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							Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51122566            PCD 112                 Ø57.1 Ø66.6                 57,1    Kunststoff     750     2180     11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                           für Typ : GA; (Kugelbund)
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                           für Typ : 4F; 8H; 8V; 4B; 4F1; 8E
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                           Typ : 8U; 8U1
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
                                           140 Nm für Typ : GA
                                           165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 89           11A; 24J; 248; 26B;        Cabrio; Limousine;
                                                                26N; 27H                   Allradantrieb;
                                                215/45R17 87Y   11A; 24J; 248; 26P;        Frontantrieb;
                                                                27H                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/50R17 91    11A; 241; 246; 248;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26B; 26N; 27H              73C; 74D; 74P; 76S;
                                      77 - 228 225/45R17 91     11A; 24J; 248; 26B;        77E
                                                                26N; 27H
                                                235/45R17 94    11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 26N; 27H
                                                245/45R17 95    11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F
                                      206 - 228 205/50R17 M+S   11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H; 52J
                                                215/45R17 M+S   11A; 24J; 248; 26P;
                                                                27H; 52J
                                                215/50R17 M+S   11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 26N; 27H; 52J
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24J;             Cabrio;
             e1*98/14*0177*..                            24M; 5FM; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                  96 - 162 225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 24J;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                         24M; 51J                        721; 729; 73C; 74D;
                                  96 - 188 225/45R17     11A; 21B; 22F; 24J;             74P; 77E
                                                         24M; 51G; 51J; 52J
                                           235/45R17 93  11A; 21B; 22F; 24J;
                                                         24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B;          ab
                                                         22F; 24J; 5ET; 51J              e1*2001/116*0151*10;
                                  75 - 120 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24J;             Kombi; Limousine;
                                                         24M; 5FM; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                  75 - 188 225/45R17 91  AFI; 11A; 21B; 22F;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                         24J; 24M; 51J                   721; 729; 73C; 74D;
                                           235/45R17     11A; 21B; 22F; 24C;             74P; 76S; 77E
                                                         24M; 51G
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B;         nur bis
             e1*98/14*0151*..                            22F; 24J; 5ET; 51J              e1*2001/116*0151*09;
                                  74 - 125 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24J;             Kombi; Limousine;
                                                         24M; 5FM; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 162 225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 24J;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                         24M; 51J                        721; 729; 73C; 74D;
                                           235/45R17     11A; 21B; 22F; 24C;             74P; 76S; 77E
                                                         24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 120 - 220 225/55R17           51G                      nur Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74D; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J                           Nur Allroad Quattro;
             e13*2007/46*1080*..            225/55R17 11A; 21P; 22I; 24J;                10B; 11B; 11G; 11H;
4F1          e13*2007/46*1080*..                      24M; 51G; 52J                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 76S; 76Z; 77E
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 22H; 24D; 24J            Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97   11A; 22H; 24D; 24J            Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17      11A; 22H; 24D; 24J;           Allradantrieb; Nicht
                                                                51G                      Allroad Quattro;
                                              245/45R17         11A; 22H; 24D; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 76S; 77E
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 215/60R17             Ohne                     erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..                                Radhausverbreiterung;    Anzugsmoment
                                                                11A; 245; 248; 26B;      165 Nm;
                                                                27B; 51G                 Kombilimousine;
                                              215/60R17         Mit                      Allradantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung     Frontantrieb;
                                                                Serie; 11A; 26B; 27B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G
                                              225/55R17 97      Mit                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Radhausverbreiterung     73C; 74A; 74P; 740;
                                                                Serie; 11A; 26P; 27I;    76S; 77E
                                                                51J
                                              225/55R17 97      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 245; 248; 26P;
                                                                27I; 51J
                                              235/55R17 99      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27B; 27H
                                              235/55R17 99      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 245; 248;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H
                                              245/50R17 99      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 27B
                                              245/50R17 99      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 245; 248;
                                                                26B; 27B

Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..     85 - 140 205/50R17 89       11A; 241; 244; 246       Allradantrieb;
                                             205/55R17 91       11A; 241; 244; 246       Frontantrieb;
                                             215/50R17 91       11A; 24C; 244; 247       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R17 94       11A; 24C; 244; 247       12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R17 94       11A; 24C; 24D            73C; 74D; 74P; 76S;
                                             225/55R17 97       11A; 24C; 24D            77E
                                             235/45R17 94       11A; 24C; 244; 247
                                             235/50R17 96       11A; 24C; 24D
                                             245/45R17 95       11A; 24C; 24D
                                             245/50R17 99       11A; 24C; 24D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 215/55R17 94      11A; 21P; 248; 51J           Allradantrieb;
             e1*2007/46*0435*..           225/45R17 94      11A; 248                     Frontantrieb;
                                          235/45R17 94      11A; 21P; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 162 205/55R17 95      11A; 248; 51J                12A; 51A; 573; 71K;
                                          215/50R17 95      11A; 21P; 248; 51J           721; 729; 73C; 74D;
                                          215/55R17 94W     11A; 21P; 248; 51J           74P; 75I; 76S; 77E
                                          225/45R17 94W     11A; 248
                                          225/50R17 98      11A; 21P; 24M; 245;
                                                            270; 67F
                                              235/45R17 94W 11A; 21P; 248
                                              245/45R17 95  11A; 21P; 24M; 245;
                                                            270

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 215/50R17 92         11A; 24J; 248; 26B;      ab
                                                                27P                      e11*2001/116*0326*32;
                                              215/55R17 94      11A; 24J; 248; 26B;      Kombi; Limousine;
                                                                27P                      Allradantrieb;
                                              225/50R17 94      11A; 24J; 244; 26B;      Frontantrieb;
                                                                26N; 27H; 27P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R17 97      11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 27H; 27P            73C; 74D; 74P; 76S;
                                              235/50R17 96      11A; 242; 244; 245;      77E
                                                                247; 26B; 26N; 27H;
                                                                27P
                                              245/45R17 95      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                26N; 27H; 27P
                                              245/50R17 99      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F; 27P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : 5N (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : 3C; 5N; 3d; 7N; 13; 3D
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 13; 3C; 3d; 3D; 5N
                                          140 Nm für Typ : 5N; 7N
Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 215/55R17 94         11A; 245; 26P; 27F       VW Passat Alltrack
                                           225/50R17 94         11A; 245; 26B; 27F       (B8) ab Mj.2014;
                                           225/55R17 97         11A; 245; 26B; 27F       Allradantrieb;
                                           235/50R17 96         11A; 245; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 95      11A; 245; 26B; 27F       73C; 74D; 74P; 76S;
                                              245/50R17 99      11A; 241; 246; 248;      77E
                                                                26B; 26N; 27F
3C             e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 205/50R17 93      11A; 22L; 245; 248;      Nur Passat Alltrack
               e1*2007/46*0502*..,                              26P; 27I                 (Cross); bis
               e1*2007/46*0547*..             205/55R17 91W     11A; 22L; 245; 248;      e1*2001/116*0307*40;
                                                                26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91W     11A; 22M; 248; 27I       12A; 51A; 573; 71K;
                                              215/50R17 91W     11A; 22L; 245; 248;      721; 729; 73C; 74D;
                                                                26P; 27I                 74P; 76S; 77E
                                              225/45R17 91W     11A; 22L; 245; 248;
                                                                26P; 27I
                                              225/50R17 94      11A; 22L; 24J; 244;
                                                                26B; 27B
                                              235/45R17 94      11A; 22L; 245; 248;
                                                                26P; 27I
                                              245/45R17 95      11A; 22L; 24J; 244;
                                                                26B; 27B
3C             e1*2001/116*0307*..   88 - 206 215/50R17 95      11A; 24J; 248; 26P;      ab
                                                                27H                      e1*2001/116*0307*37;
                                              215/55R17 94      11A; 24J; 248; 26P;      VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                27F                      2014; nicht Passat
                                              225/50R17 94      11A; 24J; 244; 247;      Alltrack; Kombi;
                                                                26B; 27F                 Stufenheck;
                                              225/55R17 97      11A; 24J; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                                26B; 27F                 Frontantrieb;
                                              235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26B; 26N; 27F            12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 95      11A; 24J; 244; 247;      73C; 74D; 74P; 76S;
                                                                26B; 27F                 77E
                                              245/50R17 99      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 205/50R17             11A; 24J; 24M; 51G       Coupe; Frontantrieb;
                                           215/45R17 87W        57E; 681; 684            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 87W        51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                 90 - 206 225/45R17 91          11A; 24J; 24M            73C; 74D; 74P; 76S;
                                           235/45R17 94         11A; 22I; 24J; 24M       77E
                                           245/45R17 95         11A; 22I; 24J; 24M
                                 147 - 206 205/50R17            11A; 24J; 24M; 51G;
                                                                52J
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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                                                                                                     Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96         11A; 22I                mit R-Line; bis
             e1*2007/46*0487*..            225/55R17 97         11A; 22B                e1*2001/116*0450*23;
                                           225/60R17 99         11A; 22B                Allradantrieb;
                                           235/55R17 99         11A; 21P; 22B           Frontantrieb;
                                           245/50R17 99         11A; 21P; 22B; 22H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17 102        11A; 21P; 22B; 22H      12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/50R17 101        11A; 21B; 22B; 22H      73C; 74D; 74P; 76S
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96         11A; 22I; 24J; 24M; 51J ohne R-Line; bis
               e1*2007/46*0487*..                                                       e1*2001/116*0450*23;
                                              225/55R17 97      11A; 22I; 24J; 24M; 51J Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                              225/60R17 99      11A; 21P; 22I; 22P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 51J           12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/55R17 99      11A; 21P; 22I; 24D; 24J 73C; 74D; 74P; 77E
                                              245/50R17 99      11A; 21P; 22B; 22H;
                                                                24D; 24J
5N             e1*2001/116*0450*..    85 - 162 215/65R17 99     11A; 27H; 27I           ab
                                               225/60R17 99     11A; 27B; 27H           e1*2001/116*0450*24;
                                               235/60R17 102    11A; 27B; 27F           mit R-Line;
                                               245/55R17 102    11A; 24J; 248; 27B;     Allradantrieb;
                                                                27F                     Frontantrieb;
                                              255/55R17 104     11A; 24J; 248; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 74P; 76S;
                                                                                        77E
5N             e1*2001/116*0450*..    85 - 162 215/65R17 99     11A; 24J; 248; 27H; 27I ab
                                                                                        e1*2001/116*0450*24;
                                              225/60R17 99      11A; 24J; 248; 27B;     ohne R-Line;
                                                                27H                     Allradantrieb;
                                              235/60R17 102     11A; 24C; 24M; 27B;     Frontantrieb;
                                                                27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R17 102     11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27B; 27F                73C; 74D; 74P; 76S;
                                              255/55R17 104     11A; 24C; 244; 247;     77E
                                                                27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/55R17 99         11A; 22B; 24J; 5JK        nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                       12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                                                           71K; 721; 729; 73C;
                                                                                          74D; 74P; 75I; 76S;
                                                                                          77E
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
7N           e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 215/55R17 94      11A; 21P; 248; 51J           Allradantrieb;
             e1*2007/46*0434*..           225/45R17 94      11A; 248                     Frontantrieb;
                                          235/45R17 94      11A; 21P; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 162 205/55R17 95      11A; 248; 51J                12A; 51A; 573; 71K;
                                          215/50R17 95      11A; 21P; 248; 51J           721; 729; 73C; 74D;
                                          215/55R17 94W     11A; 21P; 248; 51J           74P; 75I; 76S; 77E
                                          225/45R17 94W     11A; 248
                                          225/50R17 98      11A; 21P; 24M; 245;
                                                            270; 67F
                                              235/45R17 94W 11A; 21P; 248
                                              245/45R17 95  11A; 21P; 24M; 245;
                                                            270

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
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zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
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67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R17
                    Hinterachse:                        225/50R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
     zulässig.
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA
             27B                      x = 335             y = 400                   HA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                   VA
             26B                      x = 400             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
             27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 350            20                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27P                      x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300            23                 VA
             26N                   x = 310       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            23                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    5N
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
       Handelsbez.:    TIGUAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            30                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0547*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0502*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 300                   VA
             26P                      x = 370             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 400       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA