Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5114A35671 PCD 114,3 Ø67.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 750 2280 02/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JT; GY; FR Zubehör : DW478 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; (Kegelbund) Zubehör : DW447 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : DW447 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MZ; JY; LY; FY; EY Zubehör : DW447 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ 100 Nm für Typ : JY; NZ 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P 245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 11A; 24J 2-türig; 4-türig; 235/50R18 97 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M 73C; 74A; 74P 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 255/50R18 102 11A; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 91 11A; 21P; 245; 248 Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 21P; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71K; 260 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 215/35R18 80 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.. 100 215/35R18 80 11A; 21P; 22B; 24C; Frontantrieb; 24M; 272 Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P 245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/40R18 85 11A; 22I; 24C; 24D Stufenheck; 225/35R18 83 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 22B; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 73C; 74A; 74P 245/35R18 88 11A; 22B; 22M; 24C; 24D; 570 Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/45R18 89 11A; 246; 248; 27I ab e4*2007/46*0779*04; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; Schräghecklimousine; 27B; 27H Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 26P; 27B 73C; 74A; 74P 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 26N; 26P; 27B; 27F JY e4*2007/46*0779*.. 88 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26J; 27F bis e4*2007/46*0779*03; 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine; Allradantrieb; 225/40R18 88 11A; 24C; 248; 26J; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24C; 248; 26J; 12A; 51A; 71K; 721; 27F 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 26J; 27F 245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 26P; 27B 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ1; XC1(EU,M) (Flachbund lose) Zubehör : DW469 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XE1; A2; R1; S16; S19(a); T25; XU3(a); XA4(EU,M); AR2; M2; R3; E15UTN(a); HXU3(a); E15UT(a)MS1; V3; XE2(a); XW4(a); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a); XA3(a); AX1T(EU,M); T27; XW3(a); E15UT(a) Zubehör : DW469 Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a) 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 11A; 21S; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 225/40R18 88 11A; 21P; 21S; 22I; 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24J; 24M e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24J; erhöhtes E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24M Anzugsmoment 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 21T; 24J; e11*2001/116*0305*13; 1 24M; 54A 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment e11*98/14*0078*.. 245/40R18 93W 11A; 24J 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 95 135 Nm; bis 183 - 208 245/40R18 93 e6*2001/116*0103*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24D; erhöhtes e11*98/14*0110*.. 24J; 5FE Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24D; Limousine; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 Nur Sportausführung; erhöhtes 51G; 57E; 575 Anzugsmoment 135 Nm; bis 225/40R18 92 51J e11*2001/116*0206*09; 235/40R18 91W 51J Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX300H, LEXUS NX200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ1 e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 51G 160 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/45R18 94 11A; 246; 26B; 27H erhöhtes Anzugsmoment M) 140 Nm; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/45R18 96 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 400h Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HXU3(a) e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/45R18 96 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 11A; 21P ab 225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J; e11*2001/116*0196*05; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74A; 74P 245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 68T T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 11A; 21B nur bis 225/35R18 87W 11A; 21B e11*2001/116*0196*04; 225/40R18 88W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 68T 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 22M; 24J 135 Nm; Limousine; 91 - 130 225/40R18 92 Frontantrieb; 225/45R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 22M; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R18 94 11A; 22M; 24J 729; 73C; 74A; 74P; 245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J; 740 248 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91 135 Nm; Kombi; 235/40R18 91 11A; 22M; 24J Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 22M; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 248 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 24J 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R18 91W 11A; 22B; 22F; 24J; 73C; 74A; 74P 24M 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.. 72 - 85 225/50R18 95 11A; 24M; 241; 246; erhöhtes M) 26B; 26J; 27B; 27H Anzugsmoment 140 Nm; Allradantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; M)-TMG 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 740 245/45R18 96 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27B; 27H 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 89 12A; 51A; 71K; 721; 225/40R18 91 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 24C 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97 11A; 367 2-türig; 4-türig; e6*98/14*0070*.. 245/45R18 96 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 367 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98 11A; 27I erhöhtes Anzugsmoment XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 225/60R18 100 11A; 27I 135 Nm; ab M) 235/50R18 97 11A; 245; 27I e6*2001/116*0105*09; 235/55R18 100 11A; 245; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 24J; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 11A; 24K bis 235/55R18 99 11A; 24K e6*2001/116*0105*08; 245/50R18 100 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24K 12A; 51A; 71K; 721; 255/50R18 102 11A; 24K 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 95 135 Nm; Frontantrieb; 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R18 Hinterachse: 235/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*.. Handelsbez.: VITARA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW4(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0157*.. Handelsbez.: TOYOTA Prius Plus Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 240 VA 26B x = 310 y = 290 VA 27I x = 240 y = 330 HA 27B x = 290 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 290 8 VA 26J x = 310 y = 290 13 VA 27H x = 290 y = 380 8 HA 27F x = 290 y = 380 9 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a) Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XC1(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*2883*.. Handelsbez.: LEXUS RC200T, Lexus RC300H Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 280 4 VA 26N x = 290 y = 280 4 VA 27F x = 280 y = 400 30 HA 27H x = 180 y = 330 8 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 366-0063-16-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1118 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.10.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA