbezeichnung:     Sprinter
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
FL3A4        e1*2007/46*1761*..   84 - 105         225/65R16C 112 12K                         Frontantrieb;
FL3A5        e1*2007/46*1763*..                    225/75R16C 116 12K                         10B; 11B; 11G; 11H;
KL3A4        e1*2007/46*1760*..                    235/65R16C 115 11A; 12A; 248               51A; 71C; 71K; 721;
KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                               725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190          205/75R16C     5QE; 51J                    nur Fzg.-Breite
30                                                 215/75R16 107 5NK; 51J                     1993mm; bis
906 AC       e1*2001/116*0354*..                   225/70R16 107 5NK                          E1*2001/116*0354*20;
35                                                 225/75R16C                                 Van; Lkw geschl.
906 KA       L765                                  235/65R16 107 5NK                          Kasten; Heckantrieb;
30                                                 235/65R16C 115                             nicht Fzg. mit
906 KA       L766                                  235/70R16 106 5NA                          Zwillingsbereifung
35                                                 235/70R16 109 5PM                          Serie;
906AC35G e1*2007/46*0569*..                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                              77E; 4B8




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 24 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.12.2018
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Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
906BA35      e1*2007/46*0300*.. 70 - 190 225/75R16C              51G                      bis
                                          116R
906BB35      e1*2007/46*0301*..           225/75R16C             51G                      e1*2007/46*0300*13;
                                          118P
                                          235/65R16C             51G                      bis
                                          115R
                                          235/65R16C             51G                      e1*2007/46*0301*15;
                                          121N
                                120 - 190 235/65R16C             51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                          118R
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:    SPRINTER 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
906 KA       L970             80 - 135 225/75R16C                51G                      Lkw geschl.Kasten
35/4x4                                                                                    (Serie);
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 744; 76U;
                                                                                          4B8

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 24 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.12.2018
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 24 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.12.2018
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren
     Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.