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							Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                    Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
5114A35671          PCD 114,3               Ø67.1 Ø60.1                60,1   Kunststoff     750     2280    02/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JT; FR; GY
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : NZ; FY; MZ; LY; EY; JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                          100 Nm für Typ : NZ
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88     215/40R18 85                                Allradantrieb;
                                             215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                             225/40R18 88      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R18 91      11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71K;
                                             235/40R18 91      11A; 22I; 24J; 24M        721; 73C; 74A; 74P
                                             245/40R18 93      11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100        11A; 24J                  2-türig; 4-türig;
                                          235/50R18 97         11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R18 100        11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/50R18 100        11A; 22I; 24C; 24M        73C; 74A; 74P
                                          255/45R18 99         11A; 24J; 24M
                                          255/50R18 102        11A; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131          235/40R18 91      11A; 21P; 245; 248        Allradantrieb;
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 245; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 24J; 248;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                               260                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   215/35R18 80             11A; 21B; 22B; 24D;      Frontantrieb;
                                                               24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..    100       215/35R18 80    11A; 21P; 22B; 24C;      Frontantrieb;
                                                               24M; 272                 Radschrauben;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                             Allradantrieb;
                                               215/45R18 89                             Frontantrieb;
                                               225/40R18 88    11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18 91    11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/40R18 91    11A; 22I; 24J; 24M       721; 73C; 74A; 74P
                                               245/40R18 93    11A; 22I; 24J; 24M
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/40R18 85    11A; 22I; 24C; 24D       Stufenheck;
                                               225/35R18 83    11A; 22B; 24C; 24D       Frontantrieb;
                                               225/40R18 88    11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91    11A; 22B; 22M; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24D                      73C; 74A; 74P
                                               245/35R18 88    11A; 22B; 22M; 24C;
                                                               24D; 570

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89           11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
                                                                                       e4*2007/46*0779*03;
                                               215/45R18 89    11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                       Allradantrieb;
                                               225/40R18 88    11A; 24C; 248; 26J;     Frontantrieb;
                                                               27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18 91    11A; 24C; 248; 26J;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                               27F                     73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91    11A; 24C; 244; 26J;
                                                               27F
                                               245/35R18 92    11A; 24C; 244; 247;
                                                               26J; 27F
                                               245/40R18 93    11A; 24C; 244; 247;
                                                               26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89          11A; 24J; 248; 27I      Allradantrieb;
                                         225/45R18 91          11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R18 94    11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                               26P; 27B                73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : AZ1; XC1(EU,M) (Flachbund lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); S19(a); XW4(a);
                                          XE2(a); HXU3(a); XA4(EU,M); XU3(a); R3; T25; E15J(a); S16; AR2;
                                          M2; R1; T27; V3; XE1; A2; XW3(a); XA3(a)
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a)
                                          104 Nm für Typ : V3
                                          110 Nm für Typ : M2; R3; XC1(EU,M)
                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97     215/40R18 89     11A; 21S; 24J; 24M       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               225/40R18 88     11A; 21P; 21S; 22I;      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                 24J; 24M                 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                           2-türig; 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24J;         erhöhtes
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                         24M                         Anzugsmoment
                                                                                        115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                235/40R18 91     11A; 21B; 21T; 24J;      e11*2001/116*0305*13;
1                                                              24M; 54A                 2-türig; 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   215/40R18 89     11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        115 Nm; AURIS
                                                                                        TOURING
                                                                                        SPORTS; ab
                                                                                        e11*2001/116*0305*14;
                                                                                        Kombi; Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                        se;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 82 - 97    215/40R18 89      11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        115 Nm; AURIS
                                                                                        TOURING
                                                                                        SPORTS; ab
                                                                                        e11*2001/116*0305*14;
                                                                                        Kombi; Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..             245/40R18 93W 11A; 24J                     135 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                     erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                              235/40R18 95                              135 Nm; bis
                                    183 - 208 245/40R18 93                              e6*2001/116*0103*05;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24D;          erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             24J; 5FE                     Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm; Kombi;
                                             225/40R18 92      11A; 21B; 22B; 24D;      Limousine;
                                                               24J                      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18          Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                               51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm; bis
                                             225/40R18 92  51J                          e11*2001/116*0206*09;
                                             235/40R18 91W 51J                          Cabrio; Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
AZ1          e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             235/55R18         51G                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Lexus RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133    235/45R18 94           11A; 246; 26B; 27H       Coupe; Heckantrieb;
M)                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 73C; 74P;
                                                                                        76O

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/45R18 96                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/45R18 96                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  11A; 21P                      ab
                                            225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J;           e11*2001/116*0196*05;
                                                          24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91  11A; 21B; 22I; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                          24M                           73C; 74A; 74P
                                            245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F;
                                                          68T
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89       11A; 21B                 nur bis
                                            225/35R18 87W      11A; 21B                 e11*2001/116*0196*04;
                                            225/40R18 88W      11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/35R18 88W      11A; 22B; 24M; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               68T                      73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                               erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             235/40R18 91      11A; 22M; 24J            135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 225/40R18 92                               Frontantrieb;
                                             225/45R18 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91W     11A; 22M; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R18 94      11A; 22M; 24J            729; 73C; 74A; 74P;
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 22M; 24J;      740
                                                               248
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                               erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             225/45R18 91                               135 Nm; Kombi;
                                             235/40R18 91      11A; 22M; 24J            Frontantrieb;
                                             235/45R18 94      11A; 22M; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 22M; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               248                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J             Frontantrieb;
             e6*98/14*0083*..              235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24J                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F;           10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..                             24J                           12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/40R18 91W 11A; 22B; 22F; 24J;           73C; 74A; 74P
                                                          24M
                                            235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22F;
                                                          24J; 24M
                                            245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                          24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/40R18 91                                 73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91        11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97        11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0069*..                                24C                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/45R18 89          11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             235/40R18 91      11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                        Kombi; Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     215/45R18 89    11A; 26P                       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             235/40R18 91      11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                        Kombi; Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Toyota RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA4(EU,      e6*2007/46*0166*.. 91 - 114 225/55R18 98          11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
M)                                           225/60R18 100     11A; 27I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                             235/50R18 97      11A; 245; 27I            Frontantrieb;
                                             235/55R18 100     11A; 245; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/50R18 100     11A; 24J; 27B            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97        11A; 367                 2-türig; 4-türig;
             e6*98/14*0070*..              245/45R18 96        11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99        11A; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97    11A; 24K                 bis
                                               235/55R18 99    11A; 24K                 e6*2001/116*0105*08;
                                               245/50R18 100   11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99    11A; 24K                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               255/50R18 102   11A; 24K                 73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R18 98     11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             225/60R18 100     11A; 27I                 135 Nm; ab
                                             235/50R18 97      11A; 245; 27I            e6*2001/116*0105*09;
                                             235/55R18 100     11A; 245; 27I            Allradantrieb;
                                             245/50R18 100     11A; 24J; 27B            Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             225/45R18 95                               135 Nm; Frontantrieb;
                                             235/40R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94                               12A; 51A; 71K; 721;
                                             245/40R18 93                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.11.2016
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
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zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
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zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           26                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             27F                   x = 300       y = 300           24                HA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           10                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XC1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2883*..
       Handelsbez.:    Lexus RC200T, Lexus RC300H

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 290            y = 280                   VA
             26P                     x = 240            y = 230                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 290       y = 280            4                VA
             26N                   x = 290       y = 280            4                VA
             27H                   x = 180       y = 330            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW4(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0157*..
       Handelsbez.:    Toyota Prius Plus

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 260            y = 240                   VA
             26B                     x = 310            y = 290                   VA
             27I                     x = 240            y = 330                   HA
             27B                     x = 290            y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 310       y = 290            8                VA
             26J                   x = 310       y = 290           13                VA
             27H                   x = 290       y = 380            8                HA
             27F                   x = 290       y = 380            9                HA
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 400            y = 400                   HA
             27I                     x = 350            y = 380                   HA
Gutachten 366-0063-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 21.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
       Handelsbez.:    AURIS

       Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 330                   VA
             27I                     x = 300            y = 350                   HA
             26P                     x = 250            y = 280                   VA
             27B                     x = 350            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 330            8                VA
             26J                   x = 300       y = 330           25                VA
             27H                   x = 350       y = 400            8                HA
             27F                   x = 350       y = 400           10                HA