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							Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG,
                                          DAIMLER (D), QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
719PM-5112B25666 PCD 112                    ohne                        66,6                    820     2364    02/16
719PM-5112B25666 PCD 112                    ohne                        66,6                    850     2280    02/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 4G1; 4G; B81; 4H; B8; F2; F8
Zubehör                                 : Serie
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 8R1; 8R2; 8R
Zubehör                                 : DW4320
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : FY
Zubehör                                 : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                          Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91         51J                        AUDI S5 Coupé (8T)
                                 125 - 260 245/35R19 93         11A; 22I; 22M; 51J         bis MJ2016; AUDI A5
                                           255/35R19 92         11A; 22I; 22M; 54F         Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74D; 765; 77E
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94                              Nur A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..           255/35R19 92      11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/40R19 96  11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 235/35R19 91  51J                     AUDI A5 Coupe (8T)
                                               245/35R19 93  11A; 22I; 22M; 51J      bis MJ2016;
                                               255/35R19 92  11A; 22I; 22M; 54F      Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     725; 729; 73C; 74D;
                                                                                     765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 260 245/35R19 93Y YBC                     MJ2016; A5 Sportback
                                               255/35R19 96  YBA; YBB; 11A; 248;     (B9) ab MJ2016; S5
                                                             27P                     Sportback (B9) ab
                                                                                     MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                     (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                     Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                     S5 Coupé (B9) ab
                                                                                     MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     725; 73C; 74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 235/35R19 91  51J                     AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 245 245/35R19 93  11A; 21P; 51J           MJ2016; 4-türig;
                                               255/35R19 92  11A; 21P; 54F           Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74D; 765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B;      Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                           27B                     Quattro; AUDI A4 (B9)
                                               235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B;     ab MJ2016; AUDI S4
                                                             26N; 27B                (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                     90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247;      Limousine;
                                                             26B; 26N; 27B; 27H      Allradantrieb;
                                               255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246;     Frontantrieb;
                                                             247; 26B; 26J; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27H; 5GG                12A; 51A; 71K; 721;
                                               255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246;     725; 73C; 74D; 77E
                                                             247; 26B; 26J; 27B;
                                                             27H
                                     260       225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                             27B; 52J
                                               235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                             26N; 27B; 52J
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y        5GG; 51J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                 105 - 245 245/35R19 93         11A; 21P; 51J            bis MJ2016;
                                           255/35R19 92         11A; 21P; 54F            Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H               A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..             245/40R19 94  11A; 245; 248; 26P;         MJ2016;
                                                             27H                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             26N; 27F                    725; 73C; 74D; 77E
                                               255/40R19 96  11A; 245; 248; 26B;
                                                             26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 M+S        11A; 26P; 5GM; 52J       A7 Sportback; Coupe;
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94         11A; 26P; 270            4-türig;
                                 140 - 331 235/40R19 M+S        11A; 26P; 52J            Allradantrieb;
                                           235/45R19 M+S        11A; 26P; 52J            Frontantrieb;
                                           255/35R19 96Y        11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/40R19 96Y        11A; 26B; 270            12A; 51A; 573; 71K;
                                 309 - 331 245/40R19 M+S        11A; 26P; 270; 52J       721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/45R19 98     11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                              27B; 51J                 quattro;
                                              255/40R19 100     11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/45R19 100     11A; 24J; 248; 26P;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                27B; 27H                 765
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94     11A; 245; 248; 26B;      A6; nicht A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                              260; 271; 5HI            quattro; Kombi;
                                     100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;      Stufenheck;
                                                                57E; 67H                 Allradantrieb;
                                              235/45R19 95      11A; 245; 26P; 57E;      Frontantrieb;
                                                                67K                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R19 98      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                260; 271                 721; 725; 73C; 74D
                                     100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26P;
                                                                270; 52J
                                              235/45R19 M+S     11A; 245; 248; 26P;
                                                                270; 52J
                                              255/35R19 96Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 272
                                              255/40R19 96Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 272
                                     309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26B;
                                                                260; 271; 52J
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/50R19 101 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/50R19 101 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/45R19 96   11A; 248; 26P           A6; Kombilimousine;
                                          235/45R19 99   11A; 245; 248; 26P      Limousine;
                                          235/50R19 99   11A; 24J; 244; 26B;     Allradantrieb;
                                                         27H                     Frontantrieb;
                                          245/45R19 98   11A; 24J; 248; 26B      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19 100 11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                         27H                     725; 73C; 74D; 74E
                                          255/40R19 96   11A; 24J; 244; 26B;
                                                         27H
                                          255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26B;
                                                         27H
                                          265/45R19 102 11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26N; 27H
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R19 99                           A7 Sportback;
                                          235/50R19 99   11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R19 98   11A; 26P                12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/40R19 96   11A; 26P                725; 73C; 74D; 77E
                                          255/45R19 100 11A; 26P
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/50R19 99         11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R19 101        11A; 248; 26B; 27I       12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/45R19 100        11A; 26P                 725; 73C; 74D; 77E
                                           265/45R19 102        11A; 26B

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 52J              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/45R19 98  11A; 21P; 52J                180 Nm; kurzer
                                              255/45R19 104 11A; 21B; 22I                Radstand; langer
                                              275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245;          Radstand;
                                                            248; 260; 270; 54A           Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 740; 76T; 765

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                Anzugsmoment
                                                                                165 Nm; Q5; SQ5;
                                          245/50R19 101 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                        26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                          255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 721;
                                          265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;     725; 73C; 74A; 740;
                                                        26B; 26J; 27B           77E
                                          275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : B8
Zubehör                                 : Serie
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : FY
Zubehör                                 : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8
                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331          235/40R19         51G; 52J                 RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              245/35R19 93      52J                      Coupe; Allradantrieb;
                                              255/35R19 96      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                    Anzugsmoment
                                                                                    165 Nm; Q5;
                                              245/50R19 101 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                              255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;     725; 73C; 74A; 740;
                                                            26B; 26J; 27B           77E
                                              275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26J; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                         RS5 Coupé bis MJ2017;
                                        245/35R19 93    52J                              RS5 Cabriolet bis
                                        255/35R19 96    52J                              MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76Z; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                 : DW4220
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 225/40R19 93          11A; 24J; 244; 26B;      BMW X2 (F39);
                                                                26J; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R19 92      11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 27B; 27H            725; 73C; 74A; 77E
                                              235/40R19 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              235/45R19 95      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              245/40R19 94      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/35R19 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/40R19 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
G4X            e1*2007/46*1881*..   120 - 185 235/50R19 99      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    120 - 195 245/50R19 101     11A; 26N; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R19 100     11A; 26P                 725; 73C; 74A
                                              255/50R19 103     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27I
                                              265/45R19 102     11A; 26N; 26P
                                              275/45R19 104     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27I
G4X            e1*2007/46*1881*..   240 - 260 235/50R19 99      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R19 101     11A; 26N; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R19 100     11A; 26P                 725; 73C; 74A
                                              255/50R19 103     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27I
                                              265/45R19 102     11A; 26N; 26P
                                              275/45R19 104     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 235/50R19 99         11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R19 101     11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 77E
                                              255/45R19 100     11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              265/45R19 102     11A; 245; 248; 26P; 27I
G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 195 235/50R19 99      11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                              245/50R19 101     11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R19 100     11A; 245; 248; 26P; 27I 725; 73C; 74A; 77E
                                              265/45R19 102     11A; 245; 248; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 195 255/35R19 96         BA0; 11A; 244; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                672                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74E;
                                                                                         76B; 83Z
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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                                                                                                     Seite: 8 von 35
Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 195 225/40R19 96H        11A; 248                 Allradantrieb;
                                           235/40R19 96         11A; 248                 Heckantrieb;
                                           245/35R19 95         11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R19 96         11A; 244; 246            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 83Z
G3L            e1*2007/46*1947*..   100 - 195 225/40R19 93      57E; 672                 Allradantrieb;
                                              235/40R19 96      57E                      Heckantrieb;
                                              245/35R19 93      57E                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R19 96      11A; 246; 57E            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74E;
                                                                                         76A; 83Z

Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 265 225/45R19 96Y        XFB; 5IE                 Kombilimousine;
                                           235/40R19 96Y        11A; 26P; 5IE; 67H       Allradantrieb;
                                 100 - 294 235/45R19 99W        11A; 26P; 58I            Heckantrieb;
                                           245/40R19 98W        GAA; XFB; 11A; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/35R19 99Y     11A; 245; 248; 26B;      725; 73C; 74A; 74E
                                                                26N; 27H
                                              255/40R19 96Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27H; 5IE; 58A
G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 225/45R19 96Y     XFB; 5IE                 Limousine;
                                              235/40R19 98W     11A; 26P; 67H            Allradantrieb;
                                              235/45R19 99W     11A; 26P; 58I            Heckantrieb;
                                              245/40R19 98W     GAA; XFB; 11A; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/35R19 99Y     11A; 245; 248; 26B;      725; 73C; 74A; 74E
                                                                26N; 27H
                                              255/40R19 96Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27H; 5IE; 58A

Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 245/45R19 102        GAE; 12T                 nicht für Fzg.
                                           255/40R19 100        12A; 58A                 Versionen /?????9??;
                                           255/45R19 100        YA7; 12A                 Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 235/45R19 99         12O                      ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                    155 - 330 245/45R19         12O; 51G                 Allradantrieb;
                                              245/45R19 98Y     11A; 248                 Heckantrieb;
                                              255/40R19 100     11A; 248                 Luftfederung;
                                              255/45R19 100     11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 740
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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                                                                                                     Seite: 9 von 35
Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  448          245/45R19         12T; 51G; 52J            ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     8er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
G8C          e1*2007/46*1906*..  235 - 390 245/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J              Cabrio; Coupe;
                                           255/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                 : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100         11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          M+S
                                210 - 270 245/40R19 98          11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          M+S
                                          255/35R19 96          11A; 26N; 26P            725; 73C; 74A
                                          M+S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                 : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 245/55R19 103 12O                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/55R19 107     12I                      180 Nm;
                                              265/50R19 106     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/55R19 109     12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                              275/50R19 108     11A; 12A; 245            73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                         77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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                                                                                                    Seite: 14 von 35
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/40R19
                     Hinterachse:                         285/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         235/45R19
                     Hinterachse:                         265/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 35
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 35
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R19
                     Hinterachse:                           255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
       erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R19
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
             27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    G8C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1906*..
       Handelsbez.:    8er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 250                   VA
             26B                      x = 200             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 300            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G3X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:    X-Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 230             y = 300                   HA
             27I                      x = 180             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                    x230         y = 300            30                 HA
             27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 230             y = 300                   HA
             27I                      x = 180             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                    x230         y = 300            30                 HA
             27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G4X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1881*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 200                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             27B                      x = 200             y = 200                   HA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ECLS
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
       Handelsbez.:    CLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 230                   VA
             26B                      x = 250             y = 280                   VA
             27I                      x = 230             y = 250                   HA
             27B                      x = 280             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 280            20                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            20                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA