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							Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                    Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 31.08.2021
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                Fahrzeughersteller               CITROEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 68
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
TVAZLBP68D781           PCD130 ET68            ohne                        78,1                    1350      2312    07/17
TVAZLSA68D781           PCD130 ET68            ohne                        78,1                    1350      2312    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CITROEN
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL8


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 180 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
 250          L774              88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK                               Lkw geschl.Kasten
 250D         L939                       225/75R16 108 12I; 5EA                                (Serie); Lkw offener
                                                                                               Kasten (Serie);
                                                                                               10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                               7ND; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A
 Y             e3*2001/116*0234*.. 74 - 88        205/65R16C 107     12I; 5NK                  Van; Lkw
 250L          L773                               215/65R16C 106     12I; 5NA                  geschl.Kasten (Serie);
                                                  225/60R16C         12A; 5MK                  Mit
                                                  105/103
                                         74 - 130 215/60R16C 108     12I; 5PA                  Radhausverbreiterung
                                                  215/65R16C 109     12I; 5PM                  Serie;
                                                  215/75R16C 116     12I; 5GK                  10B; 11A; 11G; 11H;
                                                  225/65R16C 112     12A; 5RI                  51A; 7ND; 71K; 721;
                                                  225/75R16 108      12A; 5EA                  725; 73C; 74A; 74D;
                                                  235/65R16C 121     12A                       744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 88  205/65R16C       107 12I; 5NK                  Van; Lkw
250L         L773                         225/60R16C           12A; 24C; 248; 5MK        geschl.Kasten (Serie);
                                          105/103
                                 74 - 130 215/60R16C       108   12I; 5PA                Ohne
                                          215/65R16C       109   12I; 5PM                Radhausverbreiter.
                                          235/65R16C       121   12A; 24C; 248           Serie;
                                 88 - 130 215/75R16C       113   12I; 5SA                10B; 11A; 11G; 11H;
                                          225/75R16C             12A; 24C; 248; 51G      51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         744
Y             e3*2001/116*0234*.. 74 - 88   205/65R16C     107 12I; 5NK                  Van; Lkw
250L          L773                          225/60R16C         11A; 12A; 24J; 5MK        geschl.Kasten (Serie);
                                            105/103
                                   74 - 130 215/60R16C     108   12I; 5PA                Mit
                                            215/65R16C     109   12I; 5PM                Radhausverbreiterung
                                            235/65R16C     121   12A                     Serie;
                                   88 - 130 215/75R16C     113   12I; 5SA                10B; 11A; 11G; 11H;
                                            225/75R16C           11A; 12A; 24J; 51G      51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         744

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER CABINE APPROFONDIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
YD           e2*2007/46*0256*.. 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK                         Lkw geschl.Kasten
                                         225/75R16 108 12I; 5EA                          (Serie); Lkw offener
                                                                                         Kasten (Serie);
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         7ND; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
Y            e3*2007/46*0046*.. 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK                         Lkw geschl.Kasten
                                         225/75R16 108 12I; 5EA                          (Serie); Lkw offener
                                                                                         Kasten (Serie);
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         7ND; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A
Y             e3*2007/46*0046*..   74 - 88  205/65R16C 107       12I; 5NK                Van; Lkw
                                            215/65R16C 106       12I; 5NA                geschl.Kasten (Serie);
                                            225/60R16C           12A; 5MK                Mit
                                            105/103
                                   74 - 130 215/60R16C 108       12I; 5PA                Radhausverbreiterung
                                            215/65R16C 109       12I; 5PM                Serie;
                                            215/75R16C 116       12I; 5GK                10B; 11A; 11G; 11H;
                                            225/65R16C 112       12A; 5RI                51A; 7ND; 71K; 721;
                                            225/75R16 108        12A; 5EA                725; 73C; 74A; 74D;
                                            235/65R16C 121       12A                     744




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88  205/65R16C        107 12I; 5NK                  Van; Lkw
                                         225/60R16C            12A; 24C; 248; 5MK        geschl.Kasten (Serie);
                                         105/103
                                74 - 130 215/60R16C        108   12I; 5PA                Ohne
                                         215/65R16C        109   12I; 5PM                Radhausverbreiter.
                                         235/65R16C        121   12A; 24C; 248           Serie;
                                88 - 130 215/75R16C        113   12I; 5SA                10B; 11A; 11G; 11H;
                                         225/75R16C              12A; 24C; 248; 51G      51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         744
Y             e3*2007/46*0046*..   74 - 88  205/65R16C     107 12I; 5NK                  Van; Lkw
                                            225/60R16C         11A; 12A; 24J; 5MK        geschl.Kasten (Serie);
                                            105/103
                                   74 - 130 215/60R16C     108   12I; 5PA                Mit
                                            215/65R16C     109   12I; 5PM                Radhausverbreiterung
                                            235/65R16C     121   12A                     Serie;
                                   88 - 130 215/75R16C     113   12I; 5SA                10B; 11A; 11G; 11H;
                                            225/75R16C           11A; 12A; 24J; 51G      51A; 7ND; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         744


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 5
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
     Achslast von 1000kg.
5GK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1250kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
5RI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 2240kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 17 CITROEN                                               Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 5 von 5
5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.