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							Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeughersteller                      : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
              Rad                           Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
719PM-5112C25 PCD 112                       ohne                        66,6                   750     2297     02/16
666
719PM-5112C25 PCD 112                       ohne                        66,6                   850     2280 02/16
666
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : 208; 203; 202; 210; 203 K; 203 CL; 170; 209; 171
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 26 mm, für
                                          Typ : 219; 222; 218; 230; 204 K; 172; 221; 204; 211; 245G AMG;
                                          245G; 204 X; 231; 211K
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210
                                          130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 218; 219; 230; 231;
                                          245G; 245G AMG
                                          130 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm für Typ : 221; 222
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 27I      nicht Sportfahrwerk;
                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 27I      GLA; nicht
                                         245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;     Fahrdynamik Paket;
                                                       26P; 27B; 27H           Offroad-Fahrwerk;
                                         245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                       26P; 27B; 27H           Frontantrieb;
                                         255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26P; 27B; 27H           12A; 51A; 71K; 721;
                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     73C; 74C
                                                       26P; 27B; 27H
                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                       26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                       26N; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                         245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74C
                                         255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;
                                                       247; 26B; 26J; 27B;
                                                       27F
                                         255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
                                                       247; 26B; 26J; 27B;
                                                       27F
                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27H; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                       26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F  nicht Offroad-
                                         245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  Allradantrieb;
                                         245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74C
                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 27I              nicht Sportfahrwerk;
                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 27I              GLA; nicht
                                           245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Fahrdynamik Paket;
                                                         26P; 27B; 27H                   Offroad-Fahrwerk;
                                           245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Allradantrieb;
                                                         26P; 27B; 27H                   Frontantrieb;
                                           255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26P; 27B; 27H                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;             73C; 74C
                                                         26P; 27B; 27H
                                 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26B;             Sportfahrwerk; GLA;
                                                         26N; 27B; 27H                   nicht Offroad-
                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B;             Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                         26N; 27B; 27F                   Paket; Allradantrieb;
                                           245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247;             Frontantrieb;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F              73C; 74C
                                           255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;
                                                         247; 26B; 26J; 27B;
                                                         27F
                                           255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
                                                         247; 26B; 26J; 27B;
                                                         27F
                                 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27H; 52J
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 244; 26B;             nicht Sportfahrwerk;
                                                         26N; 27B; 27H                   GLA; nicht
                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 247;             Fahrdynamik Paket;
                                                         26B; 26N; 27B; 27F              nicht Offroad-
                                           245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Fahrwerk;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F              Allradantrieb;
                                           245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Frontantrieb;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F              73C; 74C
                                           255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
202          e1*93/81*0034*..  55 - 145 225/35R19           11A; 21B; 21J; 22B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 53S                     12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B;          73C; 74C
                                                            24J
                                              235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;
                                                            22B; 24C
203            e1*98/14*0139*..     170 - 260 235/35R19     11A; 21B; 21J; 21L;          Nur C 32 AMG; Nur C
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;          30 CDI AMG;
                                                            24M; 53S; 54A; 68X           Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74C
203            e1*98/14*0139*..     125 - 160 235/35R19         11A; 21B; 21J; 21L;      Nur 4-MATIC;
                                                                21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 53S; 54A            12A; 51A; 71K; 721;
                                    125 - 200 235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 21L;      73C; 74C
                                                                21M; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M; 54A
203            e1*98/14*0139*..     75 - 160 235/35R19          11A; 21B; 21J; 21L;      Heckantrieb;
                                                                21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 53S; 54A; 68X       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74C
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  170            235/35R19 91Y 11A; 21B; 21J; 21L;          Nur C 30 CDI AMG; Nur
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;          bis e1*98/14*0159*18;
                                                            24M; 54A; 68X                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74C
203 CL         e1*98/14*0159*..      75 - 145 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 21L;          Nicht C 30 CDI AMG;
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;          Nur bis
                                                            24M; 54A; 68X                e1*98/14*0159*18;
                                     75 - 160 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;          Heckantrieb;
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 54A; 68X                12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L;          73C; 74C
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;
                                                            24M; 54A; 68X
203 K          e1*98/14*0158*..      125 - 160 235/35R19    11A; 21B; 21L; 21M;          Nur 4-MATIC;
                                                            21N; 22B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 53S; 54A; 68X           12A; 51A; 71K; 721;
                                     125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 21M;          73C; 74C
                                                            21N; 22B; 22L; 24J;
                                                            24M; 53S; 54A; 68X
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 160 235/35R19     11A; 21B; 21J; 21L;          Heckantrieb;
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 53S; 54A; 68X           12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 200 235/35R19 91  11A; 21B; 21J; 21L;          73C; 74C
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;
                                                            24M; 54A; 68X
203 K          e1*98/14*0158*..      170 - 260 235/35R19    11A; 21B; 21J; 21L;          Nur C 32 AMG; Nur C
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;          30 CDI AMG;
                                                            24M; 53S; 54A; 68X           Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74C
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;          Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                          26B; 26J; 27H; 27I           neue C-Klasse;
                                              245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;          Kombilimousine; Coupe;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F           Limousine;
                                              255/35R19 96  11A; 24C; 24D; 26B;          Allradantrieb;
                                                            26J; 27B; 27F                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21T; 22I;                Ab e1*98/14*0159*19;
                                                      22M; 24J; 54A                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74C
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE                Cabrio; Coupe;
                                         235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       5ET                               12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/35R19 91  11A; 21B; 21L; 24J                729; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J               Kombilimousine;
                                120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N;              Allradantrieb;
                                                        27I                              Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74C
218            e1*2007/46*0485*..    120 - 225 245/35R19 93  11A; 21P; 51J               Coupe; 4-türig;
                                     120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 260;         Allradantrieb;
                                                             5GG                         Heckantrieb;
                                               255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74C
219            e1*2001/116*0295*..   378      245/35R19         51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74C; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B                           nicht für gepanzerte
                               55 - 205 235/35R19     11A; 21B; 53S                      Fz; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74C
210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/35R19     11A; 21B; 53S               nicht für gepanzerte
                                               235/35R19 91W 11A; 21B                    Fz; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74C
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X            Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..     75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X           729; 73C; 74C
                                     75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                             24M
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;         Nur 4-MATIC;
                                                             5GG; 51J                    Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74C
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X          Heckantrieb;
                                               245/35R19     11A; 21B; 22B; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 53S                    12A; 51A; 71K; 721;
                                     100 - 285 245/35R19 93  11A; 21B; 24J; 57E;         729; 73C; 74C
                                                             68R
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/55R19 101        11A; 24J; 248            GLC; Allradantrieb;
                                           245/50R19 101        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R19 103        11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/50R19 103        11A; 24C; 244; 26P       73C; 74C
                                           275/45R19 104        11A; 24C; 248; 26P

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19           11A; 21B; 21J; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 53S                     12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J;          73C; 74C
                                                            24M
                                              235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;
                                                            22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 430          255/40R19 100 11A; 24J; 26P; 54A;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                            57E; 68G                     217); Coupe;
                                              255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J           Allradantrieb;
                                              255/45R19 100 11A; 24J; 26P; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            575                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74C
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 245/45R19        11A; 24J; 26P; 51G;      ab Mj.2013 (Baureihe
222            e1*2007/46*0960*..                               575                      222); nicht AMG Sport-
                                              255/40R19         11A; 241; 246; 26N;      Paket; Limousine;
                                                                26P; 51G; 575            Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             22B; 24C; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;         73C; 74C
                                                             22B; 24C; 24M
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 225/35R19 88  11A; 21B; 22H; 22M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24J; 24N; 54A               12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/35R19 91  11A; 21B; 22H; 22L;         73C; 74C
                                                             24C; 24N; 54A
                                               255/30R19 91  11A; 22F; 22L; 24M;
                                                             57F; 671; 673

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88         11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                260; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 91      11A; 22M; 24J; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                261; 270                 729; 73C; 74C
                                              255/30R19 91      11A; 22L; 248; 271;
                                                                57F; 673
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93          11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91          11A; 26P                 Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92          11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 22


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
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zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 400                   HA
             27I                      x = 260             y = 350                   HA
             27U                      x = 240             y = 400                   HA
             27V                      x = 240             y = 400                   HA
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            19                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 350                   VA
             26P                      x = 270             y = 300                   VA
             27B                      x = 150             y = 380                   HA
             27I                      x = 100             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 150       y = 380             9                 HA
             26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
             26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
             27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA