Gutachten 366-0039-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2021
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Fahrzeughersteller CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 68
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TVAZLBP68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17
TVAZLSA68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 L774 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK Lkw geschl.Kasten
250D L939 225/75R16 108 12I; 5EA (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11G; 11H; 51A;
7ND; 71K; 721; 725;
73C; 74A
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw
250L L773 215/65R16C 106 12I; 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 12A; 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 12I; 5PM Serie;
215/75R16C 116 12I; 5GK 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 12A; 5RI 51A; 7ND; 71K; 721;
225/75R16 108 12A; 5EA 725; 73C; 74A; 74D;
235/65R16C 121 12A 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw
250L L773 225/60R16C 12A; 24C; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Ohne
215/65R16C 109 12I; 5PM Radhausverbreiter.
235/65R16C 121 12A; 24C; 248 Serie;
88 - 130 215/75R16C 113 12I; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H;
225/75R16C 12A; 24C; 248; 51G 51A; 7ND; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74D;
744
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw
250L L773 225/60R16C 11A; 12A; 24J; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Mit
215/65R16C 109 12I; 5PM Radhausverbreiterung
235/65R16C 121 12A Serie;
88 - 130 215/75R16C 113 12I; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H;
225/75R16C 11A; 12A; 24J; 51G 51A; 7ND; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74D;
744
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER CABINE APPROFONDIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YD e2*2007/46*0256*.. 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK Lkw geschl.Kasten
225/75R16 108 12I; 5EA (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11G; 11H; 51A;
7ND; 71K; 721; 725;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw
225/60R16C 11A; 12A; 24J; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Mit
215/65R16C 109 12I; 5PM Radhausverbreiterung
235/65R16C 121 12A Serie;
88 - 130 215/75R16C 113 12I; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H;
225/75R16C 11A; 12A; 24J; 51G 51A; 7ND; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74D;
744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N4
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw
215/65R16C 106 12I; 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 12A; 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 12I; 5PM Serie;
215/75R16C 116 12I; 5GK 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 12A; 5RI 51A; 7ND; 71K; 721;
225/75R16 108 12A; 5EA 725; 73C; 74A; 74D;
235/65R16C 121 12A 744
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw
225/60R16C 12A; 24C; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Ohne
215/65R16C 109 12I; 5PM Radhausverbreiter.
235/65R16C 121 12A; 24C; 248 Serie;
88 - 130 215/75R16C 113 12I; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H;
225/75R16C 12A; 24C; 248; 51G 51A; 7ND; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74D;
744
Y e3*2007/46*0046*.. 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK Lkw geschl.Kasten
225/75R16 108 12I; 5EA (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11G; 11H; 51A;
7ND; 71K; 721; 725;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2021
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5GK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1250kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2021
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5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2240kg.
5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.