Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 719PM-5112B25 PCD 112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 850 2280 02/16 666 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 4F; 8H; 8V; 4F1; 4B; 8E Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 8U; 8U1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V 165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Limousine; 26B; 26N; 27F Allradantrieb; 235/30R19 86W 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87W 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27F 73C; 74D; 74P 77 - 221 245/30R19 89 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/30R19 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 206 - 221 225/35R19 88Y 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27F 235/30R19 86Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5EM 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio; e1*98/14*0177*.. 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 11A; 21B; 22F; 24C; ab 24M; 53S e1*2001/116*0151*10; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; Kombi; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 235/35R19 11A; 21B; 22F; 24C; nur bis e1*98/14*0151*.. 24M; 53S e1*2001/116*0151*09; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; Kombi; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22F; 24J; nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 24M; 367; 52L Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/40R19 94 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M 721; 729; 73C; 74D; 255/35R19 96 11A; 21B; 22B; 24J; 74P 24M 255/40R19 96 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 54A 155 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 24M; 5HA 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 24D; 5GG Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21P; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht 24D; 5HA Allroad Quattro; 255/35R19 96 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 225/45R19 92 Ohne erhöhtes 8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment 11A; 245; 248; 26B; 165 Nm; 27B; 51J Kombilimousine; 225/45R19 92 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; Serie; 11A; 26B; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 235/40R19 92 Mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 74P; 740 Serie; 11A; 26P; 27I 235/40R19 92 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 245; 248; 26P; 27I 245/40R19 94 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 241; 244; 246; 26P; 27I 245/40R19 94 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 245; 248; 26P; 27I 255/40R19 96 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 260; 27B; 270 255/40R19 96 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 27B; 270 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QB6 e1*2001/116*0243*.. 309 235/40R19 51G; 52J Kombi; Limousine; 255/35R19 96 11A; 22P Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P; 76T QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0190*.., 331 - 353 255/35R19 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0190*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm Verkaufsbezeichnung: RS Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 255/40R19 96 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27H Anzugsmoment 165 Nm; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3U 140 Nm für Typ : 3T Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 71K; 721; 142 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74D; 74P 24M; 5FE Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.. 88 - 140 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; ab 26N; 27H; 27P e11*2001/116*0326*32; 235/40R19 92 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine; 26N; 27H; 27P Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P 245/40R19 94 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 721; 247; 26B; 26N; 27H; 73C; 74D; 74P 27P 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 27P Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R19 93 11A; 22L; 24J; 248; Nur Passat Alltrack e1*2007/46*0502*.., 26B; 27B (Cross); bis e1*2007/46*0547*.. 235/35R19 91W 11A; 22L; 24J; 244; e1*2001/116*0307*40; 26B; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 22L; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71K; 246; 26B; 26N; 27B; 721; 729; 73C; 74D; 27H 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/40R19 93 11A; 245; 26B; 27F VW Passat Alltrack 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26N; (B8) ab Mj.2014; 27F Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R19 94 11A; 245; 26B; 26N; 73C; 74D; 74P 27F 255/35R19 96 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27F 3C e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 225/40R19 93Y 11A; 24J; 244; 247; ab 26B; 27F e1*2001/116*0307*37; 235/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; VW Passat (B8) ab Mj. 26B; 26N; 27F 2014; nicht Passat 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Alltrack; Kombi; 26B; 26N; 27F Stufenheck; 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27F Frontantrieb; 255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W 11A; 22B; 24D; 24J Coupe; Frontantrieb; 90 - 155 225/35R19 88W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32I; 51A; 71K; 245/35R19 89 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 73C; 74D; 74P 24D 90 - 195 235/35R19 91 11A; 22B; 24D; 24J 90 - 206 225/35R19 88Y 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 245/35R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 255/30R19 91 11A; 22B; 24D; 57F; 673 Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 11A; 22I; 24J; 24M; 51J bis e1*2007/46*0487*.. e1*2001/116*0450*23; 245/40R19 94 11A; 21P; 22B; 22H; Allradantrieb; 24D; 24J Frontantrieb; 245/45R19 98 11A; 21P; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 22P; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 96 11A; 21P; 22B; 22H; 73C; 74D; 74P 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0157*.. 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71K; 74 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 73C; 74D; 74P 24M; 53S 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24C; 24M; 5FE Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 245/40R19 98 11A; 22B; 24J; 24M; nur Fz bis 250km/h; e1*2007/46*0452*.. 5JA nicht V10 Diesel; 3D e1*2001/116*0189*.., 165 - 331 255/40R19 100 11A; 22B; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0189*.. 5KA; 530 12A; 51A; 533; 573; 177 255/40R19 96 11A; 22B; 24C; 24M; 71K; 721; 729; 73C; 5IE 74D; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27F x = 350 y = 350 20 HA 27H x = 350 y = 350 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0590*.. Handelsbez.: RS Q3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 400 8 HA 27F x = 300 y = 400 30 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA