Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 44 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 719PM-5112B25666 PCD 112 ohne 66,6 820 2364 02/16 719PM-5112B25666 PCD 112 ohne 66,6 850 2280 02/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : B8; F2; 4H; B81; F8; 4G1; 4G Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 8R; 8R2; 8R1 Zubehör : DW4320 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : FY Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm, für Typ : F2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : F2 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 44 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J MJ2016; 4-türig; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 765; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad 27B Quattro; AUDI A4 (B9) 235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247; Limousine; 26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 5GG 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74D; 77E 247; 26B; 26J; 27B; 27H 260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 27B; 52J 235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27B; 52J B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad 255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 248; (B9) ab MJ2016; S5 27P Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; MJ2016; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27F 725; 73C; 74D; 77E 255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 44 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J MJ2016; 4-türig; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad 27B Quattro; AUDI A4 (B9) 235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247; Limousine; 26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 5GG 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74D; 77E 247; 26B; 26J; 27B; 27H 260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 27B; 52J 235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27B; 52J B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad 255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 44 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 248; (B9) ab MJ2016; S5 27P Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI S5 Coupé (8T) 125 - 260 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; AUDI A5 255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F Coupe (8T) bis MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; MJ2016; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27F 725; 73C; 74D; 77E 255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 52J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 11A; 21P; 52J 180 Nm; kurzer 255/45R19 104 11A; 21B; 22I Radstand; langer 275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245; Radstand; 248; 260; 270; 54A Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 740; 76T; 765 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 165 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 44 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 165 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 165 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad 27B; 51J quattro; 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74D; 27B; 27H 765; 77E 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 260; 271; 5HI quattro; S6; Kombi; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Stufenheck; 57E; 67H Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Frontantrieb; 67K 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 260; 271 721; 725; 73C; 74D; 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 77E 270; 52J 235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272 255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 44 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J A7 Sportback; S7 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26P; 270 Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J türig; Allradantrieb; 235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96Y 11A; 26B; 270 12A; 51A; 573; 71K; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 721; 725; 729; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad 27B; 51J quattro; 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74D; 27B; 27H 765; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 260; 271; 5HI quattro; S6; Kombi; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Stufenheck; 57E; 67H Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Frontantrieb; 67K 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 260; 271 721; 725; 73C; 74D; 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 77E 270; 52J 235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272 255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J A7 Sportback; S7 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26P; 270 Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J türig; Allradantrieb; 235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96Y 11A; 26B; 270 12A; 51A; 573; 71K; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 721; 725; 729; 73C; 74D; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 44 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 5IE A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 11A; 245; 248; 26P; Limousine; 5JK Allradantrieb; 235/50R19 103 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 725; 73C; 74D; 74E 27H 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 27H 265/45R19 102 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/45R19 99 A7 Sportback; 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 100 11A; 26P 725; 73C; 74D; 77E 255/45R19 100 11A; 26P F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26B; A6 ALLROAD 26N; 27H QUATTRO; Allradantrieb; 245/45R19 102 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26B; 725; 73C; 74D; 74E; 26J; 27F 77E 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 265/45R19 102 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 26P 725; 73C; 74D; 77E 265/45R19 102 11A; 26B Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 44 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm; Q5; SQ5; 245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 740; 26B; 26J; 27B 77E 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 165 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : B8 Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : FY Zubehör : DW4320 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm, für Typ : B8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017; 245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb; 255/35R19 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 44 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Cabriolet; RS5 245/35R19 93 52J Coupe; RS5 Sportback; 255/35R19 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76Z; 77E B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 M+S 52J AUDI RS4 Avant; 245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 M+S 52J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 77E Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm; Q5; 245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 740; 26B; 26J; 27B 77E 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : G3L; G3L; G6GT; G4X; G5K; F2X; G3X; G5L; 7L; G3L; G8C Zubehör : DW4220 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Durchm. 25,6 mm, für Typ : G3C; G3K; G3C; G3K; G3C; F2GC; F1H; G5K Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 44 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27H 725; 73C; 74A; 77E 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/50R19 103 11A; 26P inkl. Hybrid; 245/50R19 101 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 104 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A 26N; 27I 265/45R19 102 11A; 26N; 26P 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/50R19 103 11A; 26P M SERIE; inkl. Hybrid; 245/50R19 101 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A 26N; 27I 265/45R19 102 11A; 26N; 26P 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; inkl. Hybrid; 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 725; 73C; 74A; 77E 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 27I G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 235/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; inkl. 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; 27I Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 44 Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine; 26J; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 77E Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93 57E; 672 Allradantrieb; 235/40R19 96 57E Heckantrieb; 245/35R19 93 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 YBA; 11A; 246; 57E; 12A; 51A; 71K; 721; 6CX 725; 73C; 74A; 74E; 76A; 77E G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93Y 11A; 248; 5HA Allradantrieb; 225/40R19 96 11A; 248; 5IE Heckantrieb; 235/40R19 96 11A; 248; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 244; 246; 5IE 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 77E G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96 BA0; 11A; 244; 5IE; Allradantrieb; 57F; 672 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76B; 77E G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/35R19 96 11A; 244; 57F; 672 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76B G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 57E; 672 Allradantrieb; 245/35R19 93 57E Heckantrieb; 255/35R19 96 YBA; 11A; 246; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6CX 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76A G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 11A; 248 Allradantrieb; 235/40R19 96 11A; 248 Heckantrieb; 255/35R19 96 11A; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 44 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 96 11A; 248 Cabrio; Coupe; inkl. 235/40R19 96 11A; 248 Hybrid; 255/35R19 96 11A; 24J; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 77E G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 57F; Cabrio; Coupe; inkl. 58X Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76B; 77E G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/40R19 93 GA4; 57E; 58X Cabrio; Coupe; inkl. 235/40R19 96 GAR; 57E Hybrid; 255/35R19 96 XF0; 11A; 24J; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76A; 77E Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 5IE nicht 530e/530e 235/40R19 96Y 11A; 26P; 5IE; 67H xDrive; 100 - 294 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Kombilimousine; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; Allradantrieb; 248; 26P Heckantrieb; 255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74E 26N; 27H; 5IE; 58A G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 5IE Limousine; 235/40R19 98W 11A; 26P; 67H Allradantrieb; 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74E 26N; 27H 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A 100 - 390 245/40R19 98 GAA; XFB; 11A; 245; M+S 248; 26P 255/35R19 99 11A; 245; 248; 26B; M+S 26N; 27H 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B; M+S 26N; 27H; 5IE; 58A 390 245/40R19 94W GAA; XFB; 11A; 245; 26P; 57E 255/40R19 96W 11A; 245; 26B; 26N; 5IE; 57E; 58A Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 44 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE, 530e, 530 e xDrive Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 135 245/40R19 98W 11A; 245; 248; 26P; nur 530e/530e xDrive; 5JA Kombilimousine; 255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Heckantrieb; 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE; 12T nicht für Fzg. 255/40R19 100 12A; 58A Versionen /?????9??; 255/45R19 100 YA7; 12A Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 235/45R19 99 12O ab e1*2007/46*0276*10; 245/45R19 12O; 51G Allradantrieb; 245/45R19 98Y 11A; 248 Heckantrieb; 255/40R19 100 11A; 248 Luftfederung; 255/45R19 100 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 430 - 448 245/45R19 M+S 11A; 248; 52J 51A; 71K; 721; 725; 245/45R19 M+S 12O; 51G; 52J 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J Gran Coupe; Cabrio; 255/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : R1ECLS Zubehör : DW4320 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm, für Typ : F2A; (Kugelbund) Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : R1ECLS Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 44 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24M; 241; 246; AMG A35; 26B; 26J; 27H; 27I Kombilimousine; 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 255/30R19 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 255/35R19 96 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 721; M+S 180 - 270 255/40R19 100 11A; 26N; 26P 725; 73C; 74A M+S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : DW4320 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 245/55R19 103 12O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R19 107 12I 180 Nm; Inkl.Hybrid; 265/50R19 106 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R19 109 12A 51A; 71K; 721; 725; 275/50R19 108 11A; 12A; 245 73C; 74A; 740; 75I; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 44 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 44 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 44 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 44 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 44 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 285/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 44 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 44 Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 44 BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 44 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 44 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: BMW 8ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 20 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 305 VA 26P x = 225 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 305 10 VA 26N x = 275 y = 305 8 VA 27F x = 270 y = 320 30 HA 27H x = 270 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1ER-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00081 CC-GBM 05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 16.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 44 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.