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							Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                     Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 05.12.2018
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Fahrzeughersteller                           : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 68
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                        Kennzeichnung              Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                        Rad                        Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TVAZLBP68D781           PCD130 ET68                ohne                     78,1                   1350     2312    07/17
TVAZLSA68D781           PCD130 ET68                ohne                     78,1                   1350     2312    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : CITROEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJL8
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
250          L774             88 - 116 215/75R16                      51G                       Lkw geschl.Kasten
250D         L939                      225/75R16                      51G                       (Serie); Lkw offener
                                                                                                Kasten (Serie);
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A
Y              e3*2001/116*0234*..       74 - 88  205/65R16C 107 5NK                            Van; Lkw
250L           L773                               225/60R16C     11A; 24J; 5MK                  geschl.Kasten (Serie);
                                                  105/103
                                         74 - 130 215/60R16C 108 5PA                            Mit
                                                  215/65R16C 109 5PM                            Radhausverbreiterung
                                                  225/60R16C 112 11A; 24J; 5RI                  Serie;
                                                  235/65R16C 121                                10B; 11A; 11G; 11H;
                                         88 - 130 215/75R16C 113 5SA                            12K; 51A; 7ND; 71K;
                                                  225/75R16C     11A; 24J; 51G                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74D; 744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.12.2018
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 88  205/65R16C 107 5NK                              Van; Lkw
250L         L773                         215/65R16C 106 5NA                              geschl.Kasten (Serie);
                                          225/60R16C     5MK                              Mit
                                          105/103
                                 74 - 130 215/60R16C 108 5PA                              Radhausverbreiterung
                                          215/65R16C 109 5PM                              Serie;
                                          215/75R16C 113 51G                              10B; 11A; 11G; 11H;
                                          225/65R16C 112 5RI                              12K; 51A; 7ND; 71K;
                                          235/65R16C 121                                  721; 725; 73C; 74A;
                                 88 - 130 225/75R16C 116 51G                              74D; 744
Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 88  205/65R16C 107 5NK                              Van; Lkw
250L         L773                         225/60R16C     24C; 248; 5MK                    geschl.Kasten (Serie);
                                          105/103
                                 74 - 130 215/60R16C 108 5PA                              Ohne
                                          215/65R16C 109 5PM                              Radhausverbreiter.
                                          225/60R16C 112 24C; 248; 5RI                    Serie;
                                          235/65R16C 121 24C; 248                         10B; 11A; 11G; 11H;
                                 88 - 130 215/75R16C 113 5SA                              12K; 51A; 7ND; 71K;
                                          225/75R16C     24C; 248; 51G                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74D; 744

Verkaufsbezeichnung:     JUMPER Cabine Approfondie
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YD           e2*2007/46*0256*.. 88 - 116 215/75R16               51G                      Lkw geschl.Kasten
                                         225/75R16               51G                      (Serie); Lkw offener
                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e3*2007/46*0046*.. 88 - 116 215/75R16               51G                      Lkw geschl.Kasten
                                         225/75R16               51G                      (Serie); Lkw offener
                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
Y              e3*2007/46*0046*..   74 - 88  205/65R16C 107 5NK                           Van; Lkw
                                             225/60R16C     11A; 24J; 5MK                 geschl.Kasten (Serie);
                                             105/103
                                    74 - 130 215/60R16C 108 5PA                           Mit
                                             215/65R16C 109 5PM                           Radhausverbreiterung
                                             225/60R16C 112 11A; 24J; 5RI                 Serie;
                                             235/65R16C 121                               10B; 11A; 11G; 11H;
                                    88 - 130 215/75R16C 113 5SA                           12K; 51A; 7ND; 71K;
                                             225/75R16C     11A; 24J; 51G                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74D; 744




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.12.2018
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Verkaufsbezeichnung:     JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK                                Van; Lkw
                                         215/65R16C 106 5NA                               geschl.Kasten (Serie);
                                         225/60R16C     5MK                               Mit
                                         105/103
                                74 - 130 215/60R16C 108 5PA                               Radhausverbreiterung
                                         215/65R16C 109 5PM                               Serie;
                                         215/75R16C 113 51G                               10B; 11A; 11G; 11H;
                                         225/65R16C 112 5RI                               12K; 51A; 7ND; 71K;
                                         235/65R16C 121                                   721; 725; 73C; 74A;
                                88 - 130 225/75R16C 116 51G                               74D; 744
Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK                                Van; Lkw
                                         225/60R16C     24C; 248; 5MK                     geschl.Kasten (Serie);
                                         105/103
                                74 - 130 215/60R16C 108 5PA                               Ohne
                                         215/65R16C 109 5PM                               Radhausverbreiter.
                                         225/60R16C 112 24C; 248; 5RI                     Serie;
                                         235/65R16C 121 24C; 248                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                88 - 130 215/75R16C 113 5SA                               12K; 51A; 7ND; 71K;
                                         225/75R16C     24C; 248; 51G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74D; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.12.2018
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      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2240kg.
5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.12.2018
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.