Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 15 FIAT Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 68 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TVAZLBP68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17 TVAZLSA68D781 PCD130 ET68 ohne 78,1 1350 2312 07/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw e3*2007/46*0044*.., 225/60R16C 11A; 24J; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 e3*2007/46*0049*.., 74 - 130 215/60R16C 108 5PA Mit L778 215/65R16C 109 5PM Radhausverbreiterung 250L L779 225/60R16C 112 11A; 24J; 5RI Serie; 235/65R16C 121 10B; 11A; 11G; 11H; 88 - 130 215/75R16C 113 5SA 12K; 51A; 7BS; 71K; 225/75R16C 11A; 24J; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74D; 744 250 L778 88 - 116 215/75R16C 51G Lkw geschl.Kasten 250D L968 225/75R16C 51G (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11G; 11H; 51A; 7FL; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 15 FIAT Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw e3*2007/46*0044*.., 225/60R16C 24C; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 e3*2007/46*0049*.., 74 - 130 215/60R16C 108 5PA Ohne L778 215/65R16C 109 5PM Radhausverbreiter. 250L L779 225/60R16C 112 24C; 248; 5RI Serie; 235/65R16C 121 24C; 248 10B; 11A; 11G; 11H; 88 - 130 215/75R16C 113 5SA 12K; 51A; 7BS; 71K; 225/75R16C 24C; 248; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74D; 744 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw e3*2007/46*0044*.., 215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie); e3*2007/46*0049*.. 225/60R16C 5MK Mit 105/103 250L L779 74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung 215/65R16C 109 5PM Serie; 215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H; 225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 7BS; 71K; 235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74A; 88 - 130 225/75R16C 116 51G 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: FIAT Ducato Natural Power Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 M N413 88 - 116 215/75R16C 51G Lkw geschl.Kasten 225/75R16C 51G (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11G; 11H; 51A; 7BS; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 15 FIAT Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2000kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2240kg. 5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2300kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951 ANLAGE: 15 FIAT Radtyp: TVAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 7BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 670002790 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 670002790 ( nur L778,L968,N413) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.