Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 62 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TVAZZBP62D841 PCD130 ET62 ohne 84,1 1350 2312 07/17 TVAZZSA62D841 PCD130 ET62 ohne 84,1 1350 2312 07/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 50951*07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35; 906 KA 35/4x4; 906AC35G; 906BA35; 906BB35 180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5; KL3A4; KL3A5 Verkaufsbezeichnung: Sprinter Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FL3A4 e1*2007/46*1761*.. 70 - 105 225/65R16C 112 12K Frontantrieb; FL3A5 e1*2007/46*1763*.. 225/75R16C 116 12K 10B; 11B; 11G; 11H; KL3A4 e1*2007/46*1760*.. 235/65R16C 115 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721; KL3A5 e1*2007/46*1762*.. 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: SPRINTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite 30 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; bis 906 AC e1*2001/116*0354*.. 225/70R16 107 5NK E1*2001/116*0354*20; 35 225/75R16C Van; Lkw geschl. 906 KA L765 235/65R16 107 5NK Kasten; Heckantrieb; 30 235/65R16C 115 nicht Fzg. mit 906 KA L766 235/70R16 106 5NA Zwillingsbereifung 35 235/70R16 109 5PM Serie; 906AC35G e1*2007/46*0569*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E; 4B8 906BA35 e1*2007/46*0300*.. 70 - 190 225/75R16C 116R 51G bis 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 225/75R16C 118P 51G e1*2007/46*0300*13; 235/65R16C 115R 51G bis 235/65R16C 121N 51G e1*2007/46*0301*15; 120 - 190 235/65R16C 118R 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4B8 906BA35 e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 205R16C 110 12A; 5QE 10B; 11B; 11G; 11H; §22 50951*07 205/75R16C 110 12A; 5QE 51A; 7OK; 71C; 71K; 215/75R16C 113 12A 721; 725; 73C; 74C; 225/65R16C 12A; 5RI 76U; 4B8 112/110 225/75R16C 116 12A 235/65R16C 115 12T 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 84 - 140 205R16C 110 12A; 5QE 10B; 11B; 11G; 11H; 205/75R16C 110 12A; 5QE 51A; 7OK; 71C; 71K; 215/75R16C 113 12A 721; 725; 73C; 74C; 225/65R16C 12A; 5RI 76U; 4B8 112/110 225/75R16C 116 12A 235/65R16C 115 12T Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906 KA L970 80 - 135 225/75R16C 51G Lkw geschl.Kasten 35/4x4 (Serie); Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76U; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und §22 50951*07 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2120kg. 5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2240kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht §22 50951*07 werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 50951*07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.