Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018
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Fahrzeughersteller : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 68
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TVAZLBP68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17
TVAZLSA68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 L774 88 - 116 215/75R16 51G Lkw geschl.Kasten
250D L939 225/75R16 51G (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7ND; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
250L L773 225/60R16C 11A; 24J; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Mit
215/65R16C 109 5PM Radhausverbreiterung
225/60R16C 112 11A; 24J; 5RI Serie;
235/65R16C 121 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 5SA 12K; 51A; 7ND; 71K;
225/75R16C 11A; 24J; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74D; 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
250L L773 215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 5PM Serie;
215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 7ND; 71K;
235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74A;
88 - 130 225/75R16C 116 51G 74D; 744
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
250L L773 225/60R16C 24C; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Ohne
215/65R16C 109 5PM Radhausverbreiter.
225/60R16C 112 24C; 248; 5RI Serie;
235/65R16C 121 24C; 248 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 5SA 12K; 51A; 7ND; 71K;
225/75R16C 24C; 248; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74D; 744
Verkaufsbezeichnung: JUMPER Cabine Approfondie
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YD e2*2007/46*0256*.. 88 - 116 215/75R16 51G Lkw geschl.Kasten
225/75R16 51G (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7ND; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 88 - 116 215/75R16 51G Lkw geschl.Kasten
225/75R16 51G (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7ND; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
225/60R16C 11A; 24J; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Mit
215/65R16C 109 5PM Radhausverbreiterung
225/60R16C 112 11A; 24J; 5RI Serie;
235/65R16C 121 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 5SA 12K; 51A; 7ND; 71K;
225/75R16C 11A; 24J; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74D; 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
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Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 5PM Serie;
215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 7ND; 71K;
235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74A;
88 - 130 225/75R16C 116 51G 74D; 744
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
225/60R16C 24C; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Ohne
215/65R16C 109 5PM Radhausverbreiter.
225/60R16C 112 24C; 248; 5RI Serie;
235/65R16C 121 24C; 248 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 5SA 12K; 51A; 7ND; 71K;
225/75R16C 24C; 248; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74D; 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018
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Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2240kg.
5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.