Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51122566 PCD 112 Ø57.1 Ø66.6 57,1 Kunststoff 750 2180 11/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : GA; (Kugelbund) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 4F; 8H; 8V; 4B; 4F1; 8E Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 8U; 8U1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V 140 Nm für Typ : GA 165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26B; Cabrio; Limousine; 26N; 27H Allradantrieb; 215/45R17 87Y 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26N; 27H 73C; 74D; 74P; 76S; 77 - 228 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 77E 26N; 27H 235/45R17 94 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27H 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 206 - 228 205/50R17 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 52J 215/45R17 M+S 11A; 24J; 248; 26P; 27H; 52J 215/50R17 M+S 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27H; 52J Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24J; Cabrio; e1*98/14*0177*.. 24M; 5FM; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M; 51J 721; 729; 73C; 74D; 96 - 188 225/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 74P; 77E 24M; 51G; 51J; 52J 235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B; ab 22F; 24J; 5ET; 51J e1*2001/116*0151*10; 75 - 120 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine; 24M; 5FM; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F; 12A; 51A; 573; 71K; 24J; 24M; 51J 721; 729; 73C; 74D; 235/45R17 11A; 21B; 22F; 24C; 74P; 76S; 77E 24M; 51G 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B; nur bis e1*98/14*0151*.. 22F; 24J; 5ET; 51J e1*2001/116*0151*09; 74 - 125 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine; 24M; 5FM; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M; 51J 721; 729; 73C; 74D; 235/45R17 11A; 21B; 22F; 24C; 74P; 76S; 77E 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 120 - 220 225/55R17 51G nur Allroad; e1*98/14*0051*.. 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 24M; 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P; 76S; 76Z; 77E 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 22H; 24D; 24J Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 11A; 22H; 24D; 24J Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 11A; 22H; 24D; 24J; Allradantrieb; Nicht 51G Allroad Quattro; 245/45R17 11A; 22H; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P; 76S; 77E Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 215/60R17 Ohne erhöhtes 8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment 11A; 245; 248; 26B; 165 Nm; 27B; 51G Kombilimousine; 215/60R17 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; Serie; 11A; 26B; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 225/55R17 97 Mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 74P; 740; Serie; 11A; 26P; 27I; 76S; 77E 51J 225/55R17 97 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 245; 248; 26P; 27I; 51J 235/55R17 99 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 235/55R17 99 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 245/50R17 99 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 241; 244; 246; 26B; 27B 245/50R17 99 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 245; 248; 26B; 27B Verkaufsbezeichnung: Q2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 205/50R17 89 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb; 205/55R17 91 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R17 94 11A; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; 76S; 225/55R17 97 11A; 24C; 24D 77E 235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247 235/50R17 96 11A; 24C; 24D 245/45R17 95 11A; 24C; 24D 245/50R17 99 11A; 24C; 24D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 215/55R17 94 11A; 21P; 248; 51J Allradantrieb; e1*2007/46*0435*.. 225/45R17 94 11A; 248 Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 162 205/55R17 95 11A; 248; 51J 12A; 51A; 573; 71K; 215/50R17 95 11A; 21P; 248; 51J 721; 729; 73C; 74D; 215/55R17 94W 11A; 21P; 248; 51J 74P; 75I; 76S; 77E 225/45R17 94W 11A; 248 225/50R17 98 11A; 21P; 24M; 245; 270; 67F 235/45R17 94W 11A; 21P; 248 245/45R17 95 11A; 21P; 24M; 245; 270 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 215/50R17 92 11A; 24J; 248; 26B; ab 27P e11*2001/116*0326*32; 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Limousine; 27P Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 26N; 27H; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27H; 27P 73C; 74D; 74P; 76S; 235/50R17 96 11A; 242; 244; 245; 77E 247; 26B; 26N; 27H; 27P 245/45R17 95 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 27P 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 27P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 5N (Kugelbund) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 3C; 5N; 3d; 7N; 13; 3D Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 13; 3C; 3d; 3D; 5N 140 Nm für Typ : 5N; 7N Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 215/55R17 94 11A; 245; 26P; 27F VW Passat Alltrack 225/50R17 94 11A; 245; 26B; 27F (B8) ab Mj.2014; 225/55R17 97 11A; 245; 26B; 27F Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 95 11A; 245; 26B; 27F 73C; 74D; 74P; 76S; 245/50R17 99 11A; 241; 246; 248; 77E 26B; 26N; 27F 3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 205/50R17 93 11A; 22L; 245; 248; Nur Passat Alltrack e1*2007/46*0502*.., 26P; 27I (Cross); bis e1*2007/46*0547*.. 