Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 16
Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
719PM-5114A35 PCD 114,1 Ø67.1 Ø66.1 66,1 Leichtmetall 800 2327 02/16
671
719PM-5114A35 PCD 114,1 Ø67.1 Ø66.1 66,1 Leichtmetall 850 2280 02/16
671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/45R19 92 11A; 24M; 241; 246 Duster; Frontantrieb;
e2*2007/46*0030*.. 235/40R19 92 11A; 22H; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 247 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R19 95 11A; 22H; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 74P
244; 247
245/40R19 94 11A; 22H; 22M; 24C;
244; 247
SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/45R19 92 11A; 24J Duster; Allradantrieb;
e2*2007/46*0030*.. 235/40R19 92 11A; 22I; 22M; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
235/45R19 95 11A; 22I; 22M; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74P
245/40R19 94 11A; 22H; 22I; 22M;
24M; 241; 246
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F15; T31; P12; J10; Z51; V37; Z50
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : P12; T31
110 Nm für Typ : Z50; Z51
113 Nm für Typ : J10; J11
120 Nm für Typ : V37
130 Nm für Typ : F15
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 16
Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/45R19 96 11A; 27H Limousine;
235/40R19 96 11A; 248; 26P; 27F Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 248; 26P; 27H Heckantrieb;
235/50R19 99 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 73C; 74A; 74P
27F
245/45R19 98 11A; 245; 248; 26P;
27F
255/40R19 96 11A; 24J; 24M; 26B;
27F
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26B;
27F
Verkaufsbezeichnung: JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.. 140 - 157 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B Allradantrieb;
225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 73C; 74A; 74P
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B;
27H
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z50 e1*2001/116*0298*.. 172 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101 11A; 24J; 244 Allradantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R19 107 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71K; 721;
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/35R19 91 11A; 22B; 22L; 24J; Kombi; Stufenheck;
24M Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Nissan Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J11 e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 225/45R19 92 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 16
Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M Nissan Qashqai kurz;
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J; Nissan Qashqai +2
24M (lang); Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/40R19 92 11A; 22I; 24M Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R19 96 11A; 22B; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Y
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JZ; RFD; RFE; Z
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RFC; T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : RFC
108 Nm für Typ : Y
110 Nm für Typ : RFE
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFD; Z erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFC e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 235/55R19 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 96 225/45R19 92 Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 245 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/45R19 92 11A; 24M Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/40R19 93 11A; 26P; 54F erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R19 91W 11A; 22M; 245; 248; 170 Nm; Latitude
26N; 26P (Stufenheck);
81 - 177 245/35R19 93W 11A; 22M; 245; 248; Frontantrieb;
26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 11A; 22L; 248; 27H; 12A; 51A; 71K; 721;
54F; 57F; 67U; 672 729; 73C; 74A; 74P;
740
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 255/35R19 92W 11A; 21P; 22H; 24C; erhöhtes
244; 247; 54F Anzugsmoment
170 Nm; Coupe;
81 - 175 225/40R19 93 11A; 24J; 248; 54F Frontantrieb;
235/35R19 91Y 11A; 241; 246; 248; Allradlenkung;
5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 22H; 241; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 54F 73C; 74A; 74P; 740
255/35R19 96 11A; 21P; 22H; 24C;
244; 247; 54F
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W 11A; 21B; 22F; 22L; erhöhtes
e2*2007/46*0012*.. 24C; 24D; 5GM; 54F Anzugsmoment
155 Nm; Kombi;
81 - 150 225/40R19 93 11A; 21P; 24J; 24M; Schrägheck;
54F Frontantrieb; nicht
245/35R19 93 11A; 21B; 22H; 22M; Allradlenkung;
24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 175 225/40R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
54F 73C; 74A; 74P; 740
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 5GG
245/35R19 93Y 11A; 21B; 22H; 22M;
24C; 24D; 54F
255/35R19 96 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D; 54F
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R19 93 11A; 248; 26B; 26N; erhöhtes
27B; 27H Anzugsmoment
130 Nm; Frontantrieb;
235/35R19 91W 11A; 248; 26B; 26N; J-Cross; X-Mod;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R19 93 11A; 21B; 21N; 22B; erhöhtes
e2*2007/46*0011*.. 22H; 248 Anzugsmoment
130 Nm; Scenic; Grand
235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B; Scenic; kurzer
22H; 24J; 244 Radstand; langer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 5FE erhöhtes
Anzugsmoment
130 Nm; Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 235/35R19 91 11A; 22F; 24D; 24J 130 Nm; Schrägheck; 4-
245/30R19 89 11A; 21P; 22F; 24C; türig; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R19 91 11A; 22F; 24D; 24J 130 Nm; Coupe; 2-
245/30R19 89W 11A; 21P; 22F; 24C; türig; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/35R19 88W 11A; 22F; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 225/40R19 89 11A; 22F; 24M 130 Nm; Fluence
235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 244; (Stufenheck); 4-türig;
245; 247 Frontantrieb;
245/30R19 89 11A; 21P; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 247 12A; 51A; 71K; 721;
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 73C; 74A; 74P; 740
673
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22L; erhöhtes
e2*2007/46*0010*.. 24J; 248 Anzugsmoment
130 Nm; Kombi;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89W 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
241; 244; 246 73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 16
Verkaufsbezeichnung: Talisman
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.. 81 - 147 225/40R19 93 11A; 248; 26N; 26P Kombi; Limousine;
225/45R19 96 11A; 248; 26N; 26P Frontantrieb;
235/40R19 95 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; 73C; 74A; 74P
27H
245/35R19 93 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27H
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27H
255/35R19 96 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 16
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 16
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 16
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 16
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 16
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 16
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: V37
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*..
Handelsbez.: INFINITI Q50
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 310 VA
26P x = 370 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 310 14 VA
26N x = 400 y = 310 8 VA
27F x = 300 y = 340 30 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: F15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*..
Handelsbez.: JUKE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 400 VA
26P x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 400 20 VA
26N x = 300 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 400 20 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: T
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*..
Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE
Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 360 VA
26P x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 360 13 VA
26N x = 360 y = 360 8 VA
27F x = 375 y = 360 22 HA
27H x = 375 y = 360 8 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 16
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: Talisman
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA