Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 4

                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 62
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TVAZZBP62D841           PCD130 ET62            ohne                        84,1                   1350      2312    07/17
               TVAZZSA62D841           PCD130 ET62            ohne                        84,1                   1350      2312    07/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 50951*09




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35;
                                                            906AC35G; 906BA35; 906BB35
                                                            180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                                            KL3A4; KL3A5
                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FL3A4        e1*2007/46*1761*.. 70 - 130 235/65R16C 115             11A; 12A; 248            Frontantrieb;
                FL3A5        e1*2007/46*1763*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                KL3A4        e1*2007/46*1760*..                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                              725; 73C; 74C




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190    215/75R16   107     5NK; 51J                nur Fzg.-Breite
               30                                           225/70R16   107     5NK                     1993mm; ab
               906 AC       e1*2001/116*0354*..             235/70R16   106     5NA                     e1*2001/116*0354*21;
               35                                           235/70R16   109     5PM                     nicht Fzg. mit
               906 KA       L765                                                                        Zwillingsbereifung
               30                                                                                       Serie;
               906 KA       L766                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               35                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
               906AC35G     e1*2007/46*0569*..                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 76V; 77E; 4B8
               906 AC        e1*2001/116*0353*.. 65 - 190   215/75R16   107     5NK; 51J                nur Fzg.-Breite
               30                                           225/70R16   107     5NK                     1993mm; bis
               906 AC        e1*2001/116*0354*..            235/70R16   106     5NA                     e1*2001/116*0354*20;
               35                                           235/70R16   109     5PM                     Van; Lkw geschl.
               906 KA        L765                                                                       Kasten; Heckantrieb;
               30                                                                                       nicht Fzg. mit
               906 KA        L766                                                                       Zwillingsbereifung
               35                                                                                       Serie;
               906AC35G      e1*2007/46*0569*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                                        77E; 4B8
§22 50951*09




               906BA35       e1*2007/46*0300*..    84 - 140 205R16C 110         12A; 5QE                bis
                                                            215/75R16C 113      12A                     e1*2007/46*0300*18;
                                                            225/65R16C          12A; 5RI                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            112/110
                                                                                                        51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 76V; 4B8
               906BB35       e1*2007/46*0301*..    84 - 140 205R16C 110         12A; 5QE                ab
                                                                                                        e1*2007/46*0301*16;
                                                            215/75R16C 113      12A                     bis
                                                            225/65R16C          12A; 5RI                e1*2007/46*0301*20;
                                                            112/110
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 76V; 4B8


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 50951*09




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0039-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
               ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TVAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 4
               5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2060kg.
               5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2120kg.
               5RI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 2240kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigk eit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
§22 50951*09




                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                    wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen