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							Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                     Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 25.08.2020
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                Fahrzeughersteller                  CITROEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 68
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TVAZLBP68D781          PCD130 ET68                 ohne                     78,1                   1350     2312    07/17
TVAZLSA68D781          PCD130 ET68                 ohne                     78,1                   1350     2312    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : CITROEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJL8


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
250          L774             88 - 116 215/75R16                      51G                       Lkw geschl.Kasten
250D         L939                      225/75R16                      51G                       (Serie); Lkw offener
                                                                                                Kasten (Serie);
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A
Y              e3*2001/116*0234*..       74 - 88  205/65R16C 107      5NK                       Van; Lkw
250L           L773                               215/65R16C 106      5NA                       geschl.Kasten (Serie);
                                                  225/60R16C          5MK                       Mit
                                                  105/103
                                         74 - 130 215/60R16C 108      5PA                       Radhausverbreiterung
                                                  215/65R16C 109      5PM                       Serie;
                                                  215/75R16C 113      51G                       10B; 11A; 11G; 11H;
                                                  225/65R16C 112      5RI                       12K; 51A; 7ND; 71K;
                                                  235/65R16C 121                                721; 725; 73C; 74A;
                                         88 - 130 225/75R16C 116      51G                       74D; 744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107          5NK                      Van; Lkw
250L         L773                         225/60R16C             24C; 248; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                          105/103
                                 74 - 130 215/60R16C 108         5PA                      Ohne
                                          215/65R16C 109         5PM                      Radhausverbreiter.
                                          225/60R16C 112         24C; 248; 5RI            Serie;
                                          235/65R16C 121         24C; 248                 10B; 11A; 11G; 11H;
                                 88 - 130 215/75R16C 113         5SA                      12K; 51A; 7ND; 71K;
                                          225/75R16C             24C; 248; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74D; 744
Y              e3*2001/116*0234*..   74 - 88  205/65R16C 107     5NK                      Van; Lkw
250L           L773                           225/60R16C         11A; 24J; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                              105/103
                                     74 - 130 215/60R16C 108     5PA                      Mit
                                              215/65R16C 109     5PM                      Radhausverbreiterung
                                              225/60R16C 112     11A; 24J; 5RI            Serie;
                                              235/65R16C 121                              10B; 11A; 11G; 11H;
                                     88 - 130 215/75R16C 113     5SA                      12K; 51A; 7ND; 71K;
                                              225/75R16C         11A; 24J; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74D; 744

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER CABINE APPROFONDIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                     Auflagen
YD           e2*2007/46*0256*.. 88 - 116 215/75R16 51G                                    Lkw geschl.Kasten
                                         225/75R16 51G                                    (Serie); Lkw offener
                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e3*2007/46*0046*.. 88 - 116 215/75R16               51G                      Lkw geschl.Kasten
                                         225/75R16               51G                      (Serie); Lkw offener
                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
Y              e3*2007/46*0046*..    74 - 88  205/65R16C 107     5NK                      Van; Lkw
                                              215/65R16C 106     5NA                      geschl.Kasten (Serie);
                                              225/60R16C         5MK                      Mit
                                              105/103
                                     74 - 130 215/60R16C 108     5PA                      Radhausverbreiterung
                                              215/65R16C 109     5PM                      Serie;
                                              215/75R16C 113     51G                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                              225/65R16C 112     5RI                      12K; 51A; 7ND; 71K;
                                              235/65R16C 121                              721; 725; 73C; 74A;
                                     88 - 130 225/75R16C 116     51G                      74D; 744




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107           5NK                      Van; Lkw
                                         225/60R16C              24C; 248; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                         105/103
                                74 - 130 215/60R16C 108          5PA                      Ohne
                                         215/65R16C 109          5PM                      Radhausverbreiter.
                                         225/60R16C 112          24C; 248; 5RI            Serie;
                                         235/65R16C 121          24C; 248                 10B; 11A; 11G; 11H;
                                88 - 130 215/75R16C 113          5SA                      12K; 51A; 7ND; 71K;
                                         225/75R16C              24C; 248; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74D; 744
Y              e3*2007/46*0046*..   74 - 88  205/65R16C 107      5NK                      Van; Lkw
                                             225/60R16C          11A; 24J; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                             105/103
                                    74 - 130 215/60R16C 108      5PA                      Mit
                                             215/65R16C 109      5PM                      Radhausverbreiterung
                                             225/60R16C 112      11A; 24J; 5RI            Serie;
                                             235/65R16C 121                               10B; 11A; 11G; 11H;
                                    88 - 130 215/75R16C 113      5SA                      12K; 51A; 7ND; 71K;
                                             225/75R16C          11A; 24J; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74D; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2020
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2240kg.
5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2020
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.