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							Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                          Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
719PM-5114A35 PCD 114,1                     Ø67.1 Ø66.1                 66,1   Leichtmetall     800     2327    02/16
671
719PM-5114A35 PCD 114,1                     Ø67.1 Ø66.1                 66,1   Leichtmetall     850    2280 02/16
671
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/40R19 89 11A; 24M; 241; 246                  Duster; Frontantrieb;
             e2*2007/46*0030*..           225/45R19 92 11A; 24M; 241; 246                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R19 92 11A; 22H; 22M; 24C;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       244; 247                            729; 73C; 74A; 74P
                                          235/45R19 95 11A; 22H; 22M; 24C;
                                                       244; 247
                                          245/40R19 94 11A; 22H; 22M; 24C;
                                                       244; 247
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/40R19 89 11A; 24J                            Duster; Allradantrieb;
             e2*2007/46*0030*..           225/45R19 92 11A; 24J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R19 92 11A; 22I; 22M; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
                                                235/45R19 95    11A; 22I; 22M; 24J; 248
                                                245/40R19 94    11A; 22H; 22I; 22M;
                                                                24M; 241; 246

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : F15; T31; P12; J10; Z51; V37; Z50
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : J11
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : P12; T31
                                          110 Nm für Typ : Z50; Z51
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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                                         113 Nm für Typ : J10; J11
                                         120 Nm für Typ : V37
                                         130 Nm für Typ : F15
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/45R19 96     11A; 27H                     Limousine;
                                           235/40R19 96     11A; 248; 26P; 27F           Heckantrieb;
                                           235/45R19 95     11A; 248; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R19 99     11A; 24J; 24M; 26B;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            27F; 54A                     73C; 74A; 74P
                                              245/40R19 98  11A; 245; 248; 26P;
                                                            27F
                                              245/45R19 98  11A; 245; 248; 26P;
                                                            27F
                                              255/40R19 96  11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            27F
                                              255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            27F

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..     140 - 157 225/35R19 88     11A; 24J; 248; 26B       Allradantrieb;
                                               225/40R19 89     11A; 24J; 248; 26B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/35R19 87     11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27H                      73C; 74A; 74P
                                              235/40R19 92      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                27H

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     275/45R19 104 11A; 24C; 24D                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Z51            e1*2001/116*0478*..   140 - 188 235/55R19 101    11A; 24J; 244            Allradantrieb;
                                               255/50R19 103    11A; 24C; 244; 247       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/55R19 107    11A; 24C; 244; 247       12A; 51A; 71K; 721;
                                               265/50R19 106    11A; 24C; 244; 247       729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/35R19 91            11A; 22B; 22L; 24J;      Kombi; Stufenheck;
                                                                24M                      Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 225/45R19 92                                   Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M               Nissan Qashqai kurz;
                                           255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J;              Nissan Qashqai +2
                                                        24M                              (lang); Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/40R19 92         11A; 22I; 24M            Allradantrieb;
                                           235/45R19 95         11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R19 94         11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 573; 71K;
                                           255/40R19 96         11A; 22B; 24J; 24M       721; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : Y
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JZ; RFD; RFE; Z
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : RFC; T
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : RFC
                                          108 Nm für Typ : Y
                                          110 Nm für Typ : RFE
                                          130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFD; Z erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                          170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFC          e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 235/55R19              51G                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 96       225/45R19 92                               Allradantrieb;
                                              235/40R19 92      11A; 245                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/45R19 92        11A; 24M                 Allradantrieb;
                                            235/45R19 95        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/45R19 98        11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                            255/40R19 96        11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/40R19 93          11A; 26P; 54F            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/35R19 91W 11A; 22M; 245; 248;          170 Nm; Latitude
                                                            26N; 26P                     (Stufenheck);
                                     81 - 177 245/35R19 93W 11A; 22M; 245; 248;          Frontantrieb;
                                                            26B; 26N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R19 96  11A; 22L; 248; 27H;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            54F; 57F; 67U; 672           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 131 255/35R19 92W 11A; 21P; 22H; 24C;          erhöhtes
                                                            244; 247; 54F                Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Coupe;
                                    81 - 175 225/40R19 93  11A; 24J; 248; 54F            Frontantrieb;
                                             235/35R19 91Y 11A; 241; 246; 248;           Allradlenkung;
                                                           5GG                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/35R19 93  11A; 22H; 241; 244;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                           246; 54F                      73C; 74A; 74P; 740
                                             255/35R19 96  11A; 21P; 22H; 24C;
                                                           244; 247; 54F
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W 11A; 21B; 22F; 22L;           erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..                          24C; 24D; 5GM; 54F            Anzugsmoment
                                                                                         155 Nm; Kombi;
                                     81 - 150 225/40R19 93  11A; 21P; 24J; 24M;          Schrägheck;
                                                            54F                          Frontantrieb; nicht
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 22H; 22M;          Allradlenkung;
                                                            24C; 24D; 54F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     81 - 175 225/40R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            54F                          73C; 74A; 74P; 740
                                              235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 22M;
                                                            24J; 24M; 5GG
                                              245/35R19 93Y 11A; 21B; 22H; 22M;
                                                            24C; 24D; 54F
                                              255/35R19 96  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                            24C; 24D; 54F

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R19 93           11A; 248; 26B; 26N;      erhöhtes
                                                                27B; 27H                 Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Frontantrieb;
                                              235/35R19 91W 11A; 248; 26B; 26N;          J-Cross; X-Mod;
                                                            27B; 27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R19 93         11A; 21B; 21N; 22B;      erhöhtes
               e2*2007/46*0011*..                               22H; 248                 Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Scenic; Grand
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B;          Scenic; kurzer
                                                            22H; 24J; 244                Radstand; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 5FE               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Cabrio;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24J; 24M            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             235/35R19 91      11A; 22F; 24D; 24J       130 Nm; Schrägheck; 4-
                                              245/30R19 89      11A; 21P; 22F; 24C;      türig; Frontantrieb;
                                                                24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24J; 24M           erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/35R19 91  11A; 22F; 24D; 24J           130 Nm; Coupe; 2-
                                              245/30R19 89W 11A; 21P; 22F; 24C;          türig; Frontantrieb;
                                                            24D                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/35R19 88W 11A; 22F; 24M                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             225/40R19 89 11A; 22F; 24M                 130 Nm; Fluence
                                              235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 244;           (Stufenheck); 4-türig;
                                                           245; 247                      Frontantrieb;
                                             245/30R19 89  11A; 21P; 22F; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           244; 247                      12A; 51A; 71K; 721;
                                             255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;           73C; 74A; 74P; 740
                                                           673
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22L;           erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..                          24J; 248                      Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Kombi;
                                              235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22L;          Frontantrieb;
                                                            24J; 244                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R19 89W 11A; 21B; 22F; 22L;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            241; 244; 246                73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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                                                                                                     Seite: 6 von 16
Verkaufsbezeichnung:     Talisman
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 147 225/40R19 93          11A; 248; 26N; 26P       Kombi; Limousine;
                                          225/45R19 96          11A; 248; 26N; 26P       Frontantrieb;
                                          235/40R19 95          11A; 248; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R19 95      11A; 248; 26B; 26N;      73C; 74A; 74P
                                                                27H
                                              245/35R19 93      11A; 245; 248; 26B;
                                                                26J; 27H
                                              245/40R19 94      11A; 245; 248; 26B;
                                                                26J; 27H
                                              255/35R19 96      11A; 24J; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F
                                              255/40R19 96      11A; 24J; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
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zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                   VA
             26P                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 400            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 400            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 400             8                 VA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                   VA
             26P                      x = 370             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
             26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
             26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 335                   VA
             26B                      x = 350             y = 385                   VA
             27I                      x = 350             y = 325                   HA
             27B                      x = 400             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 400       y = 375            10                 HA
             26N                   x = 350       y = 385            10                 VA
             26J                   x = 350       y = 385            10                 VA
             27H                   x = 400       y = 375            10                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                   VA
             26P                      x = 310             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 375       y = 360            22                 HA
             27H                   x = 375       y = 360             8                 HA
             26J                   x = 360       y = 360            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 360             8                 VA
Gutachten 366-0068-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    Talisman

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA