Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 68 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TVAZLBP68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17 TVAZLSA68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 50951*07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : W; Y; YD; 250; 250D 180 Nm ( Jumper LK130 ) für Typ : Y; 250L Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 L774 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK Lkw geschl.Kasten 250D L939 225/75R16 108 12I; 5EA (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11G; 11H; 51A; 7ND; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Y e3*2001/116*0234*.. 88 - 130 215/75R16C Van; Lkw 116/114 250L L773 geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ND; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/75R16C Van; Lkw 116/114 250L L773 geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ND; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER CABINE APPROFONDIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YD e2*2007/46*0256*.. 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK Lkw geschl.Kasten 225/75R16 108 12I; 5EA (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11G; 11H; 51A; 7ND; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER, RELAY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 50951*07 Y e3*2007/46*0046*.. 88 - 116 215/75R16C 116 12I; 5GK Lkw geschl.Kasten 225/75R16 108 12I; 5EA (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11G; 11H; 51A; 7ND; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Y e3*2007/46*0046*.., 88 - 130 215/75R16C Van; Lkw 116/114 e3*2007/46*0051*.. geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7HV; 7HW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Y e3*2007/46*0046*.., 74 - 130 215/75R16C Van; Lkw 116/114 e3*2007/46*0051*.. geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7HV; 7HW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: e.Jumper, e.Relay Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W e24*2007/46*0593*.. 90 215/75R16C e-Jumper; Van; Lkw 116/114 geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit §22 50951*07 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 17 CITROEN Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5GK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen Achslast von 1250kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 50951*07 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 7HV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1616456580 ( nur e3*2007/46*0051*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1612474480 ( nur e3*2007/46*0046*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.