205/55R17 91W 11A; 22L; 245; 248; e1*2001/116*0307*40; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91W 11A; 22M; 248; 27I 12A; 51A; 573; 71K; 215/50R17 91W 11A; 22L; 245; 248; 721; 729; 73C; 74D; 26P; 27I 74P; 76S; 77E 225/45R17 91W 11A; 22L; 245; 248; 26P; 27I 225/50R17 94 11A; 22L; 24J; 244; 26B; 27B 235/45R17 94 11A; 22L; 245; 248; 26P; 27I 245/45R17 95 11A; 22L; 24J; 244; 26B; 27B 3C e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 215/50R17 95 11A; 24J; 248; 26P; ab 27H e1*2001/116*0307*37; 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26P; VW Passat (B8) ab Mj. 27F 2014; nicht Passat 225/50R17 94 11A; 24J; 244; 247; Alltrack; Kombi; 26B; 27F Stufenheck; 225/55R17 97 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 27F Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 95 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74D; 74P; 76S; 26B; 27F 77E 245/50R17 99 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G Coupe; Frontantrieb; 215/45R17 87W 57E; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87W 51J 12A; 51A; 71K; 721; 90 - 206 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 73C; 74D; 74P; 76S; 235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 77E 245/45R17 95 11A; 22I; 24J; 24M 147 - 206 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96 11A; 22I mit R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 225/55R17 97 11A; 22B e1*2001/116*0450*23; 225/60R17 99 11A; 22B Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 21P; 22B Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 21P; 22B; 22H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 21P; 22B; 22H 12A; 51A; 71K; 721; 255/50R17 101 11A; 21B; 22B; 22H 73C; 74D; 74P; 76S 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96 11A; 22I; 24J; 24M; 51J ohne R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. e1*2001/116*0450*23; 225/55R17 97 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Allradantrieb; Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 21P; 22I; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721; 235/55R17 99 11A; 21P; 22I; 24D; 24J 73C; 74D; 74P; 77E 245/50R17 99 11A; 21P; 22B; 22H; 24D; 24J 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 162 215/65R17 99 11A; 27H; 27I ab 225/60R17 99 11A; 27B; 27H e1*2001/116*0450*24; 235/60R17 102 11A; 27B; 27F mit R-Line; 245/55R17 102 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 255/55R17 104 11A; 24J; 248; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74P; 76S; 77E 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 162 215/65R17 99 11A; 24J; 248; 27H; 27I ab e1*2001/116*0450*24; 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; 27H Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 24C; 24M; 27B; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 27B; 27F 73C; 74D; 74P; 76S; 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 77E 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/55R17 99 11A; 22B; 24J; 5JK nicht V10 Diesel; e1*2007/46*0452*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573; e1*98/14*0189*.. 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P; 75I; 76S; 77E Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 215/55R17 94 11A; 21P; 248; 51J Allradantrieb; e1*2007/46*0434*.. 225/45R17 94 11A; 248 Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 162 205/55R17 95 11A; 248; 51J 12A; 51A; 573; 71K; 215/50R17 95 11A; 21P; 248; 51J 721; 729; 73C; 74D; 215/55R17 94W 11A; 21P; 248; 51J 74P; 75I; 76S; 77E 225/45R17 94W 11A; 248 225/50R17 98 11A; 21P; 24M; 245; 270; 67F 235/45R17 94W 11A; 21P; 248 245/45R17 95 11A; 21P; 24M; 245; 270 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil zulässig. Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 30 HA Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27I x = 250 y = 230 HA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 366-0440-16-MURD zur Erteilung der ABE 51218 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1417 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.01.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 400 30 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA