Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 30 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 719PM-5112C25 PCD 112 ohne 66,6 750 2297 02/16 666 719PM-5112C25 PCD 112 ohne 66,6 850 2280 02/16 666 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 202; 208; 170; 203 CL; 203; 209; 203 K; 171; 210 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204; 222; 245G AMG; 218; 230; 231; R1EC; 204 K; 211K; 204 X; 245G; 219; 172; 212; R1ES; 211; 221 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 218; 219; 230; 231; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74C 26P; 27B; 27H 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 30 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74C 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74C 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74C 26P; 27B; 27H 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 30 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74C 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74C 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 53S 12A; 51A; 71K; 721; 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 74C 24J 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 24C 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C 21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG; 24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur 4-MATIC; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A; 74C 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 30 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 30 CDI AMG; Nur 21M; 22B; 22L; 24J; bis e1*98/14*0159*18; 24M; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 21L; Nicht C 30 CDI AMG; 21M; 22B; 22L; 24J; Nur bis 24M; 54A; 68X e1*98/14*0159*18; 75 - 160 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A; 74C 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A; 68X 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21L; 21M; Nur 4-MATIC; 21N; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 21M; 73C; 74A; 74C 21N; 22B; 22L; 24J; 24M; 53S; 54A; 68X 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C 21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG; 24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A; 74C 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A; 68X 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27F Limousine; 255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; neue C-Klasse; 5HA 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27F; Limousine; 5HA 255/35R19 96Y 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; nur 26J; 27B; 27F Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 30 Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21T; 22I; Ab e1*98/14*0159*19; 22M; 24J; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE Cabrio; Coupe; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5ET 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 24J 729; 73C; 74A; 74C Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N; Kombilimousine; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74C 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 260; Coupe; 4-türig; 5GG Allradantrieb; 255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74C 219 e1*2001/116*0295*.. 378 245/35R19 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C; 76Z Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 24J; Coupé; Cabrio; 24M; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 30 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 245/45R19 94 11A; 24J; 248; 26B; All Terrain; Kombi; 26N; 27I; 57E; 6BL Allradantrieb; 245/45R19 98W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27I; 6BL 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 100 11A; 24M; 241; 246; 73C; 74A; 74C 26B; 26J; 27B; 27H; 58A 255/40R19 96 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27B; 27H; 57E; 58A 255/45R19 100 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27B; 27H; 6BM R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; Baureihe W213; nicht 24M; 26B; 26J; 27H; All Terrain; 27P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B nicht für gepanzerte 55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74C 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74C 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X 729; 73C; 74A; 74C 75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC; 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74C 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68R 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74C 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; Baureihe W213; 24M; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 30 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 24J; 248 GLC; Kombilimousine; 245/50R19 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 245/55R19 103 11A; 24J; 248; 26P Heckantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 11A; 245 GLC Coupé; 235/55R19 101YBJ; 11A; 245 Allradantrieb; 245/50R19 101YBL; 11A; 24J Heckantrieb; 245/55R19 103YBK; 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 10011A; 245 12A; 51A; 71K; 721; 255/50R19 103YBJ; YBM; 11A; 241; 73C; 74A; 74C 246; 26P 275/45R19 104 YBL; 11A; 24J; 26P Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S 12A; 51A; 71K; 721; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 73C; 74A; 74C 24M 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R19 100 11A; 24J; 26P; 54A; ab Mj.2014 (Baureihe 57E; 68G 217); Coupe; 255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 24J; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74C 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 24J; 26P; 51G; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport- 255/40R19 11A; 241; 246; 26N; Paket; Limousine; 26P; 51G; 575 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 74C Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A; 74C 22B; 24C; 24M 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24N; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22L; 73C; 74A; 74C 24C; 24N; 54A 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 57F; 671; 673 Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 30 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 261; 270 729; 73C; 74A; 74C 255/30R19 91 11A; 22L; 248; 271; 57F; 673 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb; 255/35R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 30 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 30 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 30 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 30 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 30 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 30 Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 30 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 30 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 26B x = 350 y = 340 VA 27I x = 250 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 30 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 30 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA