Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 5

                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 62
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TVAZZBP62D841           PCD130 ET62            ohne                        84,1                   1350      2312    07/17
               TVAZZSA62D841           PCD130 ET62            ohne                        84,1                   1350      2312    07/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 50951*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35; 906
                                                            KA 35/4x4; 906AC35G; 906BA35; 906BB35
                                                            180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                                            KL3A4; KL3A5
                Verkaufsbezeichnung:     Sprinter
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FL3A4        e1*2007/46*1761*..   70 - 105        225/65R16C 112    12K                      Frontantrieb;
                FL3A5        e1*2007/46*1763*..                   225/75R16C 116    12K                      10B; 11B; 11G; 11H;
                KL3A4        e1*2007/46*1760*..                   235/65R16C 115    11A; 12A; 248            51A; 71C; 71K; 721;
                KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                              725; 73C; 74C




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190    205/75R16C          5QE; 51J                nur Fzg.-Breite
               30                                           215/75R16 107       5NK; 51J                1993mm; bis
               906 AC       e1*2001/116*0354*..             225/70R16 107       5NK                     E1*2001/116*0354*20;
               35                                           225/75R16C                                  Van; Lkw geschl.
               906 KA       L765                            235/65R16 107       5NK                     Kasten; Heckantrieb;
               30                                           235/65R16C 115                              nicht Fzg. mit
               906 KA       L766                            235/70R16 106       5NA                     Zwillingsbereifung
               35                                           235/70R16 109       5PM                     Serie;
               906AC35G     e1*2007/46*0569*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                                        77E; 4B8
               906BA35       e1*2007/46*0300*..   84 - 140 205R16C 110          12A; 5QE                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/75R16C 110      12A; 5QE                51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                            215/75R16C 113      12A                     721; 725; 73C; 74C;
                                                            225/65R16C          12A; 5RI                76U; 4B8
                                                            112/110
                                                            225/75R16C 116      12A
                                                            235/65R16C 115      12T
               906BA35       e1*2007/46*0300*..   70 - 190 225/75R16C 116R      51G                     bis
               906BB35       e1*2007/46*0301*..             225/75R16C 118P     51G                     e1*2007/46*0300*13;
§22 50951*08




                                                            235/65R16C 115R     51G                     bis
                                                            235/65R16C 121N     51G                     e1*2007/46*0301*15;
                                                  120 - 190 235/65R16C 118R     51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4B8
               906BB35       e1*2007/46*0301*..   84 - 140 205R16C 110          12A; 5QE                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/75R16C 110       12A; 5QE                51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                           215/75R16C 113       12A                     721; 725; 73C; 74C;
                                                           225/65R16C           12A; 5RI                76U; 4B8
                                                           112/110
                                                           225/75R16C 116       12A
                                                           235/65R16C 115       12T

               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER 4x4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 KA       L970              80 - 135 225/75R16C               51G                     Lkw geschl.Kasten
               35/4x4                                                                                   (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 744; 76U;
                                                                                                        4B8


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 5
                     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
§22 50951*08




                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 5
                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2060kg.
               5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2120kg.
               5RI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 2240kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 50951*08




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 5
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
§22 50951*08




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